Hallo zusammen,
meine Eltern besitzen nun seit 1985 einen Vertrag mit Kabel Deutschland fürs Kabelfernsehen. Da sie nun auf den Satellitenempfang gewechselt sind, wollen sie natürlich den KD Vertrag kündigen. Heute war mein Vater in einem KD Shop, wo ihm gesagt wurde, dass bei Langzeitverträgen die Kündigungsfrist nur einen Monat beträge und man bei Kündigung dann den zuviel gezahlten Betrag zurückerhalten würde.
Kann jemand diese Aussage bestätigen? Konnte leider über die Suchfunktion keine klare Aussage finden.
Vielen Dank
Banky
Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
schaut doch mal in die Vertragsunterlagen und die AGB´s vom damaligen Vertrag.
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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
1985? Das war ja noch graue Post... 

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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
Ein Vertrag aus Postzeiten dürfte tatsächlich unter die Kündigungsfrist "vier Wochen zum Monatsende" fallen. Es gab allerdings auch Varianten mit quartalsweiser Kündigungsmöglichkeit.
Letzte Gewissheit über die tatsächliche Kündigungsmöglichkeit / Frist kann allerdings nur der Kundenservice geben - alternativ die Kündigung zum Ende des nächsten Monats zusenden und die Kündigungsbestätigung abwarten.
Offensichtlich handelt es sich hier um einen "Jahreszahler" - selbstverständlich wird der gezahlte Betrag der über den Kündigungstermin hinaus bereits gezahlt wurde wieder erstattet - gültige Bankverbindung vorausgesetzt.
Letzte Gewissheit über die tatsächliche Kündigungsmöglichkeit / Frist kann allerdings nur der Kundenservice geben - alternativ die Kündigung zum Ende des nächsten Monats zusenden und die Kündigungsbestätigung abwarten.
Offensichtlich handelt es sich hier um einen "Jahreszahler" - selbstverständlich wird der gezahlte Betrag der über den Kündigungstermin hinaus bereits gezahlt wurde wieder erstattet - gültige Bankverbindung vorausgesetzt.
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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
Stimmt. Die Altverträge von Kabel D können mit 4 Wochen gekündigt werden. Meist sind dies Verträge vor 2004 und älter.
Auf jeden Fall die Kündigung bestätigen lassen damit du was in der Hand hast.
mfg Atrium200
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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
Kann ich nur bestätigen, auch mein Vertrag ist ein Altvertrag, den ich innerhalb von 4 Wochen kündigen kann, obwohl ich (2005?) auf digital umgestiegen bin. War damals aber mit einer Preiserhöhung von 14.90 auf 16.90 verbunden, der man sich nicht entziehen konnte. Will heißen, man musste 16.90 zahlen, egal ob man digital oder nur analog weiter beziehen wollte.
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Re: Frage zur Kündigung vom Kabelanschluss
Verbreite doch bitte nicht wider besseres Wissen solche Falschmeldungen!diddi4 hat geschrieben:Kann ich nur bestätigen, auch mein Vertrag ist ein Altvertrag, den ich innerhalb von 4 Wochen kündigen kann, obwohl ich (2005?) auf digital umgestiegen bin. War damals aber mit einer Preiserhöhung von 14.90 auf 16.90 verbunden, der man sich nicht entziehen konnte. Will heißen, man musste 16.90 zahlen, egal ob man digital oder nur analog weiter beziehen wollte.
Die Preisanpassung damals hatte 3 Optionen:
A) Annahme der Preisanpassung und des Receivers/Karte
B) Annahme der Preisanpassung, Receiver kann später nachgeordert werden
C) Widerspruch, es bleibt beim alten Preis.
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