Ich bitte um Kommentare. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!

Ja.mabö hat geschrieben: Hat Kabel D Recht??? Sie berufen sich auf ein "Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG)".
schließe ich das mal, ist § 46 TKG nicht einschlägig und der Vertrag wird ohne Frist beendet.mabö hat geschrieben:bei dem der Eigentümer uns bescheinigt hat, dass er kein Kabel D hardwaretechnisch installiert haben möchte,
Die Antwort stammt von einem offiziellem MA der community und ist die Antwort auf die Frage:..wenn der Vermieter sein Einverständnis nicht gibt, wird der Vertrag ohne Einhaltung von Fristen beendet.
Also genau unser Fall hier.Jetzt würde mich noch interessieren welche Kosten anfallen, wenn an der neuen Anschrift grundsätzlich KD verfügbar ist, aber z.B. der Vermieter sich weigert, eine Multimediagestattung zu unterschreiben.