In diesem Forum dreht sich alles um die im Kabelnetz von Vodafone oder im Rahmen der O2-Tarife über Kabel verwendeten AVM-Produkte, insbesondere der WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem, der als FRITZ!Box vertrieben wird. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf AVM-Produkte zurückzuführen ist!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Außerdem gib bitte an, ob es sich bei deiner FRITZ!Box um eine Leihbox von Vodafone („[Leihbox]“) oder eine Kaufbox („[Kaufbox]“) handelt.
Meine erste Frage ist, da ich auch eine 6490 Cable Box privat gekauft habe und festellen muusste das ich diese nicht nutzen kann
Ist es möglich diese hinter dem normal KD Modem von Cisco zu betreiben?
Oder bräuchte ich da eineFritz Box ohne Cable also eine normale die überall erhältlich ist.
Da der Verkäufer die FB 6490 offenbar nicht redlich erworben hat, darf er sie auch nicht weiterverkaufen. Hier handelt es sich um Hehlerware. Mit dem Argument, dass der Verkauf und Erwerb unredlich, also Hehlerei ist, würde ich den Kauf rückabwickeln.
Ist die Rückabwicklung nicht möglich, kannst Du die Box aufheben. Sollte der Routerzwang fallen, kannst Du mit der dann freien Firmware von AVM die Box zurücksetzen. Wenn sie dann mit einem handelsüblichen freien Betriebsprogramm versehen ist, wie die anderen Boxen von AVM, könnte sie für KD nutzbar gemacht werden. Voraussetzung KD übergibt Dir die Zugangsdaten.
Fehlen die Zugangsdaten, da KD sich erfahrungsgemäß lange gegen die Aufhebung des Routerzwangs juristisch wehren wird, kann das einige Zeit in Anspruch nehmen.
Jedoch kann dann die 6490 vorrübergehend als Router über LAN 1 wie andere Boxen genutzt werden, wenn das Branding aufgehoben ist.
Ohne Branding hast Du auf alle Funktionen vollen Zugriff. Wie gesagt, erst nach Aufhebung des Routerzwangs !
DU versteifst dich so sehr auf das Fallen des Routerzwangs.
Das der wohl fallen wird, ist unumstritten.
Aber ob das auch für die KNB so gehandhabt wird, ist ja noch garnicht raus.
Im Gesetz haben die erstmal 6 Monate übergangsfrist in der geklärt wird, wie was wo.
Achja, das Gesetz ist auch noch nicht verabschiedet.
Also bleib bei den Fakten und erzähl nicht, was eventuel sein wird/kann