tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43
Also ich persönlich beachte Mahnschreiben die per Post kommen gar nicht.
Die können ja auch mal in die Werbung bzw. Abfall "rutschen"
Anders sieht es natürlich mit Einschreiben aus. Diese können ja auch nachverfolgt werden.[...]
Der TE hat aber schon vor knapp 3 Wochen den Mahnbescheid vom Gericht bekommen - und nicht nur irgendwelche Briefchen vom gegnerischen Anwalt.
Diesem hat er auch -laut eigener Aussage- widersprochen, also ist der nächste Schritt, sofern die Gegenseite will (und davon gehe ich aus, wenn sie einen Mahnbescheid beantragt hat), die Eröffnung des Mahnverfahrens vor Gericht.
tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43
reneromann hat geschrieben: 14.11.2019, 20:12
und da sein Anwalt auf die vorherigen Briefe reagiert hat, ist es unerheblich, ob die (vorherigen) Briefe per Einschreiben kamen oder nicht...
Seltsamer Anwalt - der brauch wohl Geld.
Nicht unbedingt - er hat gehofft, dass er die Sache außergerichtlich klären kann - immerhin wurde ja schon eine (modifizierte) UE vor 2 Jahren abgegeben.
tomcat0074 hat geschrieben: 14.11.2019, 21:43
Ich hoffe mal der TE hat 'ne gute Rechtschutzversicherung - die hier auch greift, sonst werden die Anwaltskosten schnell mal mehrere tausend Euros
Die eigenen Anwaltskosten dürften mittlerweile das kleinste Problem sein -- beim verlorenen Verfahren werden, und danach sieht's aus, die schon seit Jahren angemahnten Lizenzgebühren, die entsprechenden Kosten des Verfahrens und vor allem die gegnerischen Anwaltskosten ebenso fällig.