Wichtig ist aber, was dort schwarz auf weiss steht, nicht wie es zustande kam. In der Regel wird ein Richter das nämlich gar nicht so genau wissen können.fizup hat geschrieben: Und der Ministerialrat spricht auch nicht über seine eigene Meinung, sondern über das Zustandekommen des §19 ( "man habe" )!
Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Doch kann er. Denn wenn der Wille des Gesetzgebers nicht unmittelbar aus dem Gesetz erkennbar ist, dann muss er ihn auf andere Weise erkunden, z.B. durch Gesetzesbegründungen oder andere Quellen.maniacintosh hat geschrieben:Wichtig ist aber, was dort schwarz auf weiss steht, nicht wie es zustande kam. In der Regel wird ein Richter das nämlich gar nicht so genau wissen können.fizup hat geschrieben: Und der Ministerialrat spricht auch nicht über seine eigene Meinung, sondern über das Zustandekommen des §19 ( "man habe" )!
Und so schwammig ist der gar nicht. Man muss nur unglaublich verbohrt sein, um aus dem Sparsamkeitsgebot der ÖR zwar herauslesen zu können, dass 100te Mio für 2 Mio DVB-T kunden sparsam sind, aber 60 Mio für 50 % der Gebührenzahler nicht!
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Nein, es ist doch schon dargelegt worden, warum Kabel nicht mit DVB-T oder DVB-S gleichgesetzt werden kann. Eben aus dem Grund der nacher erfolgenden Vermarktung.
Und nein, Gerichte sind eben nicht an den Gesetzgeber gebunden, sondern an die Gesetze! Das ist ein himmelweiter Unterschied! Und nicht alles was der Gesetzgeber vorschreibt, ist unbedingt Gesetzeskonform. Sonst würde es keine Klagen mehr dagegen geben oder die Aufforderungen der Gerichte an den Gesetzesgeber, Gesetze abzuändern.
Und nein, Gerichte sind eben nicht an den Gesetzgeber gebunden, sondern an die Gesetze! Das ist ein himmelweiter Unterschied! Und nicht alles was der Gesetzgeber vorschreibt, ist unbedingt Gesetzeskonform. Sonst würde es keine Klagen mehr dagegen geben oder die Aufforderungen der Gerichte an den Gesetzesgeber, Gesetze abzuändern.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das ist doch völlig egal, ob man die Übertragunswege gleichsetzen kann oder nicht. In § 19 steht: Die .. ÖR .. können ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen.berlin69er hat geschrieben:Nein, es ist doch schon dargelegt worden, warum Kabel nicht mit DVB-T oder DVB-S gleichgesetzt werden kann. Eben aus dem Grund der nacher erfolgenden Vermarktung.
Die Übertragungswege müssen nur geeignet sein, nicht gleichwertig. Und bei der Auswahl haben die ÖR die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten! Und das tun sie eben nicht, wenn sie eine überteuerte Technik einer günstigeren vorziehen. Ob eine spätere Vermarktung erfolgt, spielt keine Rolle, zumal, ich kann es nicht oft genug sagen, weil es immer wieder aus dem Kurzzeitgedächtnis einiger veschwindet, es gibt KEIN ÖR-Paket bei KDG, man zahlt für den Anschluss!
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das Breitbandkabel ist aber eben keine Übertragungsweg, sondern eine Empfangstechnik. Im Prinzip ist das Kabel "nur" eine aufgebohrte Mehrnutzeranlage, auch wenn die Zuführung teilweise inzwischen per Glasfaser erfolgt. Die Öffis würden mich doch auch auslachen, wenn ich von ihnen Vergütungen fordern würde, wenn ich Geld verlangen würde, weil ich sie in meine Sat-Anlage (wenn ich denn eine installieren dürfte) "einspeisen" und nicht filtern würde. Wenn ich mich halt nicht selber um eine Sat-Schüssel kümmern möchte, zahle ich eben an den Kabelanbieter, damit er mir die Signale zur Verfügung stellt. Wenn mein Vermieter keine Sat-Schüssel und die nötigen Multi-Schalter installieren und warten mag, schliesst er halt einen Vertrag mit einem Kabelanbieter.fizup hat geschrieben:Das ist doch völlig egal, ob man die Übertragunswege gleichsetzen kann oder nicht. In § 19 steht: Die .. ÖR .. können ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen.berlin69er hat geschrieben:Nein, es ist doch schon dargelegt worden, warum Kabel nicht mit DVB-T oder DVB-S gleichgesetzt werden kann. Eben aus dem Grund der nacher erfolgenden Vermarktung.
Die Übertragungswege müssen nur geeignet sein, nicht gleichwertig. Und bei der Auswahl haben die ÖR die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten! Und das tun sie eben nicht, wenn sie eine überteuerte Technik einer günstigeren vorziehen. Ob eine spätere Vermarktung erfolgt, spielt keine Rolle, zumal, ich kann es nicht oft genug sagen, weil es immer wieder aus dem Kurzzeitgedächtnis einiger veschwindet, es gibt KEIN ÖR-Paket bei KDG, man zahlt für den Anschluss!
Für die Grundversorgung ist das Breitbandkabel übrigens nicht geeignet, da das Kabel in Deutschland nicht fläachendeckend ausgebaut ist und ein flächendeckender Ausbau auch nicht zu erwarten ist. Nicht mal in Gebieten, in denen grundsätzlich Kabel zur Verfügung steht ist jeder Haushalt angeschlossen. DVB-T zusammen mit DVB-S können allerdings die Flächendeckung sicherstellen und zwar ohne auf die Launen eines Kabelanbieters angewiesen zu sein.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Und genau aus diesen Gründen will man wohl DVB-T2 forcieren.
Zum Thema, hat jemand diesen Satz beachtet, der beim BLM Symposium erwähnt wurde?

Zum Thema, hat jemand diesen Satz beachtet, der beim BLM Symposium erwähnt wurde?
Oder auch nicht, denn: Beide Seiten werden (wohl oder übel) einlenken müssen. Eine jahrelange juristische Auseinandersetzung kann (anscheinend) nicht mehr geleistet werden. Und es wird ein Kompromiss ohne einen allzu großen Gesichtsverlust gefunden werden müssen!Auch wenn sich beim BLM-Forum „Must carry – must offer – must pay?“ am 27. November eine Annäherung zwischen den Kontrahenten abzeichnete, werden vermutlich am Ende die Gerichte entscheiden.

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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das stimmt nicht und das müsstest du auch wissen, so oft, wie du sicher auf der KDG Seite warst!fizup hat geschrieben:es gibt KEIN ÖR-Paket bei KDG, man zahlt für den Anschluss!
http://www.kabeldeutschland.de/digital- ... al-hd.html
KDG versucht hier eindeutig, die ÖR in seinen Paketen zu vermarkten!
Außerdem vergisst du den Punkt, dass eben auch der Anschluss zur Vemarktung gehört! Oder zahlst du die reinen Anschlusskosten, ohne TV Paket?
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das ist nun aber auch eingerede. Natürlich wirbt man mit den Sendern, welche mit dem Paket empfangbar sind - aber ein spezielles Paket für die Sender, gibt es nicht und wird in der Form auch nicht vermarktet.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Eingerede? Warum wird dann nicht DEUTLICH dargelegt, dass man für die ÖR (und die Privaten in SD übrigens auch) KEIN Paket oder Receiver von KDG benötigt?
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Es wird auch nicht DEUTLICH dargelegt, dass man für die analogen Sender KEIN Paket oder Receiver von KDG bennötigt.berlin69er hat geschrieben:Eingerede? Warum wird dann nicht DEUTLICH dargelegt, dass man für die ÖR (und die Privaten in SD übrigens auch) KEIN Paket oder Receiver von KDG benötigt?

Arbeitest du für die Caritas?
Obwohl auch die schenkt einem nichts.
Man kann's auch übertreiben.
Ich kann KDG insoweit verstehen, dass sie nicht so ohne weiteres akzeptieren wollen, dass das was jahrzehntelang richtig war jetzt nicht mehr gelten soll, und das einesietig von einem (ehemaligen) Vertragspartner erklärt.
Sollen sie vor Gericht ziehen und das klären lassen - das ist in Ordnung.
Was nicht in Ordnung ist ist die mutwillige (und aufwendige) Reduzierung der Qualität.
Wobei man natürlich sagen muss, dass die ARD mit der Anpassung von ihrer Seite an den Plattfußstandard, der Sache auch nicht gerade dienlich ist.
Immerhin bieten sie die fraglichen Programme auch in HD an, was KDG eben nicht macht.
Das heißt, wenn von seiten KDGs NACH Einspeisung der HD Varianten die Qualität der SD Sender reduziert worden wäre, wäre es noch hinnehmbar gewesen.
Aber so nicht.
Ich bin mal gespannt ob Vodafone da wirklich Einfluss nimmt.
Einer Endverbrauchermarke kann das öffentliche Erscheinungsbild eigentlich nicht egal sein - anders als den "Heuschrecken", die bisher die Besitzer von KDG waren.
Ich hoffe jedenfalls, dass sich das Gezerre nicht bis zum St. Nimmerleinstag hinzieht.
Ganz egal, was dabei am Ende vor Gericht herauskommt. Zahlen müssen WIR es am Ende sowieso.