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Ich bin jetzt nicht unbedingt der große KDG-fan, aber was daran schön sein soll verstehe ich nicht?
Wenn mich persönlich Werbung nervt, sorge ich dafür, dass ich keine mehr erhalte.
Wenn mich persönlich ein Vertragspartner nervt. kündige ich das Vertragsverhältnis.
Wenn ich aber nur schadenfroh sein will, tja, was bin ich dann wohl?
Burkhard10 hat geschrieben:Gegen was alles geklagt wird. Unbegreifflich.
Bei uns im Haus liegt ein Korb auf oben auf den Briefkästen. Da schmeißt jeder seine Werbepost rein und gut ist. Aber in Deutschland wird echt gegen jeden Furz geklagt.
koaschten hat geschrieben:Was viel nerviger ist, man kann zwar die Werbeerlaubnis entziehen, aber bei Vertragsänderung/verlängerung stimmst du automatisch wieder zu...
Wenn das automatisch passiert ist das so nicht zulässig. Man muss es aktiv anwählen. Aber auch hier wo kein Kläger da kein Richter.
Ich habe übrigens 2012 meinen Vertrag gewechselt und bekomme trotzdem keine Werbung/Anrufe von Kabel. Die Werbeerlaubnis wird wohl nicht automatisch wieder gesetzt.
Da sieht man mal wieder wie Unterschiedlich die Regionen sind. Briefe an 'Alle Bewohner des Hauses' sind oft gar nicht frankiert und werden wie Werbepost verteilt. Von KDG hatte ich noch nie was im Briefkasten. Wohl aber von anderen (Oft ein Regionales Möbelhaus). Stellt sich nun also die Frage: Dürfen die das jetzt auch nicht mehr und wenn ich von denen Zugespammt werden darf ich auch drohen?
Tschau,
Kai
SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland
Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte und keine Instanzen mehr möglich sind, kannste dein Möbelhaus verklagen und dich auf das KDG Urteil berufen. Ob die Gerichte dann in jeden Fall gleich entscheiden, ist fraglich, wenn's nicht gerade bis zum Bundesgericht geht.
Im Prinzip können die Firmen diese Art der unpersonalisierten Werbung auch direkt einstellen, wenn das Urteil durchkommt. Denn wie soll der Zusteller unterscheiden, ob er jetzt einwerfen darf oder nicht?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Meißtens liegen die Briefe in der Tageszeitung drin - wem willst da verklagen? Die Tageszeitung wird sagen der Postbote hat den da reingelegt und der Postbote sagts andersrum........