Fritzbox 6591 und DVB-C

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sir-tobi
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Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von sir-tobi »

Hallo zusammen,

eine Frage: Seit der Firmware 7.22 kann die FB ja DVB-C Streaming, technisch klappt das ja. Hatte gestern einen seltsamen Anruf eines Callcenter, und die Frage war , ob ich TV über Kabel schauen würde.

Wie sieht denn die rechtliche Situation aus? Muss ich damit rechnen, wenn ich DVB-C aktiviere , dann auch zur Kasse gebeten zu werden, da ich ja dann TV über Kabelanschluß nutze?

Ich habe nur Internet und Phone, TV geht über Sat.

Gruß
elg
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von elg »

Ja!
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berlin69er
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von berlin69er »

Nein!
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niclas
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von niclas »

Natürlich entsteht eine Anmeldungs- und Zahlungspflicht. Ist eine Versorgungsleistung wie Strom - Schwarznutzung von linearen Programmen ueber DVB-C ist eine Leistungserschleichung. Immer auch die strafrechtliche Komponente beachten.
sir-tobi
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von sir-tobi »

Naja, zur Leistungserschleichung gehört aber auch in der Rechtsprechung , den Vorsatz Sperren o.ä. zu überwinden. Genau das ist ja hier nicht passiert.
Eher so, dass man was Angeboten bekommen hat, ohne den Hinweis, dass es kostenpflichtig ist. Wenn ich ein Kabel in die Dose stecke und dann in den TV ist das ja schon eher ein Vorsatz.
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berlin69er
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von berlin69er »

niclas hat geschrieben: 01.04.2021, 19:49 Natürlich entsteht eine Anmeldungs- und Zahlungspflicht. Ist eine Versorgungsleistung wie Strom - Schwarznutzung von linearen Programmen ueber DVB-C ist eine Leistungserschleichung. Immer auch die strafrechtliche Komponente beachten.
Aha, ich hab noch nie gesehen, dass ein Stromanbieter einen Zähler freischaltet, ohne Vertrag und Bezahlung.
VF entfernt aber fleißig Sperrfilter. Was, wenn nicht die Freischaltung von TV soll man denn da erwarten?
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sir-tobi
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von sir-tobi »

sehe ich genauso!
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von Besserwisser »

sir-tobi hat geschrieben: 01.04.2021, 20:17 Naja, zur Leistungserschleichung gehört aber auch in der Rechtsprechung , den Vorsatz Sperren o.ä. zu überwinden. Genau das ist ja hier nicht passiert.
Welche Sperren überwindest du denn beim Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Siehst du das Öffnen der Türen als Einladung dazu?
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berlin69er
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von berlin69er »

Vergleich hingt.. VF hat die Sperren ja extra entfernt. An keiner Stelle ist ersichtlich, dass TV über die Fritzbox nicht genutzt werden darf.
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Re: Fritzbox 6591 und DVB-C

Beitrag von Besserwisser »

berlin69er hat geschrieben: 01.04.2021, 22:22 Vergleich hingt.. VF hat die Sperren ja extra entfernt. An keiner Stelle ist ersichtlich, dass TV über die Fritzbox nicht genutzt werden darf.
Die Sperren wurden zur Erweiterung des Internetbereiches entfernt.

Die öffentlichen Verkehrsmittel öffnen die Türen auch mit Absicht.
Aber nicht, damit Schwarzfahrer einsteigen.