robert_s hat geschrieben:DerSarde hat geschrieben:Den Schaltkasten aufbrechen, nen Sperrfilter am Verstärker entfernen, oder eben eine durch VFKD montierte Abdeckung an der Dose entfernen (und dann über Kabel fernsehen, ohne was zu zahlen), fällt alles unter "Erschleichen von Leistungen", und das ist sogar ne Straftat. Von dem her würde ich das lieber bleiben lassen.
Wie legal ist es eigentlich, dass VFKD in einem verschlossenen Kasten ohne vertragliche Grundlage den Hausstrom anzapft...? Erschleicht sich VFKD da nicht vielleicht sogar selbst eine Leistung?
Nein, VFKD erschleicht dabei keine Leistung, weil VFKD im Anschlussvertrag zum Gebäude als auch in den Einzelverträgen sich diese Stellung von Hausstrom hat zusichern lassen.
Heißt: Wer einen Kabelanschlussvertrag hat, hat dafür unterschrieben, die Geräte von VFKD auf eigene Kosten mit Strom zu versorgen.
Erschleichen würde übrigens nur dann klappen, wenn VFKD sich unter Umgehung des Zählers an das Stromnetz des Energienetzbetreibers anschließen würde. Da die Geräte aber -wie schon angemerkt- jedoch HINTER dem Zähler angeschlossen sind, ist es zumindest kein Erschleichen von Leistungen in Bezug auf den Energienetzbetreiber. Und da der Eigentümer des Hauses der Errichtung der Anlage (mit dem Wissen der Kosten für den Strom) zugestimmt hat, kann VFKD auch hier keine Leistung erschleichen.
In dem Moment, wo der Vertrag gekündigt wird, muss jedoch VFKD die Anlage selbst stilllegen -oder- dem Eigentümer die Stilllegung ermöglichen -und- wenn der Eigentümer es wünscht, die Anlage komplett zurückbauen.