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Wenn die Kündigung wirklich schon durch ist: Wie wäre es mit zurückbuchen? Wenn kein Vertrag besteht, besteht auch keine Zahlungsverpflichtung.
Aber Achtung: Sofern noch ein Vertrag besteht (und sei es über Zusatzleistungen wie z.B. TV oder Internet -oder- auch nur, weil der Vertrag gar nicht gekündigt werden konnte resp. die Kündigung noch nicht durch ist (weil die Fristen verpasst wurden)), dann kann das Zurückbuchen böse in's Auge gehen.
Wobei 8,98 € keine Kabel-Grundgebühren sein können - außer in einem Mehrnutzervertrag. Und ein MNV kann nicht von einem einzigen Nutzer gekündigt werden - der gilt immer für alle Nutzer und kann auch nur durch alle Nutzer gemeinsam gekündigt werden [mit gefangen, mit gehangen - Bei MNV bekommt man quasi Gruppenrabatt, aber manb kann halt nicht mehr allein aussteigen, sondern ist an die Gruppe gebunden]. Reguläre Kabelanschlußgebühren für Einzelnutzer fangen übrigens rabattiert erst bei 13,99 € mtl an - da du drunter bist, scheint es sich hier eben nicht um einen Einzelnutzervertrag zu handeln...
reneromann hat geschrieben: 22.07.2018, 23:27
Wobei 8,98 € keine Kabel-Grundgebühren sein können - außer in einem Mehrnutzervertrag.
Das kann sehr wohl ein Kabelfernsehvertrag sein.
TV Connect Pro gibt es zu mit den Hausverwaltungen ausgehandelten Preisen.
Wichtig wäre zu wissen, was gekündigt wurde. Evtl. nur ein digitaler Zusatzvertrag oder ein Internet/Telefonvertrag.
Genauso, welche Produkte in der Kündigungsbestätigung aufgeführt worden sind.
Unterschiedliche Produkte können unterschiedliche Laufzeiten haben,
NiccyS hat geschrieben: 22.07.2018, 23:12
Seit einem Jahr zieht Vodafon Kabel die Anschlussgebühren in Höhe von 8.98 € trotz kündigung ab.
Du schreibst "trotz Kündigung"... Was genau hast du denn gekündigt und liegt dir eine entsprechende Kündigungsbestätigung vor?
Sofern noch ein (Teil)-Vertrag besteht, wovon man wohl ausgehen kann, solltest du nähere Informationen über das Kundenportal bzgl. Art des Vertrages erhalten. Hast du denn dort mal nachgeschaut?
Du schreibst "Es wird nicht reagiert". Was hast du denn unternommen um die Angelegenheit zu klären?