KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

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Zoid
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KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von Zoid »

Hallo,
ich habe Interesse am reinen TV-Kabelanschluss (ohne Internet und Telefon) von KabelDeutschland. Leider musste ich feststellen, dass es nur Verträge mit 24 Monaten Laufzeit gibt. Ich weiß jedoch leider nicht, ob ich so lange in dieser Wohnung wohnen bleibe und ob es in der nächsten Wohnung einen Kabelanschluss gibt. Meine Frage ist daher, ob man vorzeitig und wenn ja, unter welchen Bedingungen aus dem Vertrag kommt. Die AGB von KabelDeutschland konnte ich mir leider nicht verständlich übersetzen. Entscheidend dürfte dieser Punkt sein

"8.1. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit Erhalt der Auftragsbestätigung von Kabel Deutschland. Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/ Haus/Express digital oder digital HD (digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, endet dieser unbeschadet des vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags."

Bedeutet das, dass ich bei einem Umzug aus dem Vertrag komme? Ohne weitere Kosten? Oder habe ich dies Falsch verstanden?
Schonmal Danke für eure Hilfe!
kabel_fan
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Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von kabel_fan »

Das hast du falsch verstanden, denn es bedeutet lediglich, wenn du in einer Wohnung bist, wo der Kabelanschluß in den Nebenkosten enthalten ist, dass zusätzliche Pakete beim Auszug automatisch enden.

Grundsätzlich gilt bei einem Umzug:

Ist in der neuen Wohnung Kabel möglich, zieht der Vertrag mit um.
Ausnahme: In der neuen Wohnung sind die Kabelgebühren in der Miete/NK, dann wird dein Vertrag beendet

Ist in der neuen Wohnung kein Kabelempfang möglich,steht in § 46 Abs. 8 TKG :
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Dabei ist nicht so ganz klar, ab wann die drei Monate zählen. Ob ab Kündigung, oder ab Beginn des neuen Mietverhältnisses.
Ausserdem gibt es dann auch manchmal über verschlungene Pfade kundenfreundlichere Wege, als diese drei Monate.

Aber ich denke, für einen ersten Überblick reicht das mal.
Zoid
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von Zoid »

Alles klar. danke dir für die ausführliche Antwort. Das bedeutet, dass man im schlimmsten Fall 3 Monate zahlen muss ohne eine Leistung zu erhalten.
Muss ich mir nochmal überlegen, ob ich das "Risiko" eingehe oder doch weiter bei DVB-T bleibe.
kabel_fan
Kabelexperte
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von kabel_fan »

Zoid hat geschrieben:Das bedeutet, dass man im schlimmsten Fall 3 Monate zahlen muss ohne eine Leistung zu erhalten.
Vollkommen korrekt.
Markus_94
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von Markus_94 »

Hallo,

ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen in der für das gesamte Gebäude ein Mehrnutzervertrag besteht. Ich habe über die Nebenkosten den Kabelanschluss bezahlt und mir dann für 2,90€ Kabel Digital und später noch Kabel Digital Home HD sowie Internet & Telefon dazugebucht. Nach nun gut 2 Jahren bin ich umgezogen in meinen Neubau wo kein Kabel vorhanden ist. (weder im Haus noch in der Straße liegt ein Kabel).
In meiner Kündigungsbestätigung steht nun, dass ich noch 3 Monate zahlen muss. In meiner alten Wohnung ist direkt nach meinem Auszug jemand neues eingezogen.
Muss ich jetzt die 3 Monate noch zahlen? Ich dachte nach AGB 8.1

"Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Express digital oder digital HD (digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, endet dieser unbeschadet des vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags"

enden meine Verträge autom. mit dem Auszug.

Kann mir das jemand beantworten?

MfG
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exkarlibua
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von exkarlibua »

Markus_94 hat geschrieben:Hallo,

ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen in der für das gesamte Gebäude ein Mehrnutzervertrag besteht. Ich habe über die Nebenkosten den Kabelanschluss bezahlt und mir dann für 2,90€ Kabel Digital und später noch Kabel Digital Home HD sowie Internet & Telefon dazugebucht. Nach nun gut 2 Jahren bin ich umgezogen in meinen Neubau wo kein Kabel vorhanden ist. (weder im Haus noch in der Straße liegt ein Kabel).
In meiner Kündigungsbestätigung steht nun, dass ich noch 3 Monate zahlen muss. In meiner alten Wohnung ist direkt nach meinem Auszug jemand neues eingezogen.
Muss ich jetzt die 3 Monate noch zahlen? Ich dachte nach AGB 8.1

"Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Express digital oder digital HD (digitaler Mehrnutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, endet dieser unbeschadet des vorgenannten automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt oder mit Ende des digitalen Mehrnutzervertrags"

enden meine Verträge autom. mit dem Auszug.

Kann mir das jemand beantworten?

MfG
Was du zitierst hast ist der Teil, den du über die NK abgerechnet hast (Mehrnutzervertrag). Der endet für dich auch mit dem Auszug.

Deine individuellen Verträge haben mit diesem Satz nichts zu tun. Für die gelten die 3 Monate.
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von Clarequilty »

Ich hoffe ich kann mich hier mal mit dran hängen.

Nach einem Umzug aus einer Wohnung mit TV Einzelvertrag (Kabelanschluss HD zu 18,90€) in eine Wohnung mit TV-Anschluss über Nebenkosten hat KDG den Kabelanschluss HD-Vertrag beendet, dafür aber in der neuen Wohnung einen Kabel Digital HD zu 5,90€ gebucht mit 12-monatiger MVLZ, mit der Aussage dass eine komplette Beendigung des TV-Vertrages nicht möglich sei.

Ist dies korrekt, oder steht mir bei solch einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, das mir erlaubt komplett aus dem TV-Vertrag auszusteigen, da ja in der neuen Wohnung bereits ein TV-Vertrag über den Vermieter besteht?
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exkarlibua
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von exkarlibua »

Clarequilty hat geschrieben:Ich hoffe ich kann mich hier mal mit dran hängen.

Nach einem Umzug aus einer Wohnung mit TV Einzelvertrag (Kabelanschluss HD zu 18,90€) in eine Wohnung mit TV-Anschluss über Nebenkosten hat KDG den Kabelanschluss HD-Vertrag beendet, dafür aber in der neuen Wohnung einen Kabel Digital HD zu 5,90€ gebucht mit 12-monatiger MVLZ, mit der Aussage dass eine komplette Beendigung des TV-Vertrages nicht möglich sei.

Ist dies korrekt, oder steht mir bei solch einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, das mir erlaubt komplett aus dem TV-Vertrag auszusteigen, da ja in der neuen Wohnung bereits ein TV-Vertrag über den Vermieter besteht?
Die 5,90 € sind für den Teil, der über die Nebenkostenabrechnung in der Regel nicht abgedeckt ist.
Das ist Kabel Digital HD (3,90 €), also die Privatsender in HD, und das Empfangsgerät oder Modul (2,00 €).
Beides ist ja im normalen Einzelanschluss enthalten.

Würdest du denn kein Privat HD mehr haben wollen?
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von maniacintosh »

Clarequilty hat geschrieben:Ich hoffe ich kann mich hier mal mit dran hängen.

Nach einem Umzug aus einer Wohnung mit TV Einzelvertrag (Kabelanschluss HD zu 18,90€) in eine Wohnung mit TV-Anschluss über Nebenkosten hat KDG den Kabelanschluss HD-Vertrag beendet, dafür aber in der neuen Wohnung einen Kabel Digital HD zu 5,90€ gebucht mit 12-monatiger MVLZ, mit der Aussage dass eine komplette Beendigung des TV-Vertrages nicht möglich sei.

Ist dies korrekt, oder steht mir bei solch einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, das mir erlaubt komplett aus dem TV-Vertrag auszusteigen, da ja in der neuen Wohnung bereits ein TV-Vertrag über den Vermieter besteht?
Also nach folgendem Beitrag aus der KDG-eigenen Community, wendet KDG das TKG einheitlich auf alle Verträge an (letzter Beitrag von Thomas): https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... -bei-umzug

Demnach müsste KDG den Vertrag eigentlich mit einer Frist von 3 Monaten beenden, da nach §46 Absatz 8 TKG folgendes gilt:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
KDG kann durch den Vertrag mit deinem Vermieter deinen Vertrag gerade nicht zu den bisherigen Konditionen weiter führen, die Vertragsinhalte ändern sich alleine schon durch die Tatsache, dass der "analoge" Kabelanschluss kein Teil des Vertrages mehr ist. Auch eine geänderte Vertragslaufzeit wollen sie dir unterschieben.

Ob KDG das TKG für nur TV-Verträge auch anwenden muss, ist eine ganz andere Frage.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
Clarequilty
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Re: KabelDeutschland vorzeitig kündigen bei Umzug möglich?

Beitrag von Clarequilty »

exkarlibua hat geschrieben: Die 5,90 € sind für den Teil, der über die Nebenkostenabrechnung in der Regel nicht abgedeckt ist.
Das ist Kabel Digital HD (3,90 €), also die Privatsender in HD, und das Empfangsgerät oder Modul (2,00 €).
Beides ist ja im normalen Einzelanschluss enthalten.

Würdest du denn kein Privat HD mehr haben wollen?
Nein, ich würde die 5,90€ gerne sparen.

Die Frage ist nur, ob ich da raus komme.

Die (ablehnende) Argumentation der Hotline war in etwa folgende: Die MVLZ des Kabelanschluss HD wäre zum Zeizpunkt des Umzuges noch nicht abgelaufen, ich wäre also verpflichtet ihn mitzunehmen. Da nun aber in der neuen Wohnung bereits über den Vermieter ein Vertrag über die analoge Grundversorgung bestehen würde, müsste ich nur den "digitalen" Part mitnehmen. Und das wird eben so gelöst, dass der Kabelanschluss HD beendet wird und dafür Kabel Digitla HD gebucht wird. Nun wissen wir hier aber alle, dass die Sache mit der "analogen Grundversorgung" Murks ist und das am Kabel grundsätzlich auch digitale Signale anliegen. Deswegen ja meine Frage, ob die Hotline hier zu sehr im Interesse von KDG argumentiert oder ob die das tatsächlich dürfen.