Rechnung Rechtens ?
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Re: Rechnung Rechtens ?
Glaube nicht, dass irdendwo steht, daß die Rechnung bei Selbstzahlern nichts kostet, wenn ein Nullbetrag oder ein Guthaben auf der Rechnung steht.
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Re: Rechnung Rechtens ?
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Re: Rechnung Rechtens ?
Also muss ich es deiner Aussage nach so verstehen.guenter24 hat geschrieben:Du hast eine Rechnung bekommen und die kostet bei der von dir gewählten Zahlungsweise 1,50€.
Glaube nicht, dass irdendwo steht, daß die Rechnung bei Selbstzahlern nichts kostet, wenn ein Nullbetrag oder ein Guthaben auf der Rechnung steht.
Das wenn ich Guthaben habe oder gar nix zu zahlen habe da ja ein Guthaben besteht ich die 1,50 trotzdem zahlen muss ?
Und ich habe nirgendwo behauptet oder ähnliches " daß die Rechnung bei Selbstzahlern nichts kostet " .
Nun dann können wir ja zumachen hier !!!!
BITTE
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Re: Rechnung Rechtens ?
eben...Krummlasche hat geschrieben:Das steht auch nirgendwo, er legt sich das so zurecht, wie er möchte- leider ist das Leben kein Ponyhof.
Und er wird auch weiterhin jeden Monat eine Rechnung bekommen, denn wie sonst könnte KDG das Guthaben mit den Monatsgebühren verrechnen!?
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Re: Rechnung Rechtens ?
Ob es sich rentiert, dagegen vorzugehen, steht wieder auf einem anderen Blatt.
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Re: Rechnung Rechtens ?
@Günter: richtig!
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Re: Rechnung Rechtens ?
Nö, ist es nicht. Für die Zahlung ohne Bankeinzug wird die Pauschale verlangt, weil es zusätzlichen Aufwand macht, die Zahlungseingänge dem Kundenkonto zuzuschrieben. Wenn aber eben keine Zahlung erfolgt, weil man noch eine Gutschrift hat, dann gibt es auch keinen zusätzlichen Aufwand für KD.Krummlasche hat geschrieben:Prinzip ist aber trotzdem das gleiche.
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Re: Rechnung Rechtens ?
Hi,fizup hat geschrieben:Nö, ist es nicht. Für die Zahlung ohne Bankeinzug wird die Pauschale verlangt, weil es zusätzlichen Aufwand macht, die Zahlungseingänge dem Kundenkonto zuzuschrieben. Wenn aber eben keine Zahlung erfolgt, weil man noch eine Gutschrift hat, dann gibt es auch keinen zusätzlichen Aufwand für KD.Krummlasche hat geschrieben:Prinzip ist aber trotzdem das gleiche.
ich dachte ich bin der einzige der sein eigenes geschriebenes auch Versteht.
Danke

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Re: Rechnung Rechtens ?
genau das kann krombacher schriftlich dem KD Service schicken und nachfragen, was für einen Aufwand sie haben, wenn der KD nix zahlen muss.fizup hat geschrieben: Nö, ist es nicht. Für die Zahlung ohne Bankeinzug wird die Pauschale verlangt, weil es zusätzlichen Aufwand macht, die Zahlungseingänge dem Kundenkonto zuzuschrieben. Wenn aber eben keine Zahlung erfolgt, weil man noch eine Gutschrift hat, dann gibt es auch keinen zusätzlichen Aufwand für KD.
ich persönlich würde um 1,50€ nich son aufwand betreiben, aber er hat ja die zeit

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Re: Rechnung Rechtens ?
Siehst du doch, das es so ist. Kabel Deutschland möchte die Bankverbindung seiner Kunden. Gibt er die nicht- zahlt er. Völlig gleich, ob es um Rechnungen oder Gutschriften geht. Ich hatte bereits auf die Möglichkeit eines Guthabenkontos hingewiesen. Als würde diese Sachlage nun zum allerersten mal vorkommen- wäre das nicht rechtens, hätte KD das unlängst geändert. Gibt genug Menschen mit zu viel Langeweile, die wegen jedem Blödsinn das Gericht anrufen.fizup hat geschrieben:Nö, ist es nicht. Für die Zahlung ohne Bankeinzug wird die Pauschale verlangt, weil es zusätzlichen Aufwand macht, die Zahlungseingänge dem Kundenkonto zuzuschrieben. Wenn aber eben keine Zahlung erfolgt, weil man noch eine Gutschrift hat, dann gibt es auch keinen zusätzlichen Aufwand für KD.Krummlasche hat geschrieben:Prinzip ist aber trotzdem das gleiche.
Im übrigen einfach mal auf der Hotline anrufen und freundlich (!) auf die Umstände hinweisen, wegen 1,50 macht sich keiner ins Hemd. Kann mir nur gut vorstellen das der kleine Krombacher extrem unhöflich und fordernd auftritt, dann gibt es natürlich nichts. Mit Freundlichkeit kommt man im Leben immer weiter, pöbelnde Prolls hingegen fliegen früher oder später auf die Fre++e.
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