[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

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[VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Vodafone Deutschland passt offenbar von sich aus die Kündigungsmodalitäten bei Bestandsverträgen an das neue TKG (in Kraft ab 01.12.2021) an:

Rechnung vom 05.10.2021:
Kündigungsfrist 84 Tage

Rechnung von 05.11.2021:
Kündigungsfrist 30 Tage

Könnte jemand mit einem Bestandsvertrag, der schon aus der MVLZ raus ist, mal schauen, ob der nächstmögliche Kündigungstermin auch nur noch 1 Monat in der Zukunft liegt?
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VBE-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von VBE-Berlin »

robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 17:23 Könnte jemand mit einem Bestandsvertrag, der schon aus der MVLZ raus ist, mal schauen, ob der nächstmögliche Kündigungstermin auch nur noch 1 Monat in der Zukunft liegt?
Warum sollte man nachschauen? Es ist so. Auch Vodafone, O2 und Telekom... müssen sich an die neuen Gesetze halten. Und diese gelten nun eben auch für Bestandskunden.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

VBE-Berlin hat geschrieben: 08.11.2021, 18:18 Warum sollte man nachschauen? Es ist so.
Ohne positive Überprüfung ist das doch lediglich ein "sollte so sein", oder?
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VBE-Berlin
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von VBE-Berlin »

robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 18:25 Ohne positive Überprüfung ist das doch lediglich ein "sollte so sein", oder?
Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

VBE-Berlin hat geschrieben: 08.11.2021, 18:41
robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 18:25 Ohne positive Überprüfung ist das doch lediglich ein "sollte so sein", oder?
Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
Ich frage mich aber, ob das dann z.B. so aussieht:

Rechnung vom 05.01.2022

Vertragsbeginn 01.05.2018

Kündigungsfrist 30 Tage

Frühestmöglicher Kündigungstermin 01.02.2022

Demnach würde man den frühestmöglichen Kündigungstermin immer knapp verpassen...
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Karl. »

Denke, das passen die an, so eine Darstellung auf Dauer wäre noch dämlicher als die 0 Support Taktik ;)
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Meister Voda »

robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 18:55
VBE-Berlin hat geschrieben: 08.11.2021, 18:41
robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 18:25 Ohne positive Überprüfung ist das doch lediglich ein "sollte so sein", oder?
Selbst, wenn auf der Rechnung oder im Kundeportal etwas anderes stehen sollte, ab 1.12. IST ES SO! Nach der MVLZ nur noch ein Monat Kündigungsfrist.
Ich frage mich aber, ob das dann z.B. so aussieht:

Rechnung vom 05.01.2022

Vertragsbeginn 01.05.2018

Kündigungsfrist 30 Tage

Frühestmöglicher Kündigungstermin 01.02.2022

Demnach würde man den frühestmöglichen Kündigungstermin immer knapp verpassen...
Nee, das kann so nicht passieren. So wie ich die Gesetzesänderung lese, gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Tages. Kündigung am 10. des Monats eingegangen, heißt Vertrag endet am 11. des nächsten Monats um 23:59:59, ggf. ein paar Stunden Überhang wegen des Zeitfensters für die Portierung.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von Flole »

Genauso würde ich es auch lesen: "jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat", und nicht etwa "die Mindestlaufzeit einer Verlängerung darf höchstens einen Monat betragen".
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von SenfKabelHer »

Es ist irrelevant was VF dazu irgendwo schreibt, darauf wollte VBE Berlin hinaus. Du kannst dich nach dem Gesetz richten.
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Re: [VFKD] Neues TKG: Kündigungsfrist angepasst

Beitrag von robert_s »

Meister Voda hat geschrieben: 09.11.2021, 04:17
robert_s hat geschrieben: 08.11.2021, 18:55 Frühestmöglicher Kündigungstermin 01.02.2022
Nee, das kann so nicht passieren. So wie ich die Gesetzesänderung lese, gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Tages. Kündigung am 10. des Monats eingegangen, heißt Vertrag endet am 11. des nächsten Monats um 23:59:59, ggf. ein paar Stunden Überhang wegen des Zeitfensters für die Portierung.
Es geht mir aber um die Angabe "Frühestmöglicher Kündigungstermin", die bei einer monatlichen Kündigungsfrist und Rechnungsstellung keinen Sinn mehr ergibt. Dazu habe ich die Fragen:

1. Schreibt das neue TKG diese Angabe nach Ablauf der MVLZ immer noch vor, oder hat man daran gedacht, dass das dann sinnlos ist?
2. Macht Vodafone diese Angabe nach Ablauf der MVLZ noch, oder hat man das so umgesetzt, dass sie nach Ablauf der MVLZ nicht mehr auf der Rechnung steht?