Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
"Frech" wollte ich nicht sein, man könnte auch sagen, "Schuster bleib bei deinen Leisten"
Zu den anderen Dingen äußere ich mich nicht mehr, weil es nicht mehr zu sagen gibt.
Nicht das wir auch noch darüber diskutieren müssen, ob die bewußte Norm überhaupt einschlägig ist, weil gewerbliche Niederlassungen in aller Regel keinen Wohnsitz haben
Ich denke das ein Hinweis vom TE in Richtung KDG wie z.B. "Wir sitzen hier aber noch eine Weile, also bitte nicht gleich abschalten" oder den Kündigungstermin/Umzugstermin eventuell etwas nach hinten zu verschieben wohl eine Menge Ärger erspart hätte. Ein "Ach was, dass klappt schon, wir brauchen zwar den Internetzugang aber wird schon alles funktionieren." war in diesem Falle wohl nicht ausreichend.
Wir lassen den rechtlichen Aspekt mal außen vor. Aufgrund persönlicher Erfahrungen (Umzug eines Bekannten mit einem befreundeten Nachmieter) kann ich sagen, dass die Leistung hier bis zum tatsächlichen Kündigungstermin erbracht wurde. Also auch innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Meine Vermutung:
Der Vertrag wurde zu sofort beendet und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Ob das nun unbeabsichtigt war oder bei B2B-Kunden so geregelt wird, damit man ggf. die Telefonnummern zu sofort übertragen kann, weiß ich nicht. Ohne Kündigungsbestätigung der das tatsächliche Kündigungsdatum entnommen werden kann, jedoch nur Spekulation.
Meine persönliche Meinung:
Wenn ich aufgrund eines Umzugs in nicht versorgtes Gebiet zum 01.12.2013 kündige, setzt das voraus, dass mir Kabel Deutschland die vertragliche Leistung ab dem 01.09.2013 nur an der neuen Adresse bereitstellen kann (bzw. nicht kann). Wenn ich die Leistung aber noch bis zum 01.12.2013 an der alten Adresse nutzen kann (und will) hätte die Kündigung zum 01.03.2014 erfolgen müssen.
Thyrael hat geschrieben:Bundesnetzagentur? Könnte man mal versuchen ja.
Etliche Anfragen dazu gestellt. Auch, worin der Interessenausgleich bestehen soll und ab wann die drei Monate zählen. Als Antwort kamen umgestellte Sätze aus dem TKG.
Also: hier mal der Text der Kündigungsbestätigung:
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause! An Ihrer neuen Adresse sind jedoch nicht mehr alle Kabel Deutschland Produkte verfügbar - daher enden Ihre Verträge wie folgt:
Vertrag Nr.: xxxx Internet & Telefon Business 31 Vertragsende 01.12.2013
Vertrag Nr.: xxxx Kabel Sicherheitspaket Vertragsende 01.12.2013
Vertrag Nr.: xxxx Option Flat Telefonie Vertragsende 01.12.2013
Die entsprechenden Entgelte für diese Verträge zahlen Sie nur noch bis zu dem angegebenen Vertragsende. Ihre Kündigungstermine ergeben sich aus den Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes, nach dem Sie bei einem Umzug mit einer Frist von drei Monaten kündigen können, sofern der Vertrag nicht früher ordentlich kündbar ist.
Wenn Sie im Voraus schon mehr bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese Beträge gleich nach Vertragsende.
So. Und das war`s
Kein Datum, wann abgeschaltet wird.
Aufgrund dieses Schreibens, sind wir von einer Abschaltung zum 01.12. ausgegangen.
Und eine Rufnummernportierung stand nicht zur Debatte, da der neue Standort in einem anderen Vorwahlgebiet liegt.