Kabel von Vodafone verläuft über mein Grundstück und muss verlegt werden

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Meister Voda
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Re: Kabel von Vodafone verläuft über mein Grundstück und muss verlegt werden

Beitrag von Meister Voda »

Anne1 hat geschrieben: 20.03.2020, 14:22 Über solche Grundlasten sollte der Notar aber aufklären bzw aufgeklärt haben. Sie sollten m.E. auch im Notarvertrag mit aufgenommen werden.
Der Notar wird im Vertrag mit Sicherheit darauf hingewiesen haben, dass das Grundstück gemäß Einsichtnahme in den Inhalt des Grundbuchs erworben wird; alternativ wurde beurkundet, dass ihr auf die Einsichtnahme in das Grundbuch ausdrücklich verzichtet habt, um 30 Euro zu sparen. Sind denn überhaupt Rrchte in Abt. II des Blatts zum Grundstück im Grundbuch eingetragen?

Flole hat geschrieben: 31.03.2020, 00:59 Eventuell gibt es auch nur eine Erklärung das dieses Recht eingeräumt wird und auf Verlangen ins Grundbuch einzutragen ist, dann würde VF genau jetzt dieses verlangen äußern und das eintragen lassen. Möglich ist sowas auch.
Wobei man dann jetzt erstmal § 196 BGB prüfen sollte, bevor man die damals eintragungsfähige Urkunde heute zur Eintragung anmeldet; ich vermute mal, dass das Kabel nicht erst seit gestern da liegt, wenn dort auch Klingeldraht von der DTAG und auch noch ein Stromkabel des Netzbetreibers in der Nähe liegen.

Flole hat geschrieben: 31.03.2020, 00:59 Baulasten stehen nicht im Grundbuch sondern im Baulastenverzeichnis. Nicht selten wird beim Notar auf eine solche Abfrage verzichtet um Kosten zu sparen. Es kann dann durchaus passieren das sowas dann später auftaucht und man sich drüber ärgert bzw. den Ärger hat.
Wenn man da wegen der 50 - 70 Euro Ersparnis als Käufer drauf verzichtet, dann hat man definitiv am falschen Ende gespart…
Beste Grüße,
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Meister Voda
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Re: Kabel von Vodafone verläuft über mein Grundstück und muss verlegt werden

Beitrag von Meister Voda »

raw hat geschrieben: 29.10.2021, 13:30 … Wir haben das gleiches Probelm sogar noch schlimmer, dass wir das Kabel während Baggern rausgerissen haben. …Vodafone scheint schon zu sagen, dass es unseren Fehler ist.
Habt ihr denn vorher mal in den Trassenplan geschaut, ob da evtl. Kabel auf dem Grundstück rumliegen?
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Re: Kabel von Vodafone verläuft über mein Grundstück und muss verlegt werden

Beitrag von Flole »

Meister Voda hat geschrieben: 29.10.2021, 21:39 Wobei man dann jetzt erstmal § 196 BGB prüfen sollte, bevor man die damals eintragungsfähige Urkunde heute zur Eintragung anmeldet; ich vermute mal, dass das Kabel nicht erst seit gestern da liegt, wenn dort auch Klingeldraht von der DTAG und auch noch ein Stromkabel des Netzbetreibers in der Nähe liegen.
Wenn es wiederum zu lange da liegt fällt es eventuell unter § 9 GBBerG. Insbesondere wenn es seitdem keinen Eigentümerwechsel gab kann das schnell passieren.
Meister Voda hat geschrieben: 29.10.2021, 21:39
Flole hat geschrieben: 31.03.2020, 00:59 Baulasten stehen nicht im Grundbuch sondern im Baulastenverzeichnis. Nicht selten wird beim Notar auf eine solche Abfrage verzichtet um Kosten zu sparen. Es kann dann durchaus passieren das sowas dann später auftaucht und man sich drüber ärgert bzw. den Ärger hat.
Wenn man da wegen der 50 - 70 Euro Ersparnis als Käufer drauf verzichtet, dann hat man definitiv am falschen Ende gespart…
Hält einige aber nicht davon ab es trotzdem zu tun und einfach zu denken "ach da wird schon nichts sein". Und wenn dann doch was vorgefunden wird ist die Überraschung groß und Ärger vorprogrammiert.
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Meister Voda
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Re: Kabel von Vodafone verläuft über mein Grundstück und muss verlegt werden

Beitrag von Meister Voda »

Flole hat geschrieben: 29.10.2021, 22:10
Meister Voda hat geschrieben: 29.10.2021, 21:39 Wobei man dann jetzt erstmal § 196 BGB prüfen sollte, bevor man die damals eintragungsfähige Urkunde heute zur Eintragung anmeldet; ich vermute mal, dass das Kabel nicht erst seit gestern da liegt, wenn dort auch Klingeldraht von der DTAG und auch noch ein Stromkabel des Netzbetreibers in der Nähe liegen.
Wenn es wiederum zu lange da liegt fällt es eventuell unter § 9 GBBerG. Insbesondere wenn es seitdem keinen Eigentümerwechsel gab kann das schnell passieren.
Wenn das Grundstück in dem Gebiet der ehemaligen DDR liegt, kann das durchaus der Fall sein; wobei die Kabelnetze dort glaube ich erst in der zweiten hälfte der 1990er gebaut worden sind; ist in diesem Fall aber nicht auf Hamburg anwendbar.

Meister Voda hat geschrieben: 29.10.2021, 21:39
Flole hat geschrieben: 31.03.2020, 00:59 Baulasten stehen nicht im Grundbuch sondern im Baulastenverzeichnis. Nicht selten wird beim Notar auf eine solche Abfrage verzichtet um Kosten zu sparen. Es kann dann durchaus passieren das sowas dann später auftaucht und man sich drüber ärgert bzw. den Ärger hat.
Wenn man da wegen der 50 - 70 Euro Ersparnis als Käufer drauf verzichtet, dann hat man definitiv am falschen Ende gespart…
Hält einige aber nicht davon ab es trotzdem zu tun und einfach zu denken "ach da wird schon nichts sein". Und wenn dann doch was vorgefunden wird ist die Überraschung groß und Ärger vorprogrammiert.
Ist ja durchaus nicht verboten, sich dann über sich selbst zu ärgern… :flöt:
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