Tja, dann müsste man ggf. klagen.kabel_fan hat geschrieben:Na ja, alles kann sich KDG unter Berufung auf diese Klausel auch nicht erlauben. So manche Allgemeinfloskel hielt einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. In der Urteilsbegründung steht dann meist etwas wie "zu große oder unangemessene Benachteiligung des Kunden" oder "viel zu wenig bestimmt genug" etc.
AGB's sind kein Gesetz und jederzeit inhaltlich gerichtlich überprüfbar
Aber über das Thema AGB wurde ja schon oft diskutiert.