VBE-Berlin hat geschrieben:ogn205 hat geschrieben:So gesehen ist es dann auch viel zu riskant, eine SAT-Schüssel außen am Haus zu installieren
Wenn nicht richtig ausgeführt (ggf. Potentialausgleich/Blitzschutz) zahlt auch hier die Versicherung nicht.
ogn205 hat geschrieben:oder etwa ein Stromkabel zur Terrasse oder zum Geräteschuppen zu leiten...
Wenn falsch ausgeführt (z.b. bei Neuinstallation ohne FI-Schutzschalter) kann das sogar im (Personen)-Schadensfall ein Fall für den Staatsanwalt werden.
Ja, immer unter der Voraussetzung "wenn falsch installiert".
Ist es aber korrekt installiert, ist es auch (juristisch) kein Problem.
Zudem soll es ja auch "Fachkräfte" geben, die mal was für sich selbst privat einrichten oder (kostenlos) bei Verwandten/Freunden/Bekannten Hilfestellung leisten...
Zum Originalthread:
Wenn es sich um getrennte Grundstücke (verschiedene Hausnummern/Straßen) handelt, würde eh kein Techniker im zweiten Haus installieren.
also bleibt nur die Installation im Haus der Oma und LAN-Verlegung ins Nachbarhaus. Dort kann ja für die Telefonie eine zweite Fritte hin.
Allerdings ist auch diese Kombination ein Verstoß gegen die AGB.
Die AGB untersagt doch eigentlich nur, dass mit dem Vodafone-Anschluss unterschiedliche Standorte des Kunden "dauerhaft" vernetzt werden.
Wenn man jetzt in Gebäude 1 einen Internetzugang gebucht hat und bezahlt und dann von Gebäude 2 aus (im Fall des TE auf dem gleichen Grundstück) damit per eigenem LAN oder WLAN surft, sehe ich da ehrlich gesagt kein Problem.
Auf welchen Punkt der AGB beziehst du dich genau (4.1.8, 4.1.12, 4.1.13. ?.?.?)?