Quelle: http://www.satnews.de/mlesen.php?id=fa9 ... fad2d65674
Einige Auszüge davon:
sowieDie Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten, ZAK, hatte am 17.09.2013 festgestellt, dass Kabel Deutschland ARD und ZDF Rabatte auf Einspeiseentgelte eingeräumt hatte, die N24 nicht angeboten wurden. Ein Rabatt war darüber hinaus medienrechtlich unzulässig.
Sehr interessant das ganze.N24 beklagte, gegenüber anderen Anbietern, namentlich den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern, schlechter gestellt und damit diskriminiert zu werden.
Die ZAK hatte daraufhin die Einspeiseverträge der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit Kabel Deutschland eingesehen und festgestellt, dass diese bezogen auf das einzelne Programm finanziell besser gestellt waren als N24. Kabel Deutschland hatte daraufhin dargelegt, dass sie den Sendern der ARD und des ZDF Rabatte eingeräumt habe. Die ZAK stellte fest, dass eine Reihe dieser Rabatte, namentlich Rabatte für eine jährliche Vorauszahlung, für eine festgeschriebene kalkulatorische Reichweite, Programmabschmelzung sowie ein Sammelrabatt auch N24 hätten angeboten werden müssen. Insofern lag gemäß § 52d Satz 1 RStV eine Diskriminierung vor.