@Trebo:
Im Gestattungsvertrag für die MM-Dienste...
Sofern die Anlage dem Hauseigentümer gehört, hat er alles zu tun, damit KD an die Wohnungen in beide Richtungen rankommt.
Dafür bezahlt er aber weniger für den MNV als wenn er KD beauftragt, die Hausanlage zu warten [dann macht das KD selbst] - dafür steigen die Kosten für den MNV, jedoch ist der Hauseigentümer dann raus.
Einzige Möglichkeit als Hauseigentümer aus dem Dilemma (geringe mtl. Gebühren dafür Risiko der Aufrüstung -oder- hohe mtl. Gebühren) rauszukommen wäre der Entzug der MM-Gestattung durch den Hauseigentümer, womit alle I&P-Verträge auf der Stelle seitens KD aufgelöst werden.
Umzug ohne Probleme ...?
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Re: Umzug ohne Probleme ...?
Den habe ich mir durchgelesen. Da finde ich aber keinen Beleg für deine Aussagen.reneromann hat geschrieben:@Trebo:
Im Gestattungsvertrag für die MM-Dienste...
Das finde ich in der MMG nicht, zitiere doch bitte mal die entsprechenden Texte.Sofern die Anlage dem Hauseigentümer gehört, hat er alles zu tun, damit KD an die Wohnungen in beide Richtungen rankommt.
Vorher hattest du übrigens von Rückkanalfähigkeit gesprochen...
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Re: Umzug ohne Probleme ...?
Es gibt zwei Optionen für das hausinterne Netz:
a) Gestattungsvertrag - damit genehmigt der Hauseigentümer, dass KD die Anlage selbst aufbaut und betreibt. Hier ist alleine KD in der Verantwortung
-oder-
b) Eigenbetrieb des Netzes [als NE4-Betreiber]
Sofern der Hauseigentümer also irgendwann mal einen Gestattungsvertrag unterschrieben hat, ist (zumindest laut derzeitigen Gestattungsverträgen) alleine KD dafür verantwortlich den Kunden mit Signal zu beliefern.
Und wenn KD es in deren eigenem Hausnetz nicht gebacken bekommt, einen Rückkanal an alle Dosen zur Verfügung zu stellen, kann es wohl kaum Sache des Kunden sein, die Aufrüstung des Hausnetzes (welches dann ja trotzdem KD gehört) zu zahlen.
Hier käme höchstens die NE4-Geschichte in Frage, aber auch da ist "eigentlich" nicht der Mieter sondern der Eigentümer in der Pflicht, sofern der Eigentümer mit KD entsprechende Verträge über die Belieferung der Kunden mit einem vollversorgten Kabelanschluss geschlossen hat. Denn zur Vollversorgung gehört halt auch der Rückkanal [dann gehört aber wiederum das Hausnetz dem Eigentümer].
a) Gestattungsvertrag - damit genehmigt der Hauseigentümer, dass KD die Anlage selbst aufbaut und betreibt. Hier ist alleine KD in der Verantwortung
-oder-
b) Eigenbetrieb des Netzes [als NE4-Betreiber]
Sofern der Hauseigentümer also irgendwann mal einen Gestattungsvertrag unterschrieben hat, ist (zumindest laut derzeitigen Gestattungsverträgen) alleine KD dafür verantwortlich den Kunden mit Signal zu beliefern.
Und wenn KD es in deren eigenem Hausnetz nicht gebacken bekommt, einen Rückkanal an alle Dosen zur Verfügung zu stellen, kann es wohl kaum Sache des Kunden sein, die Aufrüstung des Hausnetzes (welches dann ja trotzdem KD gehört) zu zahlen.
Hier käme höchstens die NE4-Geschichte in Frage, aber auch da ist "eigentlich" nicht der Mieter sondern der Eigentümer in der Pflicht, sofern der Eigentümer mit KD entsprechende Verträge über die Belieferung der Kunden mit einem vollversorgten Kabelanschluss geschlossen hat. Denn zur Vollversorgung gehört halt auch der Rückkanal [dann gehört aber wiederum das Hausnetz dem Eigentümer].