Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Forumsregeln
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 23.10.2011, 19:17
Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Hallo zusammen,
Ich verkaufe meine ETW und ziehe demzufolge um, allerdings innerhalb des KDG-Versorgungsgebiets. An der neuen Adresse ist laut KDG Verfügbarkeitscheck "Fernsehen nicht verfügbar" (bei mir geht's nur um Fernsehen). Ist dies Grundlage genug, um die 3-Monats-Frist-Kündigungsfrist in Anspruch nehmen zu können? Oder gilt die nur, wenn man das Versorgungsgebiet verlässt?
Herzliche Grüsse,
malte71
Ich verkaufe meine ETW und ziehe demzufolge um, allerdings innerhalb des KDG-Versorgungsgebiets. An der neuen Adresse ist laut KDG Verfügbarkeitscheck "Fernsehen nicht verfügbar" (bei mir geht's nur um Fernsehen). Ist dies Grundlage genug, um die 3-Monats-Frist-Kündigungsfrist in Anspruch nehmen zu können? Oder gilt die nur, wenn man das Versorgungsgebiet verlässt?
Herzliche Grüsse,
malte71
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 9750
- Registriert: 03.02.2009, 12:46
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Ich hab den Thread mal verschoben da es nur ums TV geht.
-
- Insider
- Beiträge: 3337
- Registriert: 27.05.2013, 11:46
- Wohnort: Kreis Pinneberg
- Bundesland: Schleswig-Holstein
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Meines Erachtens müsstest DU ab dem Tag des Umzuges aus dem Vertrag rauskommen. Den Nachweis der neuen Anschrift via EMA-Kopie an KDG senden und das war es....so sagte es mir mal am Telefon ein KDG-MA!
Zuletzt geändert von Amadeus63 am 18.11.2013, 20:50, insgesamt 2-mal geändert.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
-
- Insider
- Beiträge: 14860
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Trotzdem kein Grund hier rumzubrüllen, Amadeus... 

Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 884
- Registriert: 20.11.2011, 20:33
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
So wie ich die Sache an sich verstanden habe, kann aber KDG nichts dafür wenn der Kunde umzieht und daher sollten die 3 Monate Kündigungsfrist gelten, vielleicht sollte man aber auf Kulanz hoffen,...
-
- Insider
- Beiträge: 3337
- Registriert: 27.05.2013, 11:46
- Wohnort: Kreis Pinneberg
- Bundesland: Schleswig-Holstein
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
@ Berlin69er : "Brüllen" wäre noch ganz anders....
Zuletzt geändert von Amadeus63 am 18.11.2013, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1329
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Kabel Deutschland kann da auch nichts für und hat deshalb in der Vergangenheit die Verträge zu sofort beendet. Da es seit dem 1.1.13 ein neues Telekommunikationsgesetz gibt, an welchem sich KD orientiert, gilt bei Umzug in Nicht-versorgtes Gebiet die 3 Monats Regel. Das ist keine Willkür von KD, sondern von der Bundesregierung so auf den Weg gebracht worden. Kulanz gibt es höchstens, wenn Insolvenz vorliegen sollte, andernfalls sieht es schlecht aus.Amadeus63 hat geschrieben:Was kannst DU dafür, wenn am neuen Wohnort kein KDG-Signal anliegt? NICHTS!
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
-
- Insider
- Beiträge: 3337
- Registriert: 27.05.2013, 11:46
- Wohnort: Kreis Pinneberg
- Bundesland: Schleswig-Holstein
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Danke für die Info. Dann haben wir ja die neueste Grundlage. --- Mein Telefonat war im Oktober 2012.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1329
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
Gerne!
sollte auch nicht böse klingen, freue mich, daß du es nicht mißverstanden hast!

Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
-
- Insider
- Beiträge: 2245
- Registriert: 09.04.2011, 13:50
Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?
§ 46 Abs. 8 TKGAmadeus63 hat geschrieben:Danke für die Info. Dann haben wir ja die neueste Grundlage. --- Mein Telefonat war im Oktober 2012.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html