Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

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Pio
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Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Pio »

Hallo zusammen,

ich erhielt gestern ein unerwartetes Schreiben von VF (siehe Anhang) und bin aus allen Wolken gefallen.
In dem Schreiben informiert VF, dass der Objekteigentümer seinen vertraglichen Pflichten (was heißt das?) nicht nachkommt und man mir den Anschluss gegebenenfalls außerordentlich kündigen muss.
Ich wohne in einer Mietwohnung, in den Nebenkosten ist der TV Kabelanschluss enthalten.

Hat schon jemand so einen Fall gehabt und kann mir evtl. Tipps geben, was ich jetzt machen kann (wenn überhaupt?).
Über DSL ist hier bei 25 Mbit Schluss, VF ist der einzige Anbieter, der höhere Geschwindigkeiten anbieten kann.

DANKE!
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spooky
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von spooky »

es sieht so aus, als wenn der Eigentümer die Kabelgebühren nicht an VFKD abgeführt hat.
da kann man wohl wenig gegen machen... zahlst du über die Mietnebenkosten denn für das Kabel?
waipu.tv
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Pio
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Pio »

Hab den Mietvertrag jetzt nicht parat aber ich meine ja...
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berlin69er
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von berlin69er »

Den Vermieter eine Frist setzen und die Nebenkosten um den Anteil der Kabelgebühren kürzen (anwaltlichen Rat einholen!!) und dann an VF direkt zahlen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
robert_s
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von robert_s »

berlin69er hat geschrieben: 30.12.2018, 15:16 Den Vermieter eine Frist setzen und die Nebenkosten um den Anteil der Kabelgebühren kürzen (anwaltlichen Rat einholen!!) und dann an VF direkt zahlen.
Und was soll das bei der angedrohten "Unterbrechung der Signallieferung" bringen? Eine freundliche Spende an VFKD, für die freilich keine Leistung zu erwarten ist?
reneromann
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von reneromann »

robert_s hat geschrieben: 30.12.2018, 16:23
berlin69er hat geschrieben: 30.12.2018, 15:16 Den Vermieter eine Frist setzen und die Nebenkosten um den Anteil der Kabelgebühren kürzen (anwaltlichen Rat einholen!!) und dann an VF direkt zahlen.
Und was soll das bei der angedrohten "Unterbrechung der Signallieferung" bringen? Eine freundliche Spende an VFKD, für die freilich keine Leistung zu erwarten ist?
In dem Fall wird der Mehrnutzervertrag aufgelöst und auf Einzelverträge umgestellt - heißt natürlich auch, dass der Mieter mit höheren monatlichen Kosten leben muss - dafür hat er aber weiterhin TV, Internet & Telefon.
Ansonsten wird einfach abgeklemmt und das war's...
Außerdem: Wenn die Forderung von VF bezahlt wird, dann hat VF auch keine Berechtigung mehr zum Sperren - und wer die Forderung letzten Endes bezahlt (also Mieter direkt oder gesammelt über die HV) ist völlig egal. Hauptsache die Forderung IST bezahlt.

By the way: Die Nichtweiterleitung der Kabelgebühren an VF könnte m.M.n. den Straftatbestand der Veruntreuung erfüllen, weil die vorausgezahlten Nebenkosten ja zweckgebunden an den Versorger weiterzuleiten sind.
Gleiches würde ja auch bei Nicht-Weiterbelieferung mit Strom, Wärme oder Wasser gelten, wenn die Hausverwaltung/-eigentümer die entsprechenden Gebühren zwar über die Nebenkosten eingezogen, jedoch nicht weitergeleitet hat.

Fraglich ist nur, ob man die Hausverwaltung/-eigentümer ggfs. bei Unterbrechung der eigenen Verträge für den daraus entstehenden Schaden (Portierungsgebühren, Ersatzversorgung über Mobilfunk, Anschlußgebühren, ggfs. höhere monatliche Grundgebühren beim TV/Telefon/Internet via DSL für vergleichbare Leistung) haftbar machen kann. Wobei die Frage eher theoretischer Natur ist - weil meist schon etwas Finanzielles im Argen liegt, wenn die HV die Nebenkosten nicht weiterleitet (und einem armen Mann kann man schlecht in die Taschen greifen).
Flole
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Ob das schreiben Datenschutz-konform ist..... Ich als Hausverwaltung würde mich da einfach Mal beim zuständigen Datenschutzbeauftragten beschweren, sollen die das mal Untersuchen

Eventuell wurde auch die Multimediagestattung zurückgezogen und das Schreiben ist einfach etwas blöd formuliert (das wäre ja auch eine vertragliche Pflicht), und demnächst kriegst du ne SAT Anlage aufs Dach, wäre auch durchaus möglich.
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von NoNewbie »

??? DSGVO missachtet, was hast du da gelesen?
Da steht weder ein Name noch eine Telefonnummer.
Auch Stadtwerke informieren die Mieter, wenn der Hausverwalter kein Wasser oder Strom bezahlt hat.
Da kannst du mal kurz die Suchfunktion deines Browsers nutzen, da wirst du fündig.
Flole
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von Flole »

Es wurden personenbezogene Daten über die Hausverwaltung weitergegeben, wenn diese keine Einverständnis erteilt hat ist es ein Verstoß ("der Eigentümer des von ihnen bewohnten Objektes" ist eindeutig und lässt eine Identifizierung der Person zu, ob er den vertraglichen Pflichten nachkommt oder nicht fällt unter Daten die erhoben wurden/werden, eine Weitergabe muss also erlaubt werden)
NoNewbie
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Re: Eigentümer kommt vertraglichen Pflichten nicht nach - außerordentliche Kündigung seitens VF?

Beitrag von NoNewbie »

Nein, es wurden keine personenbezogene Daten weitergegeben.
Eine Hausverwaltung ist eine Firma und da können keine personenbezogene Daten weitergegeben werden.
Der Ansprechparter der HV ist ja fast nie der Prokurist oder der Eigentümer der Firma.
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