darf man denn bestehende Verträge einseitig, nachträglich ändern

Um diese seltsame Frage zu verstehen, muss ich leider erstmal kurz unsere Situation schildern:
Wir ziehen in ein neues Heim - das wussten wir schon sehr lange, aber noch nicht den exakten Termin. Aus diesem Grunde haben wir bereits vor geraumer Zeit bei KD nachgefragt, wie es sich mit Kündigung im Falle eines Umzuges in ein nicht KD-versogtes Heim verhielte.
Die Antwort war: "Kein Problem - Sie haben dann ein Sonderkündigunsrecht, welches den Vertrag zum AUSZUGSTERMIN beendet."
Auf meine Nachfrage, ob dies sicher sei, wog man mich zusätzlich in Sicherheit mit:
"Punkt 8.Vertragslaufzeit u. Kündigung, Unterpunkt 8.1." meines Vertrag, worin steht:
[...]
Wird in Objekten mit einem Kabelanschluss Wohnung/Haus/Espress digital (digitaler Mernutzervertrag) ein Vertrag über die Überlassung einer Smartcard geschlossen, dendet dieser unbeschaadet des vorgenannten (das "vorgenannte"habe ich nicht alles hier rein geschrieben) automatisch mit Auszug aus dem entsprechenden Objekt.
[...]
Trotzdem, Ihr ahnt es, bekamen wir nun Post von KD worin steht, dass wir 3 Monate nach unserem Auszugstermin weiter zahlen müssen

Die oben zitierte Stelle habe ich in unserem Vertrag angemarkert, das Ganze eingesannt und als Beschwerde an den Kunden-"Service" von KD gemailt.
MIt ist vollig neu, dass bestehende Verträge zwischen zwei Vertragspartnern, im Nachhinein und dann auch noch mit der Begründung einer unlängst geänderten Gesetzeslage, einseitig geändert werden können. - naja, ich lerne halt nie aus - aber verrückt ist das schon und hoffentlich macht das keine Schule...
Schönes Wochenende zusammen