Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Forumsregeln
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 2078
- Registriert: 11.07.2011, 18:27
- Wohnort: Berlin
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das ist aber nicht der Plattformstandard. Da muss eine andere Störung vorliegen.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 654
- Registriert: 21.11.2010, 01:38
- Wohnort: Lüneburg
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Ich werd's beobachten. Sollte es eine Störung sein, umso besser, obwohl ich's bald nicht glaube. Diese Artefaktbildung wurde doch auch schon ausführlich hier diskutiert und von Störung war da imho nicht die Rede.
Warten wir's ab.
Warten wir's ab.
Tarif: Internet & Telefon 100; Hardware: Fritz!Box 6360 Cable; OS: Win 10 Pro
Kabel Digital Home HD über Sagemcom RCI88-320 KDG
TV: Panasonic P37X25E Plasma
Kabel Digital Home HD über Sagemcom RCI88-320 KDG
TV: Panasonic P37X25E Plasma
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 987
- Registriert: 02.02.2012, 17:51
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Genauso ist es. Interessant übrigens die Argumentation von KDG bei den Prozessen: die ÖR würden ihre Marktposition ausnutzen um keine Einspeiseentgelte mehr zu entrichten.Knidel hat geschrieben: Wie bereits oben geschrieben, unterliegt Kabel Deutschland keinem Wettbewerb. Das Bundeskartellamt bezeichnete Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW bereits als Oligopol.
Umso unverständlicher für mich, warum das Bundeskartellamt nicht endlich einschreitet.
Umgekehrt könnten die ÖR genauso argumentieren dass KDG seine vorherrschende Quasi-Monopol Stellung ausnutzt um Einspeiseentgelte zu "erpressen".
KDNewbie
-
- Insider
- Beiträge: 2057
- Registriert: 22.06.2010, 19:27
- Wohnort: Bremen
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Nun auch wenn die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags nicht mehr an das Vorhandensein von Geräten gebunden ist, hat sich die Situation ja nicht grundlegend verändert. Jeder Kunde eines TV-Kabelanschlusses muss den Beitrag entrichten, also bin ich der Meinung, dass man auch erwarten kann, dass einem die durch diesen Beitrag finanzierten Programme auch zur Verfügung gestellt werden.fizup hat geschrieben:Trotzdem muss jedes Gesetz auch einen sachlichen Grund aufweisen. Zumal wenn es derart gravierend die Rechte der Kabelnetzbetreiber beschneidet.maniacintosh hat geschrieben:Das ist nicht mal der wesentliche Punkt. Entscheidend ist, dass die Must-Carry-Regeln die Auflage sind, die man in Deutschland erfüllen muss, um überhaupt Rundfunk über Breitbandkabel-Netze anbieten zu dürfen. Ohne Must-Carry darf KDG gar kein TV & Radio über das Kabel verbreiten. Dies gilt übrigens auch für jeden anderen Anbieter, selbst wenn er heute neu anfängt und neue Kabel verbuddelt. Sobald eine gewisse Größe erreicht wird, gelten zwingend die Must-Carry-Auflagen.
Ich weiß es echt nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass auch die GEZ ein Grund für must-carry war. Jeder, der einen Fernsher hatte, musste die GEZ zahlen. Dafür mussten die Kabelnetzbetreiber sorgen, dass dann auch die ÖR zu empfangen sind. Mit Einführung der Haushaltsabgabe wäre das aber hinfällig, weil die Gebühr ja jetzt nicht mehr an den Besitz eines Fernsehgeräts gebunden ist.
Die Must-Carry-Auflagen waren jedem aktuellen Kabelanbieter bei Markteintritt bekannt, es wurde keiner gezwungen trotzdem Rundfunkangebote über das Breitbandkabel zu verbreiten bzw. bestehende Kabelnetze mit Rundfunkangebot zu erwerben.fizup hat geschrieben: Wenn ich mir was kaufe und der Gesetzgeber bestimmt, was ich mit einem Drittel meines Eigentums zu tun habe, dann ist das doch wohl gravierend.
Und wenn es eine Selbstverständlichkeit wäre, dann bräuchte es auch kein must-carry, weil es dann der Markt sowieso von allein regulieren würde.
Must-Carry braucht es, weil der Kabelmarkt auf beiden Seiten (Einspeisemarkt und Gestattungs- bzw Endkundenmarkt) keinen funktionierenden Markt hat. Dies ist natürlich technisch begründet, da es in der Regel für einen zweiten Anbieter nicht mehr wirtschaftlich ist sein BK-Kabel neben das eines anderen Anbieters zu legen. Wie hier schon festgestellt wurde, spricht selbst BKartA von einem Oligopol im Kabel. Alleine deshalb sind hier regulierende Eingriffe des Gesetzgebers in meinen Augen geboten. Ich finde ja, dass die Kabelanbieter mit dem bisschen Must Carry noch sehr gut davon kommen. Die Telekom muss sich auch die meisten Tarife noch durch die BNetzA genehmigen lassen und kann über ihr Netz praktisch gar nicht wirklich verfügen und muss sogar Mitbewerbern das Netz teilweise zu definierten Bedingungen zur Verfügung stellen.
IPTV ändert nicht viel, da gerade die entscheidenden Kabelkunden – nämlich die Wohnungswirtschaft – in der Regel fast immer auf klassisches Breitbandkabel setzen. Daneben steht IPTV nicht flächendeckend zur Verfügung, das gilt insbesondere dann, wenn man mehrere Geräte in einem Haushalt versorgen will oder muss.fizup hat geschrieben:Knidel denkt wohl eher an eine Zerschlagung![]()
Obwohl mit IPTV die Frage des Monopols mE auch nicht mehr so einfach zu beantworten ist.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 602
- Registriert: 21.02.2007, 18:01
- Wohnort: Berlin
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
@ der Onkel
Da bist Du aber im Irrtum oder woher nimmst Du Deine Aussage.
Hier mal ein Zitat aus dem "Rechtschutzlexikon"
...Die Rechtsschutzversicherung kann nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen der Prüfung ihrer Kostenübernahmepflicht die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Mutwilligkeit ablehnen.
Voraussetzung der Ablehnung der Kostendeckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ist dass der Rechtsschutzversicherer die Ablehnung dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt und im Schreiben die Gründe der Ablehnung angegeben werden sowie die Ablehnung innerhalb von zwei bis höchstens drei Wochen mitgeteilt wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Rechtsschutzversicherer die Deckung nicht wegen der mangelnden Erfolgsaussichten ablehnen.
http://www.rechtsschutz-lexikon.de/Rech ... herung.htm
Genau das ist mir bei einem KFZ-Unfall passiert. Allerdings habe ich anschließend doch Recht bekommen, zumindest zu 70%.
Da bist Du aber im Irrtum oder woher nimmst Du Deine Aussage.
Hier mal ein Zitat aus dem "Rechtschutzlexikon"
...Die Rechtsschutzversicherung kann nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen der Prüfung ihrer Kostenübernahmepflicht die Deckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Mutwilligkeit ablehnen.
Voraussetzung der Ablehnung der Kostendeckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ist dass der Rechtsschutzversicherer die Ablehnung dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilt und im Schreiben die Gründe der Ablehnung angegeben werden sowie die Ablehnung innerhalb von zwei bis höchstens drei Wochen mitgeteilt wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Rechtsschutzversicherer die Deckung nicht wegen der mangelnden Erfolgsaussichten ablehnen.
http://www.rechtsschutz-lexikon.de/Rech ... herung.htm
Genau das ist mir bei einem KFZ-Unfall passiert. Allerdings habe ich anschließend doch Recht bekommen, zumindest zu 70%.
TV: Panasonic TX-L37V10E
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
-
- Newbie
- Beiträge: 65
- Registriert: 02.05.2010, 10:34
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
@ diddi4:
Das mit der Erfolgsaussichtenprüfung bezog sich lediglich auf das Beispiel mit der Strafsache von HSVMichi. Bei Strafsachen werden von Rechtsschutzversicherern keine Erfolgsaussichten geprüft, das ist in den ARB geregelt (s. § 18 ARB, der ausdrücklich nicht auf Strafsachen verweist). Bei zivilrechtlichen Verfahren werden die Erfolgsaussichten selbstverständlich geprüft.
Ich meinte aber bezogen auf KDG nicht die Erfolgsaussichtenprüfung, sondern die in den ARB ebenfalls enthaltene Kostenminderungspflicht des Versicherungsnehmers. In § 17 ARB ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer - soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden - vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten hat, das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann. Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob die verschiedenen landgerichtlichen Verfahren eine gegenseitige Bedeutung haben...
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Rechtsschutzversicherer bei derart teuren Verfahren einfach eine Deckungszusage für über 10 gleichzeitige Klagen erteilt.
Das mit der Erfolgsaussichtenprüfung bezog sich lediglich auf das Beispiel mit der Strafsache von HSVMichi. Bei Strafsachen werden von Rechtsschutzversicherern keine Erfolgsaussichten geprüft, das ist in den ARB geregelt (s. § 18 ARB, der ausdrücklich nicht auf Strafsachen verweist). Bei zivilrechtlichen Verfahren werden die Erfolgsaussichten selbstverständlich geprüft.
Ich meinte aber bezogen auf KDG nicht die Erfolgsaussichtenprüfung, sondern die in den ARB ebenfalls enthaltene Kostenminderungspflicht des Versicherungsnehmers. In § 17 ARB ist festgelegt, dass der Versicherungsnehmer - soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden - vor Klageerhebung die Rechtskraft eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten hat, das tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für den beabsichtigten Rechtsstreit haben kann. Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob die verschiedenen landgerichtlichen Verfahren eine gegenseitige Bedeutung haben...
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Rechtsschutzversicherer bei derart teuren Verfahren einfach eine Deckungszusage für über 10 gleichzeitige Klagen erteilt.
Zwangsverkabelt, alle TV-Pakete gekündigt. Privat HD läuft noch.
Seit 12/2013 zusätzlich Entertain mit Sky komplett.
Seit 12/2013 zusätzlich Entertain mit Sky komplett.
-
- Newbie
- Beiträge: 74
- Registriert: 27.10.2011, 10:19
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Ich denke die Must-Carry Regelungen sind letztendlich gar nicht so wichtig. Sie schreiben Anbietern wie KDG zwar einen gewissen Umfang bei der Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender vor, aber GANZ könnten sie die Öffentlich-Rechtlichen sowieso nicht aus ihrem Netz schmeißen.
Das würde für Endkunden und vermutlich auch für Wohnungsgesellschaften, KDGs Kerngeschäft im TV-Bereich, zu Sonderkündigungsrechten führen und auch wenn manche hier die privaten Schrott-Programme vorziehen ist das allgemeine Interesse, mindestens an den Haupt-Sendern der Öffentlich-Rechtlichen, so groß, das KDG die Kunden in Scharen davonlaufen würden.
Das dürfte letztendlich auch der Hauptgrund für die verbissenen, gleichwohl absurden juristischen Aktivitäten von KDG sein. Ich glaube nicht das es letztendlich wirklich um die Einspeiseentgelte der Öffentlich-Rechtlichen geht sondern vielmehr um den Präzedenzfall der damit geschaffen wird.
Irgendwann laufen auch die Verträge der anderen Sender aus. Und während KDG irgendwelche Teleshopping-Sender mit Sicherheit problemlos rausschmeißen kann, wenn die keine Einspeisegebühren mehr zahlen wollen, dürfte das bei den großen Privatsendern auch praktisch unmöglich sein.
Auch dort hätten die Kunden bei einer dramatischen Verschlechterung des Angebots ganz sicher ein Sonderkündigungsrecht und genau wie beim Rausschmiss von ARD und ZDF würde KDG auch dann die Kunden in Scharen weglaufen wenn sie SAT1, RTL oder ProSieben aus dem Angebot nehmen würden. Insofern verschafft das Vorgehen der Öffentlich-Rechtlichen auch zumindest den großen, "unverzichtbaren" Privatsendern ganz neue Verhandlungsargumente. Und wenn die es durchsetzen gar keine Einspeisegebühren mehr zu bezahlen könnten zumindest kleine deutsche Sender überlegen juristische Schritte gegen KDG einleiten wenn sie deshalb nicht eingespeist werden.
Letztendlich stehen die Einspeisegebühren generell zur Disposition und das will KDG wohl um jeden Preis verhindern...
Persönlich hoffe ich das sie damit gründlich Baden gehen, alle Einspeisegebühren verlieren und dann ihr TV-Angebot vielleicht wirklich mal am Interesse der zahlenden Kunden ausrichten müssen. Falls Kabel-TV dadurch ein wenig teurer würde nähme ich gerne in kauf. Bei den Preisen hat KDG ohnehin nur wenig Spielraum nach oben.
Das würde für Endkunden und vermutlich auch für Wohnungsgesellschaften, KDGs Kerngeschäft im TV-Bereich, zu Sonderkündigungsrechten führen und auch wenn manche hier die privaten Schrott-Programme vorziehen ist das allgemeine Interesse, mindestens an den Haupt-Sendern der Öffentlich-Rechtlichen, so groß, das KDG die Kunden in Scharen davonlaufen würden.
Das dürfte letztendlich auch der Hauptgrund für die verbissenen, gleichwohl absurden juristischen Aktivitäten von KDG sein. Ich glaube nicht das es letztendlich wirklich um die Einspeiseentgelte der Öffentlich-Rechtlichen geht sondern vielmehr um den Präzedenzfall der damit geschaffen wird.
Irgendwann laufen auch die Verträge der anderen Sender aus. Und während KDG irgendwelche Teleshopping-Sender mit Sicherheit problemlos rausschmeißen kann, wenn die keine Einspeisegebühren mehr zahlen wollen, dürfte das bei den großen Privatsendern auch praktisch unmöglich sein.
Auch dort hätten die Kunden bei einer dramatischen Verschlechterung des Angebots ganz sicher ein Sonderkündigungsrecht und genau wie beim Rausschmiss von ARD und ZDF würde KDG auch dann die Kunden in Scharen weglaufen wenn sie SAT1, RTL oder ProSieben aus dem Angebot nehmen würden. Insofern verschafft das Vorgehen der Öffentlich-Rechtlichen auch zumindest den großen, "unverzichtbaren" Privatsendern ganz neue Verhandlungsargumente. Und wenn die es durchsetzen gar keine Einspeisegebühren mehr zu bezahlen könnten zumindest kleine deutsche Sender überlegen juristische Schritte gegen KDG einleiten wenn sie deshalb nicht eingespeist werden.
Letztendlich stehen die Einspeisegebühren generell zur Disposition und das will KDG wohl um jeden Preis verhindern...
Persönlich hoffe ich das sie damit gründlich Baden gehen, alle Einspeisegebühren verlieren und dann ihr TV-Angebot vielleicht wirklich mal am Interesse der zahlenden Kunden ausrichten müssen. Falls Kabel-TV dadurch ein wenig teurer würde nähme ich gerne in kauf. Bei den Preisen hat KDG ohnehin nur wenig Spielraum nach oben.
-
- Insider
- Beiträge: 2078
- Registriert: 11.07.2011, 18:27
- Wohnort: Berlin
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Und was ist das Interesse der zahlenden Kunden?
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 561
- Registriert: 23.03.2012, 13:38
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Das mag für dich ja in Ordnung sein, aber wenn man sich die negativen Reaktionen auf die zuletzt durchgeführte Preissenkung (!) ansieht, dann bezweifle ich, dass das allgemeinser Konsens wäre.Mav99 hat geschrieben:Falls Kabel-TV dadurch ein wenig teurer würde nähme ich gerne in kauf.

Und für KDG wäre es ohnehin ein Nullsummenspiel. Das Geld, das sie von den Sender nicht mehr erhalten, holen sie sich dann eben von den Kunden. Die einzigen Gewinner an der Sache sind und bleiben die ÖR. Die einzigen Verlierer, die Kunden. Warum man als Kunde dann aber auf Seiten der ÖR ist, versteh wer will. Ich nicht.
-
- Co-Admin
- Beiträge: 11275
- Registriert: 07.05.2006, 10:06
- Wohnort: Berlin
- Bundesland: Berlin
Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF
Und ich verstehe nicht, wie man auf Seiten von Kabel Deutschland sein kann.fizup hat geschrieben:Warum man als Kunde dann aber auf Seiten der ÖR ist, versteh wer will. Ich nicht.
Wer gibt Geld dafür aus, um seinen Kunden absichtlich eine schlechtere Qualität zu liefern? Wer schmeißt ständig wahllos Sender raus, seien es private Sender oder öffentlich-rechtliche Sender? Wer enthält seinen Kunden viele HD-Sender vor, seien es ÖR oder private HD-Sender?
Kabel Deutschland ist ja nicht nur bei vielen Kunden unbeliebt, auch quasi in der Branche. Das habe ich schon öfters mitbekommen. Erst vor ein paar Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Mitarbeiter eines großen Elektronikkonzerns, der mir berichtet hatte, wie unkooperativ Kabel Deutschland ist. Ein paar Wochen davor hatte ich ein Gespräch mit einer Firma aus London, die ebenfalls keine positiven Worte zum Kontakt mit Kabel Deutschland fand.