

Fakt ist nunmal, dass man immer! das Recht hat eine Einzugsermächtigung zu wiederrufen - auch wenn man sie vorher gegeben hat. Das weiß sogar die Kabel Deutschland - und im TV-Sektor setzt sie das sogar um! Sie kann einem das nicht verbieten - AGB hin- oder her. Wär ja noch schöner wenn man gezwungen werden könnte jeden Fritzen ans Bankkonto rankommen zu lassen!
Der Auszug stammt aus einer RG zu einem TV-Vertrag der gekündigt ist. Die letzte Lastschrift ging zurück. Dann kam die Endabrechnung (mit Rücklastschriftgebühr + "Gebühr für Zahlung per Überweisung" welche ich ja nicht kritisere und anstandslos zahlen werde) - mit ebend diesem Satz.
Bärliner hat sein Recht ausgeübt - hat bezahlt und KD war zu blöd das zu veruchen. Und nun macht KD einen auf dicke Hose und sperrt den Anschluß (bzw. drosselt ihn). Die haben das in Ordnung zu kriegen - und zwar fix. Und sie haben Schadensersatz zu leisten! Nach dem Fax mit der Zahlungsbestätigung (das Bärliner ja gemacht hat) hätte nach 5 Tagen MAX alles geklärt sein müssen. Alles danach kann man geltend machen!
Davon kannst auch Du Kabelmensch mich nicht abbringen - egal wie frech Du wirst.
@Bärliner:
Du hast ja schon lange per Überweisung gezahlt. War da auch so ein Satz auf den Rechnungen drauf wie ich ihn weiter oben gepostet habe? So von wegen "Angebot des Bankeinzugs" (mit Info zum jederzeitigen Rücktrittsrecht).
Was tut man nicht alles für so Leuts wie Kabelmensch



