[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
robert_s
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Abraxxas hat geschrieben: 09.11.2021, 19:38 Ausser der Kunde ist masochistisch veranlagt und will sowas. (Hat also zuvor zugestimmt)
Oder vielleicht auch schlau und holt sich so günstige Konditionen, um dann doch zu einem ihm genehmen Zeitpunkt zu kündigen und dabei aufs TKG zu pochen...?

Aber dazu müsste Vodafone ja erst mal so dumm sein, Vertragsangebote zu machen, die rechtlich nicht haltbar sind. Entsprechend spannend finde ich die Frage, ob es so etwas wie "Rückholangebote" überhaupt noch geben kann, wenn Vodafone tatsächlich nicht mehr erreichen kann als dass der Kunde die Kündigung zurücknimmt, sie aber jederzeit wieder aussprechen kann. Für diese "Momentanrücknahme" der Kündigung wird man nicht viel anbieten können, denke ich. Denn selbst wenn man nur 5€ Gutschrift für die Rücknahme der Kündigung anböte - könnte der "sportliche" Kunde immer noch jeden Tag kündigen und sich täglich 5€ holen :twisted:
Tom_123
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Tom_123 »

Hi,

@robert_s Verstehe deine Aussage jetzt nicht so genau :? Vodafone hat zukünftig meiner Ansicht nach ein noch größeres Interesse, den Kunden in einen neuen 24 Monatsvertrag zu drücken :fahne:
robert_s
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Tom_123 hat geschrieben: 09.11.2021, 21:31 @robert_s Verstehe deine Aussage jetzt nicht so genau :? Vodafone hat zukünftig meiner Ansicht nach ein noch größeres Interesse, den Kunden in einen neuen 24 Monatsvertrag zu drücken :fahne:
Und stellt sich dabei selbst ein Bein:
Gilt nur für Internet & Phone-Neukunden, in deren Haushalt in den letzten 3 Monaten weder ein Internet- noch ein Telefonanschluss der Vodafone Deutschland GmbH vorhanden war.
Was bei Bestandskunden nicht der Fall ist. Also kann ein Vertrag mit Neukundenkonditionen laut Vodafone selbst kein "neuer" sein, sondern nur eine Fortführung des alten Vertrags mit anderen Konditionen. Entsprechend stellt sich die Frage, ob Vodafone damit eine rechtswirksame neue MVLZ erklären kann, denn das könnte man auch als einen Versuch auffassen, das TKG zu unterlaufen.
Flole
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Flole »

Nein, das TKG regelt nur stillschweigende Verlängerungen im Bezug auf die 1 monatige Kündigungsfrist. Das Wort stillschweigend wurde explizit in den Gesetzestext aufgenommen, damit kann es nicht so gemeint sein wie du es gerade vermutest, dann hätte man das Wort weglassen müssen. Es wird also nicht unterlaufen sondern es ist genau so gedacht.

Ich verstehe nicht wie ihr darauf kommt, dass eine Verlängerung um 2 Jahre nicht erlaubt sein sollte. Wenn vielleicht dazu mal jemand den entsprechenden Paragraphen/Absatz zitieren könnte?
Fabian
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

Das TKG spricht in § 54 die Laufzeit und die Verlängerung des Vertrages an.

In §54
Die Vertragszusammenfassung muss die Hauptelemente der Informationspflichten darlegen und umfasst mindestens
folgende Informationen
1. Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls sie sich von ersteren unterscheiden,
2. die wesentlichen Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
3. die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte
Geldzahlung erbracht werden,
4. die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
....
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VBE-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von VBE-Berlin »

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robert_s
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Danke, da steht's ja sehr schön:
Lediglich über den Umweg können wieder längere Anfangslaufzeiten erzielt werden, dass es zu neuen Verträgen kommt. Dazu müssten allerdings auch die geschlossenen Verträge wie Neugeschäfte behandelt werden mit allen verbraucherschützenden Pflichten und Obliegenheiten.
Und das kann Vodafone eben nicht, denn "Neugeschäfte" mit Bestandskunden untersagt man ja in den eigenen AGB.

Ergo: Vertragsverlängerungen kann es so bei Vodafone nicht mehr geben.
Fabian
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Fabian »

robert_s hat geschrieben: 10.11.2021, 16:05 Ergo: Vertragsverlängerungen kann es so bei Vodafone nicht mehr geben.
Sicher ist wohl, dass es die stillschweigende Verlängerung weiterhin geben wird.

Die im Thread " Kündigt ihr eure Verträge ? " beschriebenen Vertragsabschlüsse kann man m.E. sowohl als Vertragsverlängerung als auch als neu abgeschlossene Verträge ansehen.

Ob sich daran etwas ändert, bleibt abzuwarten.
Ich finde, es ist nicht unbedingt entscheidend, ob jemand nach einem bestimmten Zeitpunkt einen Vertrag "Vertragsverlängerung" oder "Neuabschluss" nennt.
Flole
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 10.11.2021, 15:31 Das TKG spricht in § 54 die Laufzeit und die Verlängerung des Vertrages an.

In §54
Die Vertragszusammenfassung muss die Hauptelemente der Informationspflichten darlegen und umfasst mindestens
folgende Informationen
1. Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls sie sich von ersteren unterscheiden,
2. die wesentlichen Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
3. die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte
Geldzahlung erbracht werden,
4. die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung
....
Ja, und was hat das mit dem Thema zutun? Da geht es um die Vertragszusammenfassung die dem Kunden zugänglich gemacht werden muss, also das was man jetzt auch schon als Auftragsbestätigung bekommt. Wenn VF das also nicht ändert (und warum sollten die das tun? Dann würden sie gegen das TKG verstoßen, macht überhaupt keinen Sinn) ist doch alles in Ordnung.
robert_s hat geschrieben: 10.11.2021, 16:05
Danke, da steht's ja sehr schön:
Lediglich über den Umweg können wieder längere Anfangslaufzeiten erzielt werden, dass es zu neuen Verträgen kommt. Dazu müssten allerdings auch die geschlossenen Verträge wie Neugeschäfte behandelt werden mit allen verbraucherschützenden Pflichten und Obliegenheiten.
Und das kann Vodafone eben nicht, denn "Neugeschäfte" mit Bestandskunden untersagt man ja in den eigenen AGB.

Ergo: Vertragsverlängerungen kann es so bei Vodafone nicht mehr geben.
Das ist schlicht und einfach falsch: Es wird doch klar von stillschweigender Verlängerung gesprochen. Ein Anruf wie es ihn jetzt gibt mit einer Verlängerung kann es nach wie vor geben. Die Angebote auf der Webseite sind lediglich in der Zielgruppe beschränkt, aber das heißt ja nicht, dass VF nicht auf anderen Wegen andere Angebote machen kann. Aktiv verlängern und dann auf die 30 Tage beharren geht jedenfalls nicht denn der Vertrag wurde gerade nicht stillschweigend verlängert wie es jedoch notwendig gewesen wäre.

Und wie Fabian richtig erkannt hat: Was es ist wenn es nicht stillschweigend passiert ist im Prinzip völlig irrelevant für die 30 Tage Kündigungsfrist, dadurch das es nicht stillschweigend passiert gibt es die nicht. Ob man das nun Vertragsaufhebung und Neuvertrag oder Vertragsverlängerung nennt ist dafür irrelevant. Stillschweigende Verlängerung ist das wenn man nicht anruft und nicht sagt "ja ich will weitere 2 Jahre Kunde bleiben und bezahle dafür weniger" sondern wenn man z.B. den cablemax abschließt und dann auch nach 24 Monaten nichts mehr tut um diesen zu verlängern. Dann kann man jederzeit raus, muss nur einen Monat vorher kündigen.
robert_s
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Flole hat geschrieben: 10.11.2021, 17:45
robert_s hat geschrieben: 10.11.2021, 16:05
Danke, da steht's ja sehr schön:
Lediglich über den Umweg können wieder längere Anfangslaufzeiten erzielt werden, dass es zu neuen Verträgen kommt. Dazu müssten allerdings auch die geschlossenen Verträge wie Neugeschäfte behandelt werden mit allen verbraucherschützenden Pflichten und Obliegenheiten.
Und das kann Vodafone eben nicht, denn "Neugeschäfte" mit Bestandskunden untersagt man ja in den eigenen AGB.

Ergo: Vertragsverlängerungen kann es so bei Vodafone nicht mehr geben.
Das ist schlicht und einfach falsch: Es wird doch klar von stillschweigender Verlängerung gesprochen.
Lies doch das Zitat noch mal. Da steht nichts von "stillschweigend", sondern dass die Verlängerung der Mindestlaufzeit eines bestehenden Vertrags schlichtweg nicht möglich ist. Lediglich der Abschluss eines NEUEN Vertrags kann eine neue MVLZ bringen.

Denn anders könnte die Gesetzesänderung ja allzu leicht unterlaufen werden, mit der bekannten Masche: Kunden anrufen, zu einem "Ja" bewegen, und schwupps, hat er der Vertragsverlängerung zugestimmt und dann den Vertrag doch wieder weitere 12-24 Monate an der Backe, und die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist wäre ausgehebelt. Oder mit einem "Gewinnspiel" dazu geködert, auf einen mit der klitzekleinen Fussnote "Ich stimme der Verlängerung der Laufzeit meines Vertrags um weitere 24 Monate zu." versehenen Button zu klicken.