HÜP Zugang bei Reaktivierung von Anschluß

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voster
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 25.05.2020, 14:42

HÜP Zugang bei Reaktivierung von Anschluß

Beitrag von voster »

Moin Leute,

ich war mal so um 2012 Internet und Telefon Kunde von Kabel Deutschand. Am 12.04.2020 habe ich Vodafone Kabel Internet bestellt in sicherem Wissen, die Leitung besteht. Der Kabel D Techniker meinte damals, an diese Box dürfen nur Sie, nicht der Vermieter. Router geliefert, kein Signal in meiner Wohnung, Die Entstörstelle hat die unterbrochene Leitung im Haus bestätigt. Am 18.04.2020 hat der Cableway Techniker den Hausverteiler als Ursache ausgemacht und gemerkt, er hat keinen Schlüssel für den Betriebsraum, keine zugangsvereinbarung von kabel Deutschland übernommen und kriegt weder Hausmeisternotdienst noch Hausverwaltung ans Telefon. Seit dem 18.04.2020 klingelte nach jedem Versuch Hausmeisterservice oder Hausverwaltung zu erreichen ein Anrufbot auf meinem Smartphone. Mehrfach täglich. Der Cableway Techniker meinte, Hausverwaltung und Hausmeissterdienst gehen in den Sprechzeiten wiederholt nicht ans Telefon und rufen nicht zurück. Habe letzte Woche Vodafone gebeten, sich doch mal bei mir zu melden. Bezüglich meiner Blogs zum Thema kritische Infrastruktur und Netze (Ich berate IT Kunden zu TK und bin im Bereich EE Netze und Finanzierung aktiv). Vodofaone möchte nun einen neuen Termin machen und erwartet das ich ich um deren Schlüssel für einen von mir vereinbarten Termin kümmere. Ist das zulässig? Vodafone hat ja den Vertrag mit dem Vermieter für die Hausversorgung. ich habe weder in dem Betriebsraum etwas zu suchen noch am Kabelverteiler. Wäre schön - kann ich mich da selber auf Kosten der Bandbreite der Nachbarn optimal einpegeln. Mache ich gerne - weiß mein Vermieter auch :wink2: Das Haus wird verkauft und wg aktueller Terminstreitigkeiten per Anwalt möchte ich grad keinen unnötigen Kontakt zur Hausverwaltung. Heute morgen gab es um 08:10 Uhr die 4. Anzeige gegen Handwerker wg Hausfriedensbruch von meinen Nachbarn und mir wg unangekündigter Arbeiten.

1.) Wenn es schon mal einen Vertrag beim selben Anbieter gab, fällt das unter Entstörung?
2.) In welchem Zeitrahmen muss der Vermieter Zugang gewähren?
3.) Wer ist für den Zugang, insbesondere den Schlüssel, vertraglich verpflichtet?
4.) Ich bin mir sicher jemand hat meinen Pegel zu Gunsten von anderen Mietparteien umverteilt. Welche Ansprüche habe ich da als Mieter?
5.) VKD und Hausverwaltung haben beide keinen Bock auf Kosten. Wie kann ich effektiv Druck ausüben?
6.) ich bin Selbstständig und kann für mehrere Firmen Haftung und Schäden im häuslichen Arbeitszimmer geltend machen.
7.) Muss der Termin im Keller mit mir oder mit dem Hausmeisterservice gemacht werden?

Leider habe ich hier im Forum noch keine klare Aussage finden können, wen ich hier auf die Füße treten muss,
Habe erstmal abgelehnt, den Schlüssel zu organisieren mit Verweis auf den laufenden Rechtsstreit. Habe erstmal darum gebeten bis zum 27.05.2020 eine schriftliche Terminvereinbarung mit dem Hausmeisterservice nachzuweisen und sich um die Entstörung für Notrufe per FN Telefon nachweislich kurzfristig zu kümmern. Selbst wenn ich grad LTE Internet und Smartphone habe, sind die gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung ja zu erfüllen, oder nicht?

Hat noch jemand Info oder Tipps dazu?
Flole
Insider
Beiträge: 9759
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: HÜP Zugang bei Reaktivierung von Anschluß

Beitrag von Flole »

Hast du denn überhaupt das Einverständnis des Vermieters für den Internetanschluss über Kabel? Ansonsten brauchst du erstmal das.

Ansonsten sind deine Fragen eher etwas für einen sachkundigen Rechtsanwalt. Ansonsten hilft es manchmal auch Vertrag und AGB zu lesen, da lösen sich einige Fragen schon von allein. Natürlich kann das auch ein Rechtsanwalt übernehmen das zu lesen und dir zu erklären.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: HÜP Zugang bei Reaktivierung von Anschluß

Beitrag von reneromann »

Zu deinen Fragen:
1) Nein, wenn zwischenzeitlich kein Vertrag bestand (auch wenn nur für wenige Stunden oder Tage nicht), fällt die daraufhin fällige Erstinbetriebnahme NICHT unter die Entstörung.
2) Während der normalen Arbeitszeiten
3) Die Frage ist - gegenüber wem? Für den freien Zugang zum Technikraum gegenüber dem Techniker hast du zu sorgen, wenn du den Techniker bestellst - das du hierfür ggfs. Mithilfe vom Vermieter/Verwalter brauchst, ist nicht Sache vom Techniker. In der Regel sind die Anlagen aber auch so zugänglich, dass entweder Generalschlüssel für die Techniker bereitstehen -oder- diese zumindest in einem Schlüsselkasten erreicht werden können.
4) Wenn kein Vertrag bestand: gar keine! Nur wenn ein Vertrag besteht, gegenüber dem Verursacher auf Entstörung.
5) Für die Hausverteilung ist der Hauseigentümer zuständig, d.h. dieser wäre hier dein primärer Ansprechpartner. Beachte aber, dass es KEINE gesetzliche Verpflichtung gibt, dass der Hauseigentümer deine Wohnung mit einem BK-Anschluß verbinden muss - er kann dich auch einfach auf eine Telefonverkabelung (DSL) verweisen.
6) Solange die Erstinstallation nicht erfolgte: Zumindest nicht Vodafone. Und solltest du den alten Anbieter selbst gekündigt haben, diesen ebenfalls nicht. Der Vermieter ist hier eh bei raus. Und "Schaden" müsste beziffert werden - dabei zählt nur real entstandener Schaden, kein "theoretischer" Schaden oder entgangener Gewinn/entgangene Aufträge -UND- du bist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet, d.h. wenn du auch nur bei einer der Firmen die Möglichkeit hättest, im Büro zu arbeiten, war's das mit Schadenersatz.
7) Mit dir - du bist Anschlußinhaber und damit auch alleiniger Ansprechpartner für den Anbieter, dieser hat mit deiner Hausverwaltung nichts am Hut. Du hast dich dann selbst darum zu kümmern, dass du den Zugang zu den entsprechenden Räumen organisierst/sicherstellst.
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