Na hoffentlich haben die sich das Patent gesichert, denn dann können sie jetzt die ÖR auf Milliarden Zahlungen verklagen...fizup hat geschrieben:Die ÖR entdecken den Plattformstandard für sich, aber über den Vorreiter KD wird geschimpft
Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
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berlin69er
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
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twen-fm
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Ich meine 1-2 Mbit/s weniger bei dynamischer Datenrate wären nicht sooo viel schlechter als vorher (wenn man die SD-Qualität der Öffis als Vergleich nimmt)...aber 4-5 Mbit/s weniger (oder noch mehr) und tlw. auch noch konstante Bitrate statt der variablen...da kann ja nichts gescheites dabei rauskommen.
Ich verstehe das (bedingt) bei Programmanbieter, die knapp bei Kasse sind und die sich eine bessere Qualitätsabstrahlung (momentan) nicht leisten können, aber doch nicht bewusst und mit voller Absicht reduziert, da man seine Gutsherren-Haltung auf Teufel komm raus unbedingt und auf alle Kosten durchsetzen möchte...
Ich verstehe das (bedingt) bei Programmanbieter, die knapp bei Kasse sind und die sich eine bessere Qualitätsabstrahlung (momentan) nicht leisten können, aber doch nicht bewusst und mit voller Absicht reduziert, da man seine Gutsherren-Haltung auf Teufel komm raus unbedingt und auf alle Kosten durchsetzen möchte...
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berlin69er
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Clever, dass die das erst nach der IFA gemacht haben. Das hätte sonst ein schönes Desaster, an den Hochglanz-Ständen gegeben... 
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twen-fm
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Hochglanz-Stände ja, keine Hochglanz-Prospekte mehr...das war noch vor einigen Jahren ganz anders dort.
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Amadeus63
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Du hättest nur den persönlichen USB-Stick, den jeder Bürger bei sich haben sollte, am Stand abgeben müssen und schon wird Dir der Hochglanzprospekt aufgespielt! Papierprospekte...denk an die Umwelt / Kosten...wir haben 2013!
Oder eben das Smartphone "andocken"....Brave New World!
(leicht ironischer Beitrag)
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twen-fm
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Mir sind Papierprospekte immer noch lieber als jede einzelne PDF Datei durchzuforsten...aber das ist echt Geschmackssache und eh OT.
Daher: Back to Topic.
Daher: Back to Topic.
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Amadeus63
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Zum Topic, glaube ich, ist alles erstmal gesagt. --- Klar, ist eine Papierbroschüre schön aber eben "oldschool" und wird langsam zurückgedrängt werden, denke an "E-Post-Brief", "Kindle" etc. - der Zahn der Zeit...--- FINE ---
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GLS
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Es gibt einen lesenswerten Bericht zum BLM-Forum von dieser Woche:
http://www.blm.de/de/pub/aktuelles/pres ... se_ID=1939
Neben der uns bekannten Argumentation beider Seiten sind folgende Punkte daraus erwähnenswert:
Über kurz oder lang wird es sicherlich auf eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages hinauslaufen; der letzte Satz macht es ja deutlich. Darin sollte meiner Meinung nach klar geregelt werden, welche Bandbreiten die ÖR-Programme auf allen Plattformen beanspruchen dürfen (d. h. Verbot von Signalverschlechtertungen, aber auch eine sinnvolle Beschränkung nach oben, z. B. genau 4 HD-Programme pro 256QAM-Kanal) und ob hier überhaupt jemand irgendwen für irgendwas bezahlen muss oder nicht.
http://www.blm.de/de/pub/aktuelles/pres ... se_ID=1939
Neben der uns bekannten Argumentation beider Seiten sind folgende Punkte daraus erwähnenswert:
Der obere Absatz verdeutlicht, dass nach aktueller Gesetzeslage Einspeisegelder zwar nicht verboten, aber auch nicht zwingend vorgeschrieben sind. Daher hat die KDG vor Gericht schlicht keine Chance, diese Gebühren durchzusetzen. Die "Missbrauchs"-Argumentation der KDG schlägt fehl, da ARD und ZDF sehr wohl weiter im Kabel verbreitet werden wollen, nur halt nicht unter Zahlung willkürlich festgelegter Gebühren an den Netzbetreiber. Juristisch angreifbar wären die ÖR wohl nur dann, wenn sie die Weiterverbreitung im Kabel explizit untersagt hätten, was sie logischerweise nie getan haben.Die juristischen Argumente aus dem ARD-Gutachten, das von Prof. Karl-Eberhard Hain erstellt wurde, erläuterte dessen wissenschaftlicher Mitarbeiter Thomas Wierny. Aus rundfunkrechtlicher Perspektive seien die Fragen nach „must carry“ und „must offer“ eindeutig mit „yes“ zu beantworten. Die Antwort auf „must pay“? laute allerdings „not at all“. Es existiere keine Entgeltregulierung durch die Legislative. Aus Gründen der Vielfaltsicherung seien die deutschen „Must Carry“-Pflichten zumutbar und dominierten in der Abwägung die Eigentumsrechte der Netzbetreiber. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit „müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht nur nicht zahlen, sie dürfen es auch nicht“.
Öffentlich und vor den Zivilgerichten argumentieren ARD und ZDF damit, dass sie ihren Grundversorgungsauftrag mit der Verbreitung via Satellit und DVB-T erfüllt hätten. Die Gerichte sind bisher dieser Argumentation gefolgt und sehen auch kartellrechtlich keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position durch ARD und ZDF, wenn die Entgelte nicht gezahlt werden. Diesen Missbrauch sieht der juristische Gutachter im Auftrag der KDG, Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, dagegen sehr wohl. Außerdem, so Trute, beinhalte der Grundversorgungsauftrag auch klar die Kabelverbreitung, die zur „Gewährleistung einer flächendeckenden Verbreitung unverzichtbar ist“. Das neue Verständnis von Grundversorgung stelle den Sinn des „Must-Carry-Paragrafen“ in Frage. Deshalb sei jetzt eine „glasklare Regelung“ von Seiten des Gesetzgebers notwendig.
Über kurz oder lang wird es sicherlich auf eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages hinauslaufen; der letzte Satz macht es ja deutlich. Darin sollte meiner Meinung nach klar geregelt werden, welche Bandbreiten die ÖR-Programme auf allen Plattformen beanspruchen dürfen (d. h. Verbot von Signalverschlechtertungen, aber auch eine sinnvolle Beschränkung nach oben, z. B. genau 4 HD-Programme pro 256QAM-Kanal) und ob hier überhaupt jemand irgendwen für irgendwas bezahlen muss oder nicht.
Übersicht & Ausbaustand der Vodafone-Kabelnetze in Deutschland
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fizup
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Den interessantesten Satz hast du leider weggelassen:
Die ÖR können sich daher nicht darauf berufen, mit SAT und DVB-T ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.Der Ltd. Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie bestätigte, man habe beim §19 des Rundfunkstaatsvertrages als Grundversorgung außer Satellit und Terrestrik selbstverständlich auch die Kabelverbreitung im Auge gehabt, da diese von nahezu 50 Prozent der Bevölkerung in Anspruch genommen werde.
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twen-fm
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- Registriert: 28.04.2006, 17:59
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Interessant ist vor allem dieser Satz:

Na dann los. Sonst ist der Zug endgültig abgefahren...Einig waren sich die Diskutanten zumindest in der Frage, dass die betroffenen Marktteilnehmer lieber „gemeinsame Anstrengungen“ unternehmen sollten, um die Digitalisierung voranzubringen.
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