Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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fizup hat geschrieben:Den interessantesten Satz hast du leider weggelassen:
Der Ltd. Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestätigte, man habe beim §19 des Rundfunkstaatsvertrages als Grundversorgung außer Satellit und Terrestrik selbstverständlich auch die Kabelverbreitung im Auge gehabt, da diese von nahezu 50 Prozent der Bevölkerung in Anspruch genommen werde.
Die ÖR können sich daher nicht darauf berufen, mit SAT und DVB-T ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Naja nur weil man die Kabelnetze mit im Sinn hatte, stehen sie dort eben noch lange nicht ausdrücklich drin. Und wie immer in der Juristerei gilt: 2 Juristen, mindestens 3 Meinungen. Es ist dort nicht klar von Kabelnetzen die Rede, daher kann das, wenn das mal vor Gericht entschieden wird, ein Richter jederzeit auch ganz anders sehen, als Herr Dr. Potthast. Gilt aber im Zweifel auch für alle anderen Empfangswege...
§ 19 RStV – Versorgungsauftrag
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio können ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. Bei der Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
fizup hat geschrieben:
Die ÖR entdecken den Plattformstandard für sich, aber über den Vorreiter KD wird geschimpft
Es gibt aber doch einen kleinen aber feinen Unterschied, über Sat wurden nur die Datenraten bei den SD-Sendern herabgesetzt, bei KDG sind sowohl SD als auch die drei HD-Sender vom Plattformstandard betroffen.
Ich sehe ja immer mal bei anderen Betreibern (TC, Telekom, Sat) den "Plattformstandard.
Wer da den Unterschied nicht sieht, der will ihn nicht sehen.
Eigentlich sinnlos auf solche Beiträge zu antworten.. .
fizup hat geschrieben:Den interessantesten Satz hast du leider weggelassen:
Der Ltd. Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestätigte, man habe beim §19 des Rundfunkstaatsvertrages als Grundversorgung außer Satellit und Terrestrik selbstverständlich auch die Kabelverbreitung im Auge gehabt, da diese von nahezu 50 Prozent der Bevölkerung in Anspruch genommen werde.
Die ÖR können sich daher nicht darauf berufen, mit SAT und DVB-T ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Aha, jetzt braucht es also nicht mal mehr Gerichtsentscheide, sondern es reicht die Aussage eines Politikers? Und der kommt ausgerechnet noch aus Bayern: Haupt- und Verwaltungsitz von KDG und Geburtsstätte des Plattformstandard (TU München). Ein Schelm, der Böses dabei denkt... Den Aussagen kann man genauso wenig Bedeutung beimessen, wie die der Politik aus Rheinland-Pfalz, speziell aus Mainz, um gerecht zu bleiben.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
fizup hat geschrieben:Den interessantesten Satz hast du leider weggelassen:
Der Ltd. Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestätigte, man habe beim §19 des Rundfunkstaatsvertrages als Grundversorgung außer Satellit und Terrestrik selbstverständlich auch die Kabelverbreitung im Auge gehabt, da diese von nahezu 50 Prozent der Bevölkerung in Anspruch genommen werde.
Die ÖR können sich daher nicht darauf berufen, mit SAT und DVB-T ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Aha, jetzt braucht es also nicht mal mehr Gerichtsentscheide, sondern es reicht die Aussage eines Politikers? Und der kommt ausgerechnet noch aus Bayern: Haupt- und Verwaltungsitz von KDG und Geburtsstätte des Plattformstandard (TU München). Ein Schelm, der Böses dabei denkt... Den Aussagen kann man genauso wenig Bedeutung beimessen, wie die der Politik aus Rheinland-Pfalz, speziell aus Mainz, um gerecht zu bleiben.
Es ist nunmal so, dass die Gerichte bei der Auslegung von Gesetzen den Willen des Gesetzgebers zu beachten haben und nicht ihre persönliche Meinung. Und ob der hier nun aus Bayern kommt, spielt insofern keine Rolle, als den Rundfunkstaatsvertrag schließlich alle Länder beschlossen haben.
Ne, Gerichte haben nicht den Willen des Gesetzgebers (welcher übrigens nicht ein einzelner Politiker oder, in diesem Fall ein Staatssekretär darstellt), sondern die Auslegung von bestehenden Gesetzen zu beurteilen! Nicht ohne Grund gibt's in letzter Zeit öfters Verfassungsbeschwerden von Politikern oder Parteien. Die bräuchte es ja nicht geben, wenn alles selbst beschlossen bzw. verändert werden könnte und so einfach wäre. Und nicht ohne Grund folgt dann schonmal eine Aufforderung zu einer Gesetzesänderung durch das Verfassungsgericht. Natürlich darf ein Politiker seine persönliche Meinung haben. Nur daraus ein "Gesetz" abzuleiten ist falsch!
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fizup hat geschrieben:Den interessantesten Satz hast du leider weggelassen:
Der Ltd. Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestätigte, man habe beim §19 des Rundfunkstaatsvertrages als Grundversorgung außer Satellit und Terrestrik selbstverständlich auch die Kabelverbreitung im Auge gehabt, da diese von nahezu 50 Prozent der Bevölkerung in Anspruch genommen werde.
Die ÖR können sich daher nicht darauf berufen, mit SAT und DVB-T ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Aha, jetzt braucht es also nicht mal mehr Gerichtsentscheide, sondern es reicht die Aussage eines Politikers? Und der kommt ausgerechnet noch aus Bayern: Haupt- und Verwaltungsitz von KDG und Geburtsstätte des Plattformstandard (TU München). Ein Schelm, der Böses dabei denkt... Den Aussagen kann man genauso wenig Bedeutung beimessen, wie die der Politik aus Rheinland-Pfalz, speziell aus Mainz, um gerecht zu bleiben.
Ein Leitender Ministerialrat ist für mich ein hoher Verwaltungsbeamter, kein Politiker. Und was er sagt, ist eine Einzelmeinung, an die sich Richter nicht halten müssen. Wenn etwas nicht explizit in einem Vertrag steht, dann ist das immer ein Problem und ein gefundenes Fressen für Juristen, die genau wegen solcher Sachen, dass nämlich Dinge nicht explizit formuliert, sondern mitgedacht werden, so weite Geschäftsfelder haben.
Strotti, der sich öfters mal darüber ärgert, dass Juristen zunächst scheinbar wasserdichte Verträge formulieren, um die sie dann teure Prozesse führen. Und am Rundfunkstaatsvertrag waren mit Sicherheit ganze Heerschaaren von Juristen beteiligt.
fizup hat geschrieben:Es ist nunmal so, dass die Gerichte bei der Auslegung von Gesetzen den Willen des Gesetzgebers zu beachten haben und nicht ihre persönliche Meinung. Und ob der hier nun aus Bayern kommt, spielt insofern keine Rolle, als den Rundfunkstaatsvertrag schließlich alle Länder beschlossen haben.
Dann muss der Gesetzgeber den Willen aber auch klar formulieren und nicht so schwammig, wie im §19 RStV. Man hätte ja auch unmissverständlich formulieren können, z.B. hätte man ausdrücklich aufnehmen können, dass mindestens Terrestrik, Satellit und Breitbandkabel berücksichtigt werden müssen. Hat man aber nicht, somit gibt es Interpretationsspielraum. Gerade da der RStV durch alle 16 Länderparlamente durchmusste, hat man wahrscheinlich - als Kompromiss – auf eine klare Formulierung zu Gunsten bestimmter Übertragungswege verzichtet. Die Bayern hatten vielleicht klar das Kabel mit im Sinn, während man in Mecklenburg-Vorpommern (als aus der Luft gegriffenes Beispiel) vielleicht froh war, dass das Kabel eben nicht ausdrücklich mit drin steht.
Zuletzt geändert von maniacintosh am 30.11.2013, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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berlin69er hat geschrieben:Ne, Gerichte haben nicht den Willen des Gesetzgebers (welcher übrigens nicht ein einzelner Politiker oder, in diesem Fall ein Staatssekretär darstellt), sondern die Auslegung von bestehenden Gesetzen zu beurteilen! Nicht ohne Grund gibt's in letzter Zeit öfters Verfassungsbeschwerden von Politikern oder Parteien. Die bräuchte es ja nicht geben, wenn alles selbst beschlossen bzw. verändert werden könnte und so einfach wäre. Und nicht ohne Grund folgt dann schonmal eine Aufforderung zu einer Gesetzesänderung durch das Verfassungsgericht. Natürlich darf ein Politiker seine persönliche Meinung haben. Nur daraus ein "Gesetz" abzuleiten ist falsch!
Sry, aber da liegt du gewaltig daneben. Natürlich haben die Gerichte den Willen des Gesetzgebers zu beachten. Dafür haben wir schließlich Gewaltenteilung in unserem Land! Die Gerichte, insbesondere das BVerfG, können zwar prüfen, ob das Gestez gegen die Verfassung verstößt, aber wenn es das nicht tut, haben sie sich gefälligst wie jeder andere daran zu halten! Und der Ministerialrat spricht auch nicht über seine eigene Meinung, sondern über das Zustandekommen des §19 ( "man habe" )!
Und inwiefern hilft mir das als Kabelkunde jetzt weiter? Null-Komma-Null...
Ob schwammig formuliert oder nicht interessiert mich nicht, ich möchte als Kabelkunde die ÖR Sender genauso in unveränderter Qualität und das vollständige ÖR Angebot sehen können.
Andere Kabelanbieter können das auch ohne Heerscharen von Juristen zu beschäftigen und die Kundengebühren mit Anwaltskosten zu verschwenden in einem Prozess den KDG nicht gewinnen kann.
Es mag ja sein dass durch diese anhaltende Debatte Änderungen im RStV kommen werden, nur was überhaupt nicht geht ist dass KDG seit 1 Jahr den Streit auf dem Rücken der eigenen Kunden austrägt
Ich habe noch nie eine Firma erlebt die ihr Produkt bzw. Leistung absichtlich verschlechtert um die eigenen Kunden als Druckmittel in einem Streit mit Dritten zu benutzen.
Hätte KDG nicht die quasi Gebiets-Monopolstellung, dann könnten ihren Laden mangels Kunden schon längst dicht machen.