Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

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spooky
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von spooky »

Alex-MD hat geschrieben: 11.05.2021, 10:40
spooky hat geschrieben: 11.05.2021, 09:42 Der Retourenschein liegt immer der gelieferten Sendung der GigaTV Box bei, als du das Paket bekommen hast.. bzw. in dieser roten Mappe die da immer dabei liegt
Und dieser Schein ist eben vermutlich für eine Retoure gedacht aber nicht nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit. Die haben normal auch nur eine maximale Gültigkeit von max. 1 Jahr.

Wohin die Rücksendung gehen soll müsste ja in der Kündigungsbestätigung oder im Kundencenter stehen und die 7 € sollte man im Zweifel dann auch mal übrig haben.
Der Retourenschein funktioniert auch dann noch. Selber getestet.
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Alex-MD
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Alex-MD »

Du hast einen 2 Jahre alten Schein benutzt oder einen der mit dem Tauschgerät oder neuem Gerät zu dir kam? Normal müsste da schon der Scanner sagen ungültig.
spooky
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von spooky »

Glaub es oder glaube es nicht
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millen
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von millen »

Alex-MD hat geschrieben: 11.05.2021, 11:05 Du hast einen 2 Jahre alten Schein benutzt oder einen der mit dem Tauschgerät oder neuem Gerät zu dir kam? Normal müsste da schon der Scanner sagen ungültig.
Wir haben letztens erst einen Router mit einem 5 Jahren alten beiligenden Retourenaufkleber zurückgesendet, ebenso bei Sky einen 6 Jahre alten Sky+ Receiver mit ebenso 6 Jahre alten Retourenaufkleber.
Ein bekannter hat vor kurzem auch die HorizonBox mit einem uraltem Retourenaufkleber zurückgesendet, ging auch problemlos.

Wie spooky sagt: "Glaub es oder glaube es nicht"
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Alex-MD
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Alex-MD »

ich glaubs nicht :lol:

habe ich irgendwo geschrieben das ich es nicht glaube? Normal kann man die Dinger halt nur mit max. 12 Monaten Gültigkeit versehen.
Und es gibt natürlich fast überall Ausnahmen. Wenn ich Kunden Rücksendeaufkleber schicke, in dem Fall aber die ganz normalen, fallen nicht unter Retoure, dann werden die mir im Folgemonat gut geschrieben wenn nicht benutzt und man kann sie auch nicht mehr nutzen. Da ich kaum Retouren habe verwende ich nicht das Retourensystem von DHL, hatte das nur mal als Info und da war Gültigkeit 3, 6, 9 oder 12 Monate möglich.
Ich habe aber auch bisher keinen ungültig gewordenen Schein versucht zu versenden.

Ps. deine Geschichten mit gleich mehreren die kürzlich ihre uralten Scheine benutzt haben macht die Sache allerdings schon wieder unglaubwürdig.
Demnächst kommen noch Versandscheine aus der Zeit der Postkutschen zum Vorschein die benutzt wurden.
SenfKabelHer
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von SenfKabelHer »

Die Post hat schon als Bundesbehörde angefangen die Paketpost zu digitalisieren, die Infrastruktur von (jetzt) DHL Paket in Deutschland beruht im Kern immer noch darauf (und ist damit immer noch mit eine der modernsten in ganz Europa).
Dabei hat man sich schon sehr früh auf einen Standard für Leitcodes festgelegt, der sehr verlässlich beibehalten und gepflegt wurde und inzwischen in unzähligen offenen und proprietären Versandlösungen in der Wirtschaft integriert ist. Dabei können selbst Leitcodes mit entsprechenden Paketaufklebern generiert werden, die werden erst abgerechnet wenn damit wirklich ein Paket verschickt wird. Das ist auch nicht das selbe wie das Frontend und die Verträge die kleine Händler haben. Die großen Volumenversender, zu denen sicherlich auch Vodafone gehört, haben ganz eigene Systeme und Verträge und dabei viele Spielräume.

Solange das betreffende Unternehmen den Vertrag mit der Post nicht kündigt funktionieren die daher oft noch nach Jahren problemlos. Bei Weltbild Paketen stand zB noch Jahre nach Umfirmierung in DHL auf jedem Paketaufkleber "Deutsche Post AG Frachtpost" in einem sichtlich veralteten Layout. Vermutlich aus einer hauseigenen Software generiert, deren Anpassung teuer gewesen wäre, und wozu auch, wenn es funktioniert hat. Vielleicht ist dir, als Genießer der Details der KEP Branche, schonmal aufgefallen, wie extrem die Paketaufkleber der Paketdienste normalerweise einem sehr genauen Schema folgen, während alles was mit der DHL Paketpost kommt in unzähligen Farben und Formen gelabelt werden kann. Solange ein gültiger Leitcode und die Anschrift drauf ist wird's zugestellt. Und Großversender haben bei der Erstellung und dem Gültigkeitszeitraum offenbar mitunter sehr sehr große Freiheiten.

Ich weiss auch gar nicht warum du das mit solch einer Renitenz anzweifelst. Was ist denn schon dabei.
spooky
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von spooky »

@Alex-MD

Vodafone Kabel Deutschland hat einen entsprechendenen Rahmenvertrag mit DHL… ganz einfach
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Samchen »

Alex-MD hat geschrieben: 11.05.2021, 10:40 Und dieser Schein ist eben vermutlich für eine Retoure gedacht aber nicht nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit. Die haben normal auch nur eine maximale Gültigkeit von max. 1 Jahr.
Der funktioniert definitiv noch! Und dass sogar mehrfach! Selber mehrfach erfolgreich durchgeführt!
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Alex-MD
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Alex-MD »

SenfKabelHer hat geschrieben: 11.05.2021, 19:45 Ich weiss auch gar nicht warum du das mit solch einer Renitenz anzweifelst.
Wo hab ich das? Das spooky da gleich beleidigt reagiert nur weil ich nachfrage ob es der Kleber eines neuen Teils war hatte glaube ich eher den Grund das er kürzlich schon nicht verstand was ich ihm bezüglich der Festplatte erklären wollte. Und ich schrieb doch das es überall Ausnahmen gibt. Lesen kann der Scanner sicher auch meine Kleber noch nach 2 Jahren, nur ob er weitergeleitet wird ist fraglich weil der bereits erstattet wurde. Vielleicht teste ich ja mal was passiert.

Spooky einen Rahmenvertrag habe ich auch, natürlich nicht mit den Konditionen die Vodafone hat.

Es dürfte sich wohl um eine Kulanzhandlung auf Seite von Vodafone handeln.
Nachtrag vom Community-Team:

Grundsätzlich übernehmt ihr die Kosten für die Rücksendung. Solltet ihr noch einen Retourenschein von uns haben, könnt ihr diesen natürlich nutzen. Da dieser grundsätzlich für die Rücksendung nach einem Widerruf beigelegt wird, ist es wichtig, dass ihr unbedingt die aufgedruckte Retourenadresse auf Aktualität prüft.

Unsere Rücksendeadresse lautet:

Vodafone Kabel Deutschland GmbH
c/o DHL Paket
Am Tower 222
90475 Nürnberg
die Hotline gibt auch anderes an
ich muss mein Kabelmodem nun auch nach Vertragsende (2013-2015) zurücksenden.
Laut Kundenhotline 0800-6647073 ist die Verwendung meines alten Retourenscheins von 2013 nicht möglich. Ist angeblich nur 2 Monate nutzbar.... wer hat denn nun Recht?
Sind Beiträge aus 2015, nicht aktuell.

Aber wenn die Poststelle es annimmt und man die Quittung bekommt dann passt das schon. Schmimmstenfalls bucht dann VF noch 5€ extra ab.
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Krummlasche
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Krummlasche »

Jens12683 hat geschrieben: 11.05.2021, 10:46 eben auf der Kündigungsbestätigung steht keine Rücksendeadresse. Werde wohl beim Kundenservice anrufen, denn ich denke das die Ihre Box zurück haben wollen
Sicher steht da eine Rücksendeadresse auf. Einfach mal das Papier umdrehen und auf der Rückseite schauen, bei einer PDF weiter runter scrollen.

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