Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

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schluckimpfung
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Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von schluckimpfung »

Hallo,

ich habe die Tage meinen Vodafone Kabel Vertrag (Red 100) für meine alte Wohnung außerordentlich gekündigt, da ich in eine neue Wohnung ziehe, wo Vodafone mir die Leistung nicht bieten kann.
Ich habe angegeben, dass ich ab dem 1.6. die neue Wohnung beziehe, weshalb der Vertrag offiziell bis zum 31.08. läuft (Frist für die Sonerkündigung).
Da mein Mietvertrag aber erst am 31.06. ausläuft, hätte ich prinzipiell noch die Möglichkeit die Wohnung bis dahin zu nutzen.

Daher Frage ich mich, ob Vodafone die Leitung ab dem 1.6. abschaltet, oder ob ich Sie z.B. im Juni beim Renovieren noch nutzen kann?

Vielen Dank schonmal.
Karl.
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von Karl. »

schluckimpfung hat geschrieben: 12.04.2021, 10:56 Daher Frage ich mich, ob Vodafone die Leitung ab dem 1.6. abschaltet, oder ob ich Sie z.B. im Juni beim Renovieren noch nutzen kann?
Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, wird am 31.08. abgeschaltet.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Torsten1973
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von Torsten1973 »

Die Abschaltung erfolgt erst, wenn du die Ummeldebescheinigung eingereicht hast - und zu dem Anmeldetermin läuft auch erst die 3-Monats-Frist laut TKG. Und nein, du musst dann innerhalb von 14 Tagen das Providergerät zurückschicken, ansonsten wird es dir berechnet. Eine Weiternutzung ist nicht möglich.
Karl.
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von Karl. »

Torsten1973 hat geschrieben: 14.04.2021, 00:43 3-Monats-Frist laut TKG
Da meinen die einen, die würde mit Auftrag des Umzugs loslaufen, die anderen meinen, die würde erst frühstens mit Umzug loslaufen.

Gerichtlich geklärt wurde das meines Wissens bisher nicht.
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Karl.
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von Karl. »

Gab aber auch ein Urteil gegen/für Magenta in dem es heißt, dass die 3 Monatsfrist gilt ab Auftrag des Umzuges.
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Flole
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von Flole »

Ein Kabel-, DSL und LTE-Internetanbieter der am Landgericht München verklagt wurde.... So viele gibt's davon ja auch nicht die in Frage kommen :wink:
SenfKabelHer
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von SenfKabelHer »

Die beiden OLG Entscheidungen sind dogmatisch vertretbar. Mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen. Wer im Einzelfall klagt erhält eine Einzelfallentscheidung, die im Einzelfall auch anders aussehen kann. Wer nicht klagen will kann sich gut an OLG Rechtsprechung orientieren. Das sind ja keine Dorfgerichte. Höher geht's, außer in Bayern, nur noch zum BGH.
Wer diese Rechtslage nicht zur Kenntnis nehmen will kann natürlich auch spekulieren.
reneromann
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Re: Außerordentliche Kündigung aufgrund von Umzug - Leistung in alter Wohnung?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 14.04.2021, 08:15 Gab aber auch ein Urteil gegen/für Magenta in dem es heißt, dass die 3 Monatsfrist gilt ab Auftrag des Umzuges.
Stimmt ja auch - aber zwei OLG haben unabhängig voneinander (einmal gegen VFKD in München und einmal gegen UM in Düsseldorf [Az. I-20 U 77/17]) festgestellt, dass die Frist frühestens ab dem Umzugstag gilt.

Sprich:
Meldung an den Provider vor dem Umzug -> Umzugstag als Stichtag.
Meldung an den Provider NACH dem Umzug -> Eingang der Meldung als Stichtag.

Die Verbraucherschützer wollten mit den Urteilen eigentlich erwirken, dass bei einer (rechtzeitigen) Meldung vor dem Umzugstag ggfs. sogar schon zum Umzugstag die Frist beendet ist - die jeweiligen Landgerichte sind der Argumentation dann auch gefolgt, die OLG in der nächsten Instanz haben die Urteile der LG dann jedoch kassiert und entsprechend anders entschieden. Höhere Instanzen wurden nicht (mehr) angerufen, so dass die Urteile gegen (oder besser gesagt eigentlich für) VFKD und UM vom OLG München resp. OLG Düsseldorf rechtskräftig sind.
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