Bitte beachten Sie dabei: Der bereits bestehende Vertrag für den betreffenden Anschluss muss gekündigt werden, und zwar:
- schriftlich
- vom Vertragsinhaber
- unter Einhaltung der Kündigungsfrist

Danke für eure Hilfe
Das wäre die sauberste Lösung; da Vollmachten ja auch wieder entzogen werden können.Markus1234 hat geschrieben:Wenn Deine Ex Kabel D in der neuen Wohnung weiter nutzen will, dann kann sie doch einen Umzug bei Kabel D an die neue Anschrift beantragen und Du schließt einen neuen Vertrag auf Deinen Namen ab.