Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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HSVMichi hat geschrieben:Und damit bin ich ein glänzendes Beispiel dafür, dass mein Preis zum Vergleich herangezogen werden muss und nicht Deine "Knebelverträge".
Ein typischer Vertreter der Gattung: "Ich bin froh, dass ich mehr bezahle als ich muss!"
Das man darauf auch noch stolz ist, ist mir unklar.
Was ist an einer Versorgungsvereinbarung ein Knebelvertrag?
Welchen Nutzen ergibt sich denn dann überhaupt für die KDG durch so eine Versorgungsvereinbarung?
Sollte KDG nicht froh sein, dass es auch Mieter gibt, die den vollen Preis zahlen?
Ein Knebelvertrag ist, wenn man aus einem Vertrag nicht vorfristig herauskommt, obwohl der Anbieter einseitig die Leistung kürzt bzw. den Vertrag durch Dritte ( Vermieter) aufgezwungen bekommt, da man keinerlei Einflussmöglichkeiten hat.
MFG
MB-Berlin hat geschrieben:
Dann beschwere Dich bei Deinem Vermieter.
Unfug!
Ich bin froh, dass ich nicht vom Vermieter abhängig bin!
Und damit bin ich ein glänzendes Beispiel dafür, dass mein Preis zum Vergleich herangezogen werden muss und nicht Deine "Knebelverträge".
Intereressant! Aber dass bei dem sogenannten "Vergleich" dann Anbieter herangezogen werden, die ausschließlich über deine "Knebelverträge" vertreten sind (wie M-net zum Beispiel), darüber beschwerst du dich nicht.
Hier werden von den einschlägigen Personen doch ständig Äpfel und Birnen verglichen, und das Ganze natürlich überhaupt nicht tendenziös.
Das ist immer dasselbe was hier geschrieben wird.
Fakt 1 Es gibt keine Zwangsverkabelung
Fakt 2Es ist niemand zwangsverkabelt
Fakt 3 Sollte in der Whg schon Kabel sein, so muss ich sie nicht mieten
Fakt 4 miete ich sie dich, so kann von Zwang keine Rede sein
Fakt 5 wird in der Mietwhg Kabel gelegt, so muss ich es nicht nutzen, muss dann mit den Konsequenzen leben
Fakt 5 paßt mir das nicht neue Whg suchen ich werde nicht gezwungen dort zu wohnen.
Burkhard10 hat geschrieben:Das ist immer dasselbe was hier geschrieben wird.
Fakt 1 Es gibt keine Zwangsverkabelung
Fakt 2Es ist niemand zwangsverkabelt
Fakt 3 Sollte in der Whg schon Kabel sein, so muss ich sie nicht mieten
Fakt 4 miete ich sie dich, so kann von Zwang keine Rede sein
Fakt 5 wird in der Mietwhg Kabel gelegt, so muss ich es nicht nutzen, muss dann mit den Konsequenzen leben
Fakt 5 paßt mir das nicht neue Whg suchen ich werde nicht gezwungen dort zu wohnen.
So kann nur jemand argumentieren der immer noch glaubt das wir einen Wohnungsmarkt haben, in dem der Wohnungssuchende die freie Auswahl unter den Vermietern hat weil es freie Wohnungen im Überfluss gibt.
Ja, das gab es mal vor 10 Jahren.
MFG
Burkhard10 hat geschrieben:Das ist immer dasselbe was hier geschrieben wird.
Fakt 1 Es gibt keine Zwangsverkabelung
Fakt 2Es ist niemand zwangsverkabelt
Fakt 3 Sollte in der Whg schon Kabel sein, so muss ich sie nicht mieten
Fakt 4 miete ich sie dich, so kann von Zwang keine Rede sein
Fakt 5 wird in der Mietwhg Kabel gelegt, so muss ich es nicht nutzen, muss dann mit den Konsequenzen leben
Fakt 5 paßt mir das nicht neue Whg suchen ich werde nicht gezwungen dort zu wohnen.
Schön das es in Berlin so viele freie Wohnungen gibt, das man die TV-Versorgung in die Prioritätenliste setzen kann. Hier kann man fast von einnem Sechser im Lotto sprechen wenn man eine Wohnung von Privat bekommt. Im übrigen wären die meisten hier froh wenn dieses affige Verhalten gegenüber uns Kunden (und damit Gehaltszahlern) unterbleiben würde. Alles 1:1 gebührenfrei von KCC einspeisen ohne Verschlimmbesserungen und das Gros hier wäre zufrieden.
In Berlin kann man allenfalls wählen (je nach Wohnlage), ob man TC oder KDG haben möchte! Ich habe NOCH NIE ein Angebot über eine Mietwohnung gesehen, bei der es eine Sat Versorgung gab. Aber darum geht's garnicht! Am Rande der Sittenwidrigkeit sind für mich diese Verträge mit 10 oder gar 20 Jahren Laufzeit! Diese gehören verboten...
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