Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

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P-F-E
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Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von P-F-E »

Hallo, habe heute schon 4 x mal mit dem Technik Service telefoniert, aber keiner konnte wirklich helfen.

Habe bereits vor mehr als 2 Monaten bei Vodafone ein Vertrag für Kabel I-&P abgeschloßen. Im damaligen Auftragsgespräch habe ich ausdrücklich gefragt ob die Installation problemlos durchgeführt werden kann. Man lies mich in den Keller laufen und nach der Kabelbox sehen, diese ist vorhanden, da vorher TK Kabel bereits im Haus war. Dann wurde nur noch gefragt ob man frei dort hinkommt, auch das ist gegeben. Danach wurde mir zugesichert, das der Anschluß zum heutigen Tage erfolgen wird.
Nun heute war eine Techniker von Solution 30 da, nach kurzer optischer Begutachtung, erklärte er, es würde ein neuer Potientialausgleich benötigt und er mache nicht weiter bevor dieser vorhanden ist. Davon war nie die Rede oder explizit nachgefragt.

Es sind aber ausreichend Erdungen an Wasserrohren und Gasleitungen vorhanden, diese wurden aber nicht von ihm durchgemessen.
Nachdem ich einen Elektriker kontaktierte sagte, dieser mir, dass der Aufwand zwischen 200-350 Euro liegen würde und das aber für die Sicherheit von Elektroanlagen sind nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz der Anlagenbereitsteller verantwortlich ist und diese auch zu auf seine Kosten zu installieren muss.
Daraufhin habe sofort wieder bei Vodafone angerufen. Nun wurde das an die Mehrkostenaufwand- Abteilung weitergeleitet.

Aber gemäß Vertrag habe ich eine Entstörfrist von 8 Stunden. Die Nichteinrichtung eines zugesicherten Anschluß ist auch klar eine Störung, da die vertraglich zugesagte Nutzung nicht möglich ist.
Ich möchte nun nur schnell eine Lösung oder den Vertrag komplett stornieren und evtl. sämtliche Kosten die mir für den erneuten Vetragswechsel enstehen erstattet haben.

Wer kann bitte kompentent und sachlich helfen ?
Eine Mailadresse für mein Anliegen konnte mir auch niemand mitteilen. Der letzte Berater sagte mir, dass die vorherigen Berater nicht einmal mein Anliegen im System vermerkt haben. Das ist schon übel.
usinessvertrag

Habe das Haus vor kurzem erworben, bisher mit bereits funktionierenden TK Kabelanschluß. Wurde vom Hausversicherer und Elektriker bei der Übernahme geprüft, alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.

Da das Haus somit ordnungsgemäß geerdet ist und ich nur eine zusätzliche Installation einer Kabelbox erhalte, ist lt. Auskunft des Elektrikers gemäß Gesetz ist für die Sicherheit von Elektroanlagen nach NAV § 13 Abs. 1 und Energiewirtschaftsgesetz nun mal der Anlagenbetreiber verantwortlich, und da es eine Mietanlage ist und nicht mein Eigentum, also der Betreiber Vodafone und nicht der Hausbesitzer.
Hätte das vorher abgefragt und geklärt, wäre es bereits erledigt oder der Vertrag erst gar nicht zustande gekommen.

Das Versäumnis und die Kostenübernahme liegt da bei Vodafone, da es nicht abgefragt wurde, aber der Vertrag ohne vorherige Prüfung eingegangen wurde und da liegt beim Bereitsteller die Verantwortung und nicht beim Nutzer, denn ohne den Kabel Vertrag brächte ich das erwiesener Maßen gar nicht
Zuletzt geändert von P-F-E am 30.09.2019, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
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exkarlibua
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von exkarlibua »

So viele Worte und soviel Schwachsinn!

Für die Verfügbarkeit einer ordnungsgemäßen Erdung ist nur einer verantwortlich und das ist der Hauseigentümer, also DU!
P-F-E
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von P-F-E »

exkarlibua hat geschrieben: 30.09.2019, 19:19 So viele Worte und soviel Schwachsinn!

Für die Verfügbarkeit einer ordnungsgemäßen Erdung ist nur einer verantwortlich und das ist der Hauseigentümer, also DU!
Schwachsinn ist für mich deine Antwort, die du dir selbst hättest sparen können, wenn du es richtig gelesen hättest.
Bitte verzichte auch auf weitere Kommentare.

Ich hoffe einfach mal auf fundiertere Antworten von anderen Mitgliedern.
Danke.
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NE3_Technician
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von NE3_Technician »

Es sind dir keine Kosten entstanden, was willst du erstattet haben ?

Es ist auch noch kein Vertrag zustande gekommen, also auch keine 8h Entstörung (was hast du für einen Vertrag das es 8h sein soll? Den super Goldvertrag?)
Telekommunikationsvertrag , also Vertragsbeginn nach Lieferung, nix gebaut keine Lieferung.

Geerdet werden muss an Potischiene. Gibt's keine muss eine gesetzt werden. Kein Rohr kein nxi ...nur direkt an Potischiene.
67/5 Mbit/s beim lokalen Kabelanbieter von denen 50/5 ankommen ! :kaffee:
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von Besserwisser »

Bei Erweiterung der E-Anlage (dazu zählt auch Telekommunikation) ist der Bestandsschutz hinfällig
und es muss ein zeitgemäßer Potentialausgleich nachgerüstet werden.
Seit 1995 hat sich die Erde doch etwas weiter gedreht.
Wasser-, Gas- und Heizungsrohre, die damals als PA verwendet wurden, sind heute meist nicht mehr aus Metall
(nicht im Haus und nicht in der Straße).

Es ist zwar schön, wenn alle Leitungen im Haus miteinander leitend verbunden sind,
aber die Erdkabel von VKD verlaufen zwischen den Häusern und verschleppen von dort Potenziale.
Das soll gleich ab dem HÜP unterbunden werden.

Die Nachrüstung machst du also nicht nur für VKD, sondern für deine komplette E-Anlage.
VKD ist bloß der Erste, der das jetzt einfordert.

:fahne:
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Meister Voda
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von Meister Voda »

P-F-E hat geschrieben: 30.09.2019, 19:11 Habe das Haus vor kurzem erworben, bisher mit bereits funktionierenden TK Kabelanschluß. Wurde vom Hausversicherer und Elektriker bei der Übernahme geprüft, alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.
Dann muss das Haus ja schon einen Fundamenterder mit Ausgleichsschiene haben, also die Voraussetzungen erfüllen. Ein solcher Fundamenterder ist seit 1980 Pflicht bei allen Neubauten; siehe auch die bundeseinheitlichen "Technischen Anschlussbedingungen (TAB)" der Energieversorger (damals noch echte Behörden), Stand 1980. Seit 1994 wurden diese in die DIN 18014 überführt.

Ohne diesen wäre das Haus zur Bauzeit niemals an das Stromnetz angeschlossen worden. Im Umkehrschluss ist also ein geeigneter Potentialausgleich vorhanden oder du erzählst hier nicht die ganze Wahrheit…
Beste Grüße,
Meister Voda

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Menne
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von Menne »

poste doch paar Pics vom Keller, wo man Erdung findet, der Hüp muss direkt an die Potischiene!

Denn es könnte woanders jemand ne Erde abklemmen und dann wäre die Funktion nicht mehr vorhanden!
Der Glubb is a Depp!
reneromann
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von reneromann »

P-F-E hat geschrieben: 30.09.2019, 19:11 [...]alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.[...]
Entweder man hat dich verarscht, oder du weißt schlichtweg nicht, wo deine Potentialausgleichschiene mit entsprechendem Erder ist.
Denn schon seit den 1980ern muss ein Potentialausgleich über eine Potentialausgleichschiene geführt werden - und dazu gehört auch ein entsprechender Erder.
Die Nutzung von Gas-/Wasserrohren als "Erdungsersatz" ist schon damals nicht (mehr) zulässig gewesen, weil damals schon großflächig eben nicht mehr auf Metallrohre und entsprechend leitfähige Verbindungen gesetzt wurde, sondern immer mehr PE-Rohre zum Einsatz kamen.


Was du also nachweisen musst, ist das eine entsprechende Potentialausgleichschiene mit entsprechend niederohmiger Erdung vorhanden ist - und von dieser PAS zieht der Techniker dann ein separates Kabel mit mind. 4mm² Cu-Querschnitt und grün-gelber Isolation hin zum Installationsort der Kabelanlage.

Noch was:
Für die Einbindung der Anlage in den Potentialausgleich ist der Errichter (also VF/Solution30 als Subunternehmer) verantwortlich, für die Bereitstellung der PAS hingegen bist DU als Eigentümer des Hausnetzes SELBST zuständig.

Und nur zum Mitmeißeln: Die komplette Hausanlage - auch beim Kabel - gehört IMMER dir als Hauseigentümer. Die Grenze ist der jeweilige Übergabepunkt (im Fall des Stromnetzes wäre dies der Zählerplatz VOR deiner Hausanlage (Sicherungskasten, Verteilungen usw.), im Fall des Kabelnetzes wäre dies der HÜP VOR deiner Hausanlage (Verstärker, Verteilung usw.), im Fall des Telefonnetzes der APL VOR deiner Hausanlage (Verteilung usw.)).
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von P-F-E »

Besserwisser hat geschrieben: 30.09.2019, 20:06 Bei Erweiterung der E-Anlage (dazu zählt auch Telekommunikation) ist der Bestandsschutz hinfällig
und es muss ein zeitgemäßer Potentialausgleich nachgerüstet werden.
Seit 1995 hat sich die Erde doch etwas weiter gedreht.
Wasser-, Gas- und Heizungsrohre, die damals als PA verwendet wurden, sind heute meist nicht mehr aus Metall
(nicht im Haus und nicht in der Straße).

Es ist zwar schön, wenn alle Leitungen im Haus miteinander leitend verbunden sind,
aber die Erdkabel von VKD verlaufen zwischen den Häusern und verschleppen von dort Potenziale.
Das soll gleich ab dem HÜP unterbunden werden.

Die Nachrüstung machst du also nicht nur für VKD, sondern für deine komplette E-Anlage.
VKD ist bloß der Erste, der das jetzt einfordert.

:fahne:
Ok habe es nun verstanden, danke werde das nunüberprüfen lassen
P-F-E
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Re: Zugesicherte Installation nicht durgeführt von Solution 30 > Problem Erdung / Potential Ausgleich

Beitrag von P-F-E »

reneromann hat geschrieben: 30.09.2019, 21:31
P-F-E hat geschrieben: 30.09.2019, 19:11 [...]alles Erdungen sind Normkonform für den Hausstandart von BJ 1995.[...]
Entweder man hat dich verarscht, oder du weißt schlichtweg nicht, wo deine Potentialausgleichschiene mit entsprechendem Erder ist.
Denn schon seit den 1980ern muss ein Potentialausgleich über eine Potentialausgleichschiene geführt werden - und dazu gehört auch ein entsprechender Erder.
Die Nutzung von Gas-/Wasserrohren als "Erdungsersatz" ist schon damals nicht (mehr) zulässig gewesen, weil damals schon großflächig eben nicht mehr auf Metallrohre und entsprechend leitfähige Verbindungen gesetzt wurde, sondern immer mehr PE-Rohre zum Einsatz kamen.


Was du also nachweisen musst, ist das eine entsprechende Potentialausgleichschiene mit entsprechend niederohmiger Erdung vorhanden ist - und von dieser PAS zieht der Techniker dann ein separates Kabel mit mind. 4mm² Cu-Querschnitt und grün-gelber Isolation hin zum Installationsort der Kabelanlage.

Noch was:
Für die Einbindung der Anlage in den Potentialausgleich ist der Errichter (also VF/Solution30 als Subunternehmer) verantwortlich, für die Bereitstellung der PAS hingegen bist DU als Eigentümer des Hausnetzes SELBST zuständig.

Und nur zum Mitmeißeln: Die komplette Hausanlage - auch beim Kabel - gehört IMMER dir als Hauseigentümer. Die Grenze ist der jeweilige Übergabepunkt (im Fall des Stromnetzes wäre dies der Zählerplatz VOR deiner Hausanlage (Sicherungskasten, Verteilungen usw.), im Fall des Kabelnetzes wäre dies der HÜP VOR deiner Hausanlage (Verstärker, Verteilung usw.), im Fall des Telefonnetzes der APL VOR deiner Hausanlage (Verteilung usw.)).
Ok vielen Dank für die Erklärung. Richtig ist, das ich tatsächlich nicht weiß ob ich das habe oder nicht, aber zumindest weiß ich nun nach was ich suchen lassen muss und wer mir evtl. da was verkauft hat, was nicht mehr den Anforderungen stand hält. Genau deshalb suche ich ja Rat in diesem Forum. Vielen
Antworten