Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
j1m
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 10.05.2014, 06:03

Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von j1m »

Guten Morgen zusammen,

ich durfte pünktlich zum Wochenende mir soeben diesem tollen Brief von KD auf dem Briefkasten fischen:
[ externes Bild ]

Da ich derzeit sowieso schon am überlegen bin, ob ich nicht wechsel stellt sich mir nun die Frage, ob diese Preiserhöhung mir die Sonderkündigung erlaubt?!

Bei einem Blick in die aktuellen AGB erfährt man:
11.2.
Kabel Deutschland ist unter den Bedingungen dieser Ziffer 11.2. berechtigt, zum Ausgleich einer
Erhöhung ihrer Gesamtkosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses
Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen
insbesondere aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für
Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20b
Urheberrechtsgesetz), Kosten für Instandhaltung und Betrieb des Kabelnetzes, die technische
Zuführung der Programme und die Netzzusammenschaltung einschließlich der Materialkosten,
Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kunden-
verwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Preisanpassung
darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kosten-
elements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf
Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Kabel Deutschland
nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Kabel Deutschland
ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten
oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer
Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersendung
gemäß § 20b UrhG).
Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Kabel
Deutschland mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur
einmal pro Kalenderjahr zulässig.
...weiterhin...
11.3.
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5
% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises,
ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts
und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang
des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von
diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit
Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht
oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem
neuen Preis fortgesetzt. Kabel Deutschland wird den Kunden im Rahmen ihrer Mitteilung über die
Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen
Kündigung besonders hinweisen.

Hört sich soweit Wasserdicht an und ich befürchte fast, dass ich mir damit meine Frage schon selber beantwortet habe, aber gibt es für solche Fälle Verbracherschutz-technisch trotzdem eine Legitimation für eine Kündigung (wie z.B. bei Strom)?


MfG,
j1m
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung, ob die Klausel in den AGB "wasserdicht" ist, kannst du doch trotzdem vorsorglich kündigen, wenn du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist. Ich würde als Begründung dann explizit als Grund die Erhöhung angeben... Du könntest auch vorab über das Kontaktformular im Kundencenter eine Nachricht an das Beschwerdemanagement schicken und deinen Unmut äussern. Interessant ist, dass der aktuelle Vertrag Inet und Tel 25 für Neukunden weiterhin nach 24 Monaten weiterhin bei 29,90€ bleibt.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
vdb
Fortgeschrittener
Beiträge: 193
Registriert: 24.05.2012, 16:19

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von vdb »

Interessant ist, dass der aktuelle Vertrag Inet und Tel 25 für Neukunden weiterhin nach 24 Monaten weiterhin bei 29,90€ bleibt.
Der ist in meinen Augen auch nicht das Nachfolgeprodukt für die 32er Tarife, da er nur den halben Upload (1Mb) bietet. Der 50er kostet regulär 32,90 so das die Anhöhung der bestehenden 32er auf das Niveau dazwischen die logische Konsequenz ist.
War auch ein geschicktes Marketing, die Preiserhöhung über neue Tarife mit werbewirksamen 50Mb in den Markt zu bringen, anstatt mit nachvollziehbaren Gründen wie all. Preissteigerung durch Personal und Energie begründen zu müssen. 50Mb statt 32Mb dürfe für KDG kostenmäßig keinen Unterschied machen, deswegen läd doch kaum jemand mehr herunter was sich dann über höhere Durchleitungsgebühren auswirkt.

Bin mal gespannt, was die Post heute noch bringt, wenn es bei meinem 32er flex, dann statt 24,90 (+5%) dann 26,14 sind, dann kann ich gut damit leben, solange KDG nicht versucht die bestehenden flex Verträge umzuwandeln.
Schade, das es den neu nicht mehr gibt, bzw. auch mit 100Mb möglich ist, denn der Vorteil der entkopplten und ortsunabhängigen SIP-Telefonie zusammen mit dem Backup der VoC-Telefonleitung (auch wenn ich sie noch nie benötigte) ist für mich persönlich die optimale Lösung.
j1m
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 10.05.2014, 06:03

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von j1m »

berlin69er hat geschrieben:Unabhängig von einer rechtlichen Bewertung, ob die Klausel in den AGB "wasserdicht" ist, kannst du doch trotzdem vorsorglich kündigen, wenn du mit der Erhöhung nicht einverstanden bist. Ich würde als Begründung dann explizit als Grund die Erhöhung angeben... Du könntest auch vorab über das Kontaktformular im Kundencenter eine Nachricht an das Beschwerdemanagement schicken und deinen Unmut äussern. Interessant ist, dass der aktuelle Vertrag Inet und Tel 25 für Neukunden weiterhin nach 24 Monaten weiterhin bei 29,90€ bleibt.
Natürlich bin ich mit der Erhöhung nicht einverstanden - aber wenn ich aus diesem Grund meine Kündigung zum 1 Juli einreiche wird mich KD doch mind. auf Nummer 11.2,3 hinweisen, dass dies nicht möglich wäre. :?
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von kabel_fan »

Wann war die letzte Erhöhung? Und nun wird um 5% erhöht. Ich frage mich wirklich, ob manche nicht vollkommen den Blick für die Realität verloren haben. Natürlich gibt es kein recht auf eine ausserordentliche Kündigung. Steht doch eindeutig da.
Benutzeravatar
Bärliner
Fortgeschrittener
Beiträge: 440
Registriert: 02.05.2007, 19:50
Wohnort: Berlin

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Bärliner »

In vielen Verträgen steht so einiges, ob das dann auch rechtens ist...

In der Realität kündigt man wegen dieser Preiserhöhung und wartet ab wie KD reagiert.
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von kabel_fan »

Allerdings sind diese AGB seit vielen Jahren in Verwendung, haben so manche Preisanpassung schon erlebt, ohne dass es deswegen rechtliche Auseinandersetzungen gegeben hat. Kündigt man jetzt, weil man diese Klausel für rechtswidrig hält, müßte man kosequenterweise auch dann, wenn KDG mitteilt, man akzeptiere die Kündigung nicht, die Zahlungen einstellen. Ob es sich lohnt, dieses Risiko einzugehen, muss jeder selbst entscheiden.
Ausserdem ist mir vollkommen unerklärlich, wie man auf die Idee kommt, dieser Preis sei für alle Zeit festgeschrieben. Meist sind es aber auch dann die Kunden, die über miserablen service und unzumutbare Bearbeitungsabläufe schimpfen. "You get what you pay" gilt auch hier.
Benutzeravatar
RcRaCk2k
Ehrenmitglied
Beiträge: 2399
Registriert: 20.09.2007, 10:23
Wohnort: Freilassing
Kontaktdaten:

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von RcRaCk2k »

Grundsätzlich kann der Anbieter nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Preise erhöhen.
Mitten im Vertrag ist dies nur in bestimmten Fällen (z.B. wenn der Anbieter die Preiserhöhung nicht zu vertreten hat -> USt. wird von 19% auf 21% erhöht) möglich.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Scraby »

Ich glaube, dass es schlimmere Sachen gibt, als eine Preiserhöhung um 1,49 Euro monatlich (17,88 Euro jährlich). Ein Sonderkündigungsrecht besteht meiner Meinung nach nicht. Wer mit dem Preis nicht zufrieden ist, kann ja entweder auf Internet & Telefon 25 wechseln und bleibt somit bei den bisherigen 29,90 Euro monatlich oder wechselt auf Internet & Telefon 50.

Ich habe mit meinem 32-Tarif bisher keine Probleme und bevor ich mir den Stress mache, wegen ca. 18 Euro im Jahr den Anbieter zu wechseln, nehme ich es hin. Wobei ich bisher aber kein solches Schreiben erhalten habe. Zwei Kippen weniger pro Woche und schon ist die Preiserhöhung abgedeckt :wink:
slang
Kabelexperte
Beiträge: 884
Registriert: 20.11.2011, 20:33

Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von slang »

Aber es wurde ein Vertrag über 24 Monate gemacht, da kann man nicht innerhalb von 24 Monate den Preis erhöhen. Wenn die Beschaffungskosten gestiegen sind dann ist das KD ihr Problem, die bieten die Vertragslaufzeit von 24 Monaten an... angesprochene Gründe wie gesetzlichliche Erhöhung ist natürlich was anderes und auch vertretbar!
Antworten