Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Du hast aber schon gesehen, dass es da um Telefondienste geht? Und ist eine Drossel eine Sperre?
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Es geht um eine Rechnung über Telefondienste und auch um Kabel/Phone.berlin69er hat geschrieben:Du hast aber schon gesehen, dass es da um Telefondienste geht? Und ist eine Drossel eine Sperre?
Die Drosselung (teilweise Verweigerung der Leistung) aufgrund einer offenstehenden Rechnung wird im Gesetz als Sperre bezeichnet.xander1977 hat geschrieben: Nein, die 1,91 € stammen von einem Handytelefonat welches meine Frau geführt hat.
Ich rufe i.d.R. nur Festnetznummern vom Kabel Deutschland Anschluss aus an.
Meist ist auch das Telefon in die Sperre mit einbezogen, sodass man nur noch KDG anrufen kann und Notrufnummern anwählen kann. Deshalb wird das Internet nicht ganz gesperrt, sondern nur gedrosselt.(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre).
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Nochmal: in dem von dir zitierten Text geht's um Telefondienste. Von Internet kann ich da nichts entdecken! Ist der Telefonanschluss des TE noch nutzbar, sehe ich da keinerlei Ansatz...
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
KDG drosselt immer zuerst den Internetanschluss. Dann kommt irgendwann mal eine Teilsperre vom Telefon. Wenn das nicht fruchtet, kommt die Vollsperre vom Telefon.
Teilsperre = Teilnehmer kann noch angerufen werden.
Vollsperre = Teilnehmer kann nicht mehr angerufen werden
Teilsperre = Teilnehmer kann noch angerufen werden.
Vollsperre = Teilnehmer kann nicht mehr angerufen werden
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Es geht hier um die Abrechnung von Gebühren eines Vertrages, die zusätzlich in einem Monat für ein Gespräch mit einem Mobiltelefon vom Festnetz angefallen waren.berlin69er hat geschrieben:Nochmal: in dem von dir zitierten Text geht's um Telefondienste. Von Internet kann ich da nichts entdecken! Ist der Telefonanschluss des TE noch nutzbar, sehe ich da keinerlei Ansatz...
Der Vertrag ist offensichtlich ein Internet/Phone-Vertrag.
Ich kann nirgends entdecken, daß die Gebühren für Internet nicht bezahlt wurden.
Worauf begründet sich dann die Drosselung ?
Für Telefondienste sind solche Zwangsmittel nur im Rahmen des § 45k, Sperre, erlaubt.
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Es ist ein Gesamtvertrag für Inet und Telefon, das Gesetz hingegen bezieht sich rein auf Telefondienste. Da der TE gegenüber KDG eine Gesamtschuld hat, wird eben das Inet gedrosselt. Sicher ein Fall für "Winkeladvokaten", aber sorry, was nicht im Gesetzestext steht, kann man auch nicht dazu dichten...
Unabhängig von irgendwelchen Gesetzen: Ursache für das Problem ist ja auch nicht die Drossel, sondern die ist nur die Auswirkung.
Aber sei es drum: es steht dem TE ja frei, das juristisch prüfen zu lassen.
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Der TE wurde wahrscheinlich schon durch die ersten Kommentare vertrieben.
Die Frage könnte auch an die Bundesnetzagentur gestellt werden, wie es sich bei Kabel Internet/Phone Verträgen verhält.
Die Frage könnte auch an die Bundesnetzagentur gestellt werden, wie es sich bei Kabel Internet/Phone Verträgen verhält.
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Ja, das wäre sicher ein guter Tipp für den TE.
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Ein noch besserer wäre, die Rechnung per Lastschrift einziehen zu lassen, dann wäre die ganze Misere erst gar nicht aufgekommen.Ja, das wäre sicher ein guter Tipp für den TE.
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Re: Rechnung von 1,91 € nicht bezahlt -> Internet gedrosselt
Zumal er beim Lastschriftverfahren 13 Monate Zeit hätte, eine in seinen Augen unberechtigte Zahlungen zurück zu buchen. Bei einer händischen Überweisung oder einem Dauerauftrag geht das, meines Wissens ja nicht.
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