Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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malte71
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Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von malte71 »

Hallo zusammen,

Ich verkaufe meine ETW und ziehe demzufolge um, allerdings innerhalb des KDG-Versorgungsgebiets. An der neuen Adresse ist laut KDG Verfügbarkeitscheck "Fernsehen nicht verfügbar" (bei mir geht's nur um Fernsehen). Ist dies Grundlage genug, um die 3-Monats-Frist-Kündigungsfrist in Anspruch nehmen zu können? Oder gilt die nur, wenn man das Versorgungsgebiet verlässt?

Herzliche Grüsse,
malte71
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Thyrael
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Thyrael »

Ich hab den Thread mal verschoben da es nur ums TV geht.
Amadeus63
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

Meines Erachtens müsstest DU ab dem Tag des Umzuges aus dem Vertrag rauskommen. Den Nachweis der neuen Anschrift via EMA-Kopie an KDG senden und das war es....so sagte es mir mal am Telefon ein KDG-MA!
Zuletzt geändert von Amadeus63 am 18.11.2013, 20:50, insgesamt 2-mal geändert.
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berlin69er
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von berlin69er »

Trotzdem kein Grund hier rumzubrüllen, Amadeus... ;)
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slang
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von slang »

So wie ich die Sache an sich verstanden habe, kann aber KDG nichts dafür wenn der Kunde umzieht und daher sollten die 3 Monate Kündigungsfrist gelten, vielleicht sollte man aber auf Kulanz hoffen,...
Amadeus63
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

@ Berlin69er : "Brüllen" wäre noch ganz anders....
Zuletzt geändert von Amadeus63 am 18.11.2013, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Krummlasche
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Krummlasche »

Amadeus63 hat geschrieben:Was kannst DU dafür, wenn am neuen Wohnort kein KDG-Signal anliegt? NICHTS!
Kabel Deutschland kann da auch nichts für und hat deshalb in der Vergangenheit die Verträge zu sofort beendet. Da es seit dem 1.1.13 ein neues Telekommunikationsgesetz gibt, an welchem sich KD orientiert, gilt bei Umzug in Nicht-versorgtes Gebiet die 3 Monats Regel. Das ist keine Willkür von KD, sondern von der Bundesregierung so auf den Weg gebracht worden. Kulanz gibt es höchstens, wenn Insolvenz vorliegen sollte, andernfalls sieht es schlecht aus.

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Amadeus63
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

Danke für die Info. Dann haben wir ja die neueste Grundlage. --- Mein Telefonat war im Oktober 2012.
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Krummlasche
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Krummlasche »

Gerne! 8) sollte auch nicht böse klingen, freue mich, daß du es nicht mißverstanden hast!

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guenter24
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Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von guenter24 »

Amadeus63 hat geschrieben:Danke für die Info. Dann haben wir ja die neueste Grundlage. --- Mein Telefonat war im Oktober 2012.
§ 46 Abs. 8 TKG
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html