Das Produktinformationsblatt wird die Leistung genauer beschreiben als es die jetzigen Tarife tun.reneromann hat geschrieben: Na hoffentlich kommt das bald.
Ich frag mich nämlich, wie KD/VF sich dann bei einem überlasteten Segment rausreden will, wenn als minimale Ü-Rate 50% der vereinbarten max. Ü-Rate drinstehen.
Oder wird KD/VF wirklich so dreist sein, als min. Ü-Rate nur 1% der max. Ü-Rate reinzuschreiben, um bei Segmentüberlastung weiterhin fein bei raus zu sein?
Strittig könnte es zu den Toleranzen der spezifizierten Leistungen werden.
Zu der Problematik hat die Bundesnetzagentur schon Untersuchungen mit Messungen gemacht.
Die Bundesnetzagentur könnte über das Thema "Transparenz" auch weitere Vorgaben machen und ggf., falls notwendig, auch weiter modifizieren.
Festgehalten würden das Ergebnis in der Transparenzverordnung.
Das ist richtig. Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß sowohl von den Providern als auch der Bundesnetzagentur eine Lösung gefunden wird, sodaß Schadenersatz nur die Ausnahme sein wird.reneromann hat geschrieben:Denn derzeit verteilt KD/VF die Gutschriften bei Segmentüberlastung ja nur auf Goodwill bzw. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - gleiches gilt ja auch für die Kündigungen aus wichtigem Grund...
Mit diesem zusätzlichen Druckmittel kommen dann auf einmal auch Möglichkeiten des Schadenersatzes in Frage, wenn KD/VF die vereinbarte minimale Datenrate nicht dauerhaft einhält (welche derzeit mit Verweis auf "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" scheitern).