Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Hallo,
ich habe KD (2 Smartcards) komplett zum 14.02.2014 gekündigt. Habe auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen.
Habe jetzt die Rechnung für Februar 2014 bekommen und dort steht der volle Beitrag bis zum 28.02.2014 drin.
Ich dort angerufen; sinngemäß wurde geantwortet: "Ja, das wird mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben".
Was soll das? Ist das Masche, mehr Geld abzubuchen, als denen zusteht? Soll ich Einspruch erheben? Ist das immer so?
ich habe KD (2 Smartcards) komplett zum 14.02.2014 gekündigt. Habe auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen.
Habe jetzt die Rechnung für Februar 2014 bekommen und dort steht der volle Beitrag bis zum 28.02.2014 drin.
Ich dort angerufen; sinngemäß wurde geantwortet: "Ja, das wird mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben".
Was soll das? Ist das Masche, mehr Geld abzubuchen, als denen zusteht? Soll ich Einspruch erheben? Ist das immer so?
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- Kabelfreak
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Das sind automatische Vorgänge, das hat mit "Masche" nichts zu tun und Du erhälst Dein Geld sowieso zurück, wenn auch verzögert. Das ist ärgerlich, aber völlig normal.
Mein höchster Speedtest auf DSL Reports September 2020
CableMax 1000 - LG 37LV5590/FireTV/waipu.tv (Perfect Plus)/Denon AVR-1612/Logitech Harmony 515/650
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Ich versteh diesen automatischen Vorgang nicht...
automatisch heißt; es ist im System bis 14.02. hinterlegt; somit wird anteilig abgerechnet. Das nenne ich automatisch. Alles andere kann ich nicht nachvollziehen. Also doch Masche!?
automatisch heißt; es ist im System bis 14.02. hinterlegt; somit wird anteilig abgerechnet. Das nenne ich automatisch. Alles andere kann ich nicht nachvollziehen. Also doch Masche!?
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Also bei wurden die Grundgebühr immer anteili berechnet, ob bei Vertragsende oder Anfang...
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Also ich würde das Geld rückbuchen lassen sofern es über Lastschrift eingezogen wurde, bzw. nur den anteiligen Betrag bezahlen. Die in den AGBs stehenden Rücklastschriftgebühren sollten in diesem Fall nicht anwendbar sein, da es sich ja um eine strittige Abbuchung handelt.

Zugegeben, wir reden hier schätzungsweise nur von 10 Euro bei Zauberspiegel, mir geht es aber um das Prinzip. Zauberspiegel könnte zwar Zinsausfälle geltend machen, nur wegen den Cent wird niemand aktiv. Da kostet das Porto für die Mahnung schon mehr.
Also sei mir nicht böse, aber die Begründung man erhält sein Geld ja sowieso wieder zurück und es ist normal finde ich deplatziert. Wenn ein Prozess im Unternehmen falsch ist, dann sollte das niemand als normal betrachten, schon gar nicht ein Kunde als Leidtragender. Da muss man den Prozess ändern und es nicht als normal ansehen falsch abzurechnen. Aber ich hätte ein Angebot an dich Hulupaz: Könntest du mir mal 10.000 Euro geben? Ich schreib dir auch gerne eine offensichtlich falsche Rechnung dafür. Aber keine Sorge, dein Geld bekommst du sowieso und ganz sicher nächsten Monat wieder zurück, allerdings unverzinstHulupaz hat geschrieben:Das sind automatische Vorgänge, das hat mit "Masche" nichts zu tun und Du erhälst Dein Geld sowieso zurück, wenn auch verzögert. Das ist ärgerlich, aber völlig normal.

Zugegeben, wir reden hier schätzungsweise nur von 10 Euro bei Zauberspiegel, mir geht es aber um das Prinzip. Zauberspiegel könnte zwar Zinsausfälle geltend machen, nur wegen den Cent wird niemand aktiv. Da kostet das Porto für die Mahnung schon mehr.
Gestern noch zufriedener Kabel Deutschland Kunde, heute zufriedener Satellitenzuschauer
Gründe für den Wechsel: Endlich alle öffentlich rechtlichen Sender in HD und Gott sei Dank kein KDG-Plattformstandard mehr
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Allgemeine Erläuterung dazu
Das Rechnungssystem kann vorgemerkte Änderungen nicht im Voraus berücksichtigen. Daraus ergibt sich bei Zahlung im Einzugsverfahren:
Monatlicher Rechnungstermin nach Kündigungstermin:
Anteilige Berechnung
Monatlicher Rechnungstermin vor Kündigungstermin:
Berechnung des gesamten Monats, mit Abschluss erfolgt Gutschrift und Erstattung der Überzahlung (bei Einzugsverfahren)
Klingt nu sicher ärgerlich, aber: schlichtweg Pech gehabt (wegen des Rechnungstermins) ...
Nu gibt es die Möglichkeit die letzte Zahlung per Überweisung zu zahlen. Ob der erforderliche Aufwand der Umstellung beim Zahler sich lohnt muss ein jeder selbst entscheiden. Und sollte die Belastung bereits angelaufen sein ist es kurzfristig nicht möglich diese zu vermeiden.
Rückbuchung des Betrages würde ich persönlich nicht vornehmen. Diese erzeugt nicht nur die Mitteilung der Rücklastschrift, sondern "zwingt" Dich dann auch zur manuellen Überweisung da das Einzugsverfahren beendet wird.
Ergänzend der Hinweis: Die Erstattung erfolgt erst, wenn zurückgeforderte Karten / Geräte zurückgegeben wurden.
Das Rechnungssystem kann vorgemerkte Änderungen nicht im Voraus berücksichtigen. Daraus ergibt sich bei Zahlung im Einzugsverfahren:
Monatlicher Rechnungstermin nach Kündigungstermin:
Anteilige Berechnung
Monatlicher Rechnungstermin vor Kündigungstermin:
Berechnung des gesamten Monats, mit Abschluss erfolgt Gutschrift und Erstattung der Überzahlung (bei Einzugsverfahren)
Klingt nu sicher ärgerlich, aber: schlichtweg Pech gehabt (wegen des Rechnungstermins) ...
Nu gibt es die Möglichkeit die letzte Zahlung per Überweisung zu zahlen. Ob der erforderliche Aufwand der Umstellung beim Zahler sich lohnt muss ein jeder selbst entscheiden. Und sollte die Belastung bereits angelaufen sein ist es kurzfristig nicht möglich diese zu vermeiden.
Rückbuchung des Betrages würde ich persönlich nicht vornehmen. Diese erzeugt nicht nur die Mitteilung der Rücklastschrift, sondern "zwingt" Dich dann auch zur manuellen Überweisung da das Einzugsverfahren beendet wird.
Ergänzend der Hinweis: Die Erstattung erfolgt erst, wenn zurückgeforderte Karten / Geräte zurückgegeben wurden.
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich will es ja nur verstehen. Ich kann damit leben. Bin ich von KD gewohnt. Die beiden Smartkarten sind gestern per Hermes und Sendungsverfolgung raus!
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Warum schickt ihr das per Hermes? Weil es 2€ günstiger als DHL ist?Zauberspiegel hat geschrieben:Vielen Dank für die Erläuterungen. Ich will es ja nur verstehen. Ich kann damit leben. Bin ich von KD gewohnt. Die beiden Smartkarten sind gestern per Hermes und Sendungsverfolgung raus!
Du mußt doch eh alles zu DHL nach Nürnberg schicken, die das ganze für KD abwickeln.
Vorteil mit DHL wäre gewesen, daß deine Smartcards beim Ersten Postverteilzentrum bereits als zugestellt registriert wären
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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Ist doch seine Sache und wenn man 2 Euro sparen kann, wieso nicht? Geht ja nicht darum, dass er knapp vor den 6 Wochen ist... 

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Re: Kündigung zum 14.02.2014, trotzdem vollen Beitrag
Wieso 6 Wochen? Die Karten müssen doch innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden!?slang hat geschrieben:Geht ja nicht darum, dass er knapp vor den 6 Wochen ist...