Dann kann ich erst mal damit weiter machen meine Wohnung einzuräumen.

Ich denke mal das sollte die Diskussion endgültig klären, oder?Sehr geehrter Herr Boing,
Sie können Ihren Vertrag jederzeit innerhalb der 14 Tage Widerrufsfrist, nach Erhalt der Auftragsbestätigung, widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag durch Installation des Routers aktiviert wurde.
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, reicht eine kurze Mitteilung an uns.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Grauer
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt
Tel.: (08 00) 2 78 70 00
Kostenfreie Rufnummer für Anrufe aus dem Inland
Kontaktformular: www.kabeldeutschland.de/kontakt
Online-Agentin: www.kabeldeutschland.de/julia
Ihre Kontaktdaten: http://www.kabeldeutschland.de/rechtlic ... eiten.html
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Betastr. 6-8, 85774 Unterföhring
--- Ursprüngliche Nachricht ---
Am 28.03.2015 10:57:23 schrieb boing 'RE:Persönliche Daten & AGB - Widerruf / Storno - Internet & Telefon'
Anrede: Herr
Titel:
Firma:
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
Straße/Hausnr.: /
PLZ/Ort: /
E-Mail:
Telefon:
Rückruf unter oben genannter Rufnummer zugestimmt: ja
Oben genannte Rufnummer für zukünftige Kontaktaufnahmen speichern: nein
Kundennummer:
Seriennummer:
Rechnungsnummer:
Kundennummer des Werbers:
Mobilfunknummer:
Nachricht:
Hallo,
ich denke derzeit darüber nach meinen über das Internet bestellten Vertrag zu widerrufen. Die Auftragsbestätigung kam am 17.03.2015, also hätte ich noch bis zum 31.03. Zeit.
Jedoch habe ich bereits das Modem schon angeschlossen, es ist bereits aktiv und ich habe bereits Internet darüber genutzt.
Kann ich trotzdem den Vertrag noch widerrufen? Es war kein Techniker vor Ort, es handelte sich um eine Selbstinstallation.
Mit freundlichen Grüßen
Boing
Wie hier schon angemerkt wurde: Vollständig ist das Zauberwort! Wann ist ein Dauerschuldverhältnis, wie eine Telefon- und Internetvertrag, vollständig erbracht? Eben erst mit Ende des Vertrages! Da sich die meisten Dauerschuldverhältnisse sogar automatisch verlängern, kann im Extremfall die vereinbarte Dienstleistung niemals vollständig erbracht sein, wenn eben keine der beiden Seiten kündigt. Die Regelung soll halt Fälle vermeiden in denen ein Widerruf sinnlos oder praktisch auch gar nicht umsetzbar ist. Beispiel: Ich beauftrage online über die Website einen Handwerker mein Bad zu fliesen. Es gilt das Fernabsatzrecht. Ich habe das Glück, dass der Fliesenleger aber schon am nächsten Tag anfangen kann und so ist er eine Woche nach Auftragserteilung bereits fertig. Ich kann dem Handwerker seine erbrachte Leistung nicht mehr zurückgeben, er kann auch nicht aufhören seine Leistung zu erbringen, da sie vollständig erbracht ist. De Facto ist ein Widerruf nicht möglich mit dieser Regelung gilt das auch de jure. Bevor die letzte Fliese aber an der Wand hängt, kann ich streng genommen den Auftrag noch widerrufen, dennoch muss ich den Handwerker aber natürlich für bisher erbrachte Leistungen bezahlen.Skykeeper hat geschrieben:§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Falsch, da der Auftrag eben nicht vollständig erfüllt ist. Es ist zwar richtig, dass bei nicht funktionerendem Anschluss auch andere Mittel und Wege existieren ggf. aus dem Vertrag zu kommen, aber innerhalb der Widerrufsfrist, ist eben auch der Widerruf eine Möglichkeit und in der Regel auch der einfachste Weg.mr.magic hat geschrieben:Egal wer das Modem online bringt, ist es online ist der Vertrag aktiv und das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig!
Läuft der Anschluss dann nicht korrekt, greifen hier andere Mittel, aber nicht mehr das Widerrufsrecht.
Wenn man nicht mehr als gefährliches Halbwissen zu bieten hat, sollte man lieber die Finger still halten, anstatt Leute in die Irre zu führen, die sich möglicherweise auf dich verlassen hättenmr.magic hat geschrieben:Ich bin nach den AGB gegangen und nach alten Postings aus der KD Community.
Zudem hatte ein Bekannter von mir vor Jahren andere Erfahrungen gemacht. Aber damals war die Regelung zum Widerruf noch die alte.
Ein anderer User hier kann ja nur beleidigend werden ohne jegliche Begründung und so tun als wenn es Gesetz ist was er sagt.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
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