[VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

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Alex-MD
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 18:25
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 15:56 Sollte dann ja für beide Seiten gültig sein das man aufzeichnet.
Nein ist es nicht....
Lesen und verstehen? Sollte, hast es doch noch zitiert. Ist es das nicht macht er sich eben verdächtig (in meinen Augen) und ich beende das Gespräch ohne Abschluss, er allerdings auch. Wenn mein gegenüber sich einen Vorteil mir gegenüber sichern will den er selbst nicht gewährt, ist das für mich jedenfalls suspect. Man könnte da ähnlich wie NoNewbie es erwähnt vom stillschweigenden Einverständnis des Gegenübers ausgehen.
Onslaught hat geschrieben: 22.02.2021, 17:39 Aber nunmal sein gutes Recht.
siehe oben, er macht halt auch keinen Abschluß

ich würde mich mal der Meinung von NoNewbie anschließen
Flole
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 20:05
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 18:25
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 15:56 Sollte dann ja für beide Seiten gültig sein das man aufzeichnet.
Nein ist es nicht....
Lesen und verstehen?
Hab ich doch, und dann kommt die Realität und macht deine ideale Welt, in der es so ist, kaputt. Ich hätte auch schreiben können "ist es aber nicht", aber das wäre wieder unnötig hart gewesen.....
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 20:05 Ist es das nicht macht er sich eben verdächtig (in meinen Augen)...
Diese Logik muss man nicht verstehen, oder? Wenn ein Medienberater bei dir kontrollieren möchte ob du TV schaust ohne einen Vertrag machst du dich auch verdächtig wenn du ihn nicht reinlässt? Das ist nunmal dein gutes Recht ihn nicht hereinzulassen und so ist es eben auch das Recht des Callcenter Mitarbeiters nicht aufgezeichnet zu werden.
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 20:05 Man könnte da ähnlich wie NoNewbie es erwähnt vom stillschweigenden Einverständnis des Gegenübers ausgehen.
Könnte man, darf man aber nicht. Das Einverständnis muss, wie du sicherlich gelesen hast, streng genommen schriftlich erteilt werden. Mündlich wäre dann gewissermaßen noch vergleichbar (das wäre immerhin auch ausdrücklich), stillschweigend keineswegs.
NoNewbie hat geschrieben: 22.02.2021, 19:48 Ich habe nicht gesagt, dass ein Computer das Einverständnis einholt, sondern der Gesprächspartner.
Ein Einholen des Einverständnisses durch einen Computer halte ich für Unwirksam, da er nicht der Gesprächspartner ist.
Ich bin der Meinung das nur die beiden Gesprächspartner über die Aufzeichnung entscheiden können, da sie das Gespräch führen.
Das ist doch völlig irrelevant, denn:
Auch wenn Sie selbst freiwillig der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt haben: Einen Freibrief für eine eigene Aufnahme haben Sie dadurch noch nicht. Vielmehr müssen Sie selbst Ihren Gesprächspartner fragen, ob er mit dem Mitschneiden des Gesprächs einverstanden ist.
Also: Den Gesprächspartner fragen ist notwendig.

Gerade beim Computer ist das natürlich so: Das ein Computer erstmal vorsichtshalber Einverständnisse einholt heißt ja nicht, dass der andere dem auch zugestimmt hat. Wenn der Callcenter Mitarbeiter dem nicht zugestimmt hat wird nichts aufgezeichnet obwohl man das Einverständnis erteilt hat. Daraus kann man also erstmal gar nichts schließen.
NoNewbie
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von NoNewbie »

Wenn eine Firma einen Computer vorschaltet, die die Genehmigung zur Aufzeichnung einholt, dann gehe ich davon aus, dass die Mitarbeiter das Ergebniss angezeigt bekommen müssen.
Denn sonst wissen diese ja nicht, dass das Gespräch aufgezeichnet wird und damit würde ja gegen die Rechtssprechung verstoßen werden.
Da das Gespräch aber stattfindet, gehe ich davon aus, dass der Hotline-Mitarbeiter prinzipiell allen Gesprächsaufzeichnungen im Arbeitsverhältniss zugestimmt hat.
Somit steht der Gesprächsaufzeichnung durch den Kunden nichts im Wege.
Flole
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Flole »

NoNewbie hat geschrieben: 23.02.2021, 06:15 Somit steht der Gesprächsaufzeichnung durch den Kunden nichts im Wege.
Doch, er hat sich das Einverständnis nicht eingeholt. Das steht dem entgegen. Denn wie du ja sicherlich gelesen hast:
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32
Auch wenn Sie selbst freiwillig der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt haben: Einen Freibrief für eine eigene Aufnahme haben Sie dadurch noch nicht. Vielmehr müssen Sie selbst Ihren Gesprächspartner fragen, ob er mit dem Mitschneiden des Gesprächs einverstanden ist.
Einerseits ist es deiner Meinung nach notwendig, dass der Mitarbeiter es sieht, andererseits darf es der Kunde heimlich machen? Je nachdem wie es dir gerade in den Kram passt?

Da dieses Einverständnis (wie du sicherlich auch gelesen hast) freiwillig erfolgen muss kann es durchaus einen Teil Mitarbeiter geben bei denen aufgezeichnet wird und einen Teil bei denen nicht aufgezeichnet wird. Da logischerweise bekannt ist welcher Mitarbeiter gerade telefoniert kann man durchaus einzelne Mitarbeiter von der Aufzeichnung ausklammern, natürlich ohne das der Kunde das merkt oder darüber informiert wird (wozu auch, geht ihn ja nichts an). Man könnte sogar so weit gehen "Aufzeichnungsverweigerer" gezielt miteinander verbinden um die Quote der Aufzeichnungen möglichst hoch zu halten.
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Alex-MD
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32 Hab ich doch, und dann kommt die Realität und macht deine ideale Welt, in der es so ist, kaputt. Ich hätte auch schreiben können "ist es aber nicht", aber das wäre wieder unnötig hart gewesen.....
In einer idealen Welt lebst hier nur du, weil du alles besser weisst und immer Recht hast. Du bist Jurist, Spezialist für alles was mit Medien, Telefon und IP-Diensten zu tun hat, natürlich auch Elektroingenieur und Bauingenieur. Aber nur nebenbei, Wikipedia ist keine zertifizierte Ausbildungsstelle.
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 20:05 Ist es das nicht macht er sich eben verdächtig (in meinen Augen)...
Diese Logik muss man nicht verstehen, oder? Wenn ein Medienberater bei dir kontrollieren möchte ob du TV schaust ohne einen Vertrag machst du dich auch verdächtig wenn du ihn nicht reinlässt? Das ist nunmal dein gutes Recht ihn nicht hereinzulassen und so ist es eben auch das Recht des Callcenter Mitarbeiters nicht aufgezeichnet zu werden.
Du verstehst ohnehin nur was dir in den Kram passt. Wenn der Medienvertreter mir seine Verträge nachweist und mich in seine Wohnung lässt darf er auch bei mir rein. Es bleibt aber ein Unterschied ob ich den Medienberater rein lasse den ich nicht zu mir eingeladen habe oder ob es um ein Telefongespräch geht zu dem beide Seiten bereit sind, zu dem ich im Grunde von Vodafone aufgefordert werde.
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32
Alex-MD hat geschrieben: 22.02.2021, 20:05 Man könnte da ähnlich wie NoNewbie es erwähnt vom stillschweigenden Einverständnis des Gegenübers ausgehen.
Könnte man, darf man aber nicht. Das Einverständnis muss, wie du sicherlich gelesen hast, streng genommen schriftlich erteilt werden. Mündlich wäre dann gewissermaßen noch vergleichbar (das wäre immerhin auch ausdrücklich), stillschweigend keineswegs.
Ja was denn nun Herr Anwalt? Streng genommen schriftlich oder gilt doch mündlich? Macht sich hier Vodafone permanent strafbar?
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32 Das ist doch völlig irrelevant, denn:
Auch wenn es dir weh tut, was relevant ist legt im Zweifel der Richter fest und nicht du.
spooky
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von spooky »

Sorry Alex-MD,
auch der Richter wird höchstwahrscheinlich sagen, dass du dich Strafbar gemacht hast, wenn du Mitschnitte geführt hast, die dein Gegenüber abgelehnt hat
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Flole
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Flole »

@Alex-MD: Damit sich jemand Rechtsanwalt nennen darf (und auch damit jemand die Befähigung zum Richteramt erwirbt) muss diese Person in Deutschland (in der Regel) mindestens 3 Jahre studieren, 2 Jahre ein Referendariat absolvieren und 2 Staatsexamen bestehen. Das sind die Grundvoraussetzungen. Wenn du also im Internet oder in einem Buch oder sonstwo einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin findest die etwas schreibt, dann kannst du wohl erstmal davon ausgehen, dass die Person ungefähr weiß wovon sie redet. Und witzigerweise gibt es da genau etwas passendes: https://www.frag-einen-anwalt.de/Eigene ... 69893.html (hier insbesondere die Nachfrage beachten).

Und nun kommst du: Über welche Qualifikation verfügst du, sodass man dir jetzt mehr glauben schenken sollte? Oder hast du vielleicht ebenfalls eine belastbare Quelle die da anderer Meinung ist?
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von NoNewbie »

Flole hat geschrieben: 23.02.2021, 06:43
NoNewbie hat geschrieben: 23.02.2021, 06:15 Somit steht der Gesprächsaufzeichnung durch den Kunden nichts im Wege.
Doch, er hat sich das Einverständnis nicht eingeholt. Das steht dem entgegen. Denn wie du ja sicherlich gelesen hast:
Flole hat geschrieben: 22.02.2021, 20:32
Auch wenn Sie selbst freiwillig der Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt haben: Einen Freibrief für eine eigene Aufnahme haben Sie dadurch noch nicht. Vielmehr müssen Sie selbst Ihren Gesprächspartner fragen, ob er mit dem Mitschneiden des Gesprächs einverstanden ist.
Einerseits ist es deiner Meinung nach notwendig, dass der Mitarbeiter es sieht, andererseits darf es der Kunde heimlich machen? Je nachdem wie es dir gerade in den Kram passt?

Da dieses Einverständnis (wie du sicherlich auch gelesen hast) freiwillig erfolgen muss kann es durchaus einen Teil Mitarbeiter geben bei denen aufgezeichnet wird und einen Teil bei denen nicht aufgezeichnet wird. Da logischerweise bekannt ist welcher Mitarbeiter gerade telefoniert kann man durchaus einzelne Mitarbeiter von der Aufzeichnung ausklammern, natürlich ohne das der Kunde das merkt oder darüber informiert wird (wozu auch, geht ihn ja nichts an). Man könnte sogar so weit gehen "Aufzeichnungsverweigerer" gezielt miteinander verbinden um die Quote der Aufzeichnungen möglichst hoch zu halten.
Wenn das Gespräch aufgezeichnet wird, dann muss auch der Hotline-Mitarbeiter seine Zustimmung gegeben haben und damit dürfen auch beide Gesprächsparteien das Gespräch aufzeichnen.
Wenn aber die Vodafone sich vom Kunden das Einverständniss zur Aufzeichnung einholt aber der Hotline-Mitarbeiter nicht zustimmt, dann bin ich der Meinung, dass bei Gesprächsbeginn der Hotline-Mitarbeiter dem Kunden mitteilen muss, dass das Gespräch nicht aufgezeichnet werden darf, da er der Aufnahme nicht zugestimmt hat. Sonst wird eben der Kunde in meinen Augen belogen, da er davon ausgehen muss, dass das Gespräch von Vodafone aufgezeichnet wird (und wenn auch nur zu Schulungszwecken). Wenn Vodafone aufzeichnet, dann darf es der Kunde genauso.
Zuletzt geändert von NoNewbie am 23.02.2021, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von Flole »

In diese Richtung darf man den Kunden aber belügen, nur andersherum nicht (also das nicht aufgezeichnet wird und man dann doch aufzeichnet). Im übrigen wird (durch den Computer) nie gesagt, dass aufgezeichnet wird sondern nur, dass möglicherweise einzelne Gespräche aufgezeichnet werden und man wird gefragt ob man damit einverstanden ist.
NoNewbie hat geschrieben: 23.02.2021, 11:33 Wenn Vodafone aufzeichnet, dann darf es der Kunde genauso.
Immernoch ein klares nein. Mal ganz davon abgesehen, dass der Kunde es gar nicht wissen kann wann Vodafone aufzeichnet. Du kannst nur wissen, dass sie nicht aufzeichnen wenn du nicht zugestimmt hast, aber das hilft ja nicht.
Aber selbe Frage an dich: Über welche Qualifikation verfügst du sodass man dir mehr glauben sollte als der Rechtsanwältin aus dem Link?
spooky
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Re: [VFKD] Beweisbarkeit von Vertragsänderungen

Beitrag von spooky »

Wird nicht zu Schulungszwecken aufgezeichnet?
Und deshalb darf ich als Kunde selber nicht aufzeichnen
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