Es gibt eindeutige Sprachregelungen, die auch jeder an der Hotline bekommen hat...wenn sich ein paar Leute nicht exakt daran halten ist das eine Sachen. Das auf alle Mitarbeiter zu projezieren und zu behaupten, das KDG dies behauptet, man müsse so kündigen ist Blödsinn.
Das sind wieder mal einige Wenige, die sich nicht korrekt ausdrücken und schon heißt es das KDG(@carsten65: damit meinst du dann ja wohl alle Mitarbeiter an der Hotline) diesen Sachverhalt so kommuniziert....und das ist mal komplett an den Haaren herbei gezogen.
Aber wie bereits gesagt, führt dies zu nix. Das Thema ist ja nun mal, ob der TE noch 3 Monate zahlen muss und die Antwort ist ganz klar ja.
@TE: KDG nutzt die gesetzliche Grundlage komplett aus und lässst dich nicht eher aus dem Vertrag. Um die 3 monatige Frist kommst du nicht herum.
Mike79 hat geschrieben:KDG lügt die Kunden offen an der Hotline an und behauptet dreist "wir würden sie ja lieber früher aus dem Vertrag lassen, dürfen aber nicht" und ein paar Scherzbolde unterstützen das auch noch. Statt dass man einfach bei den Fakten bleibt "uns stehen die drei Monate zu".
und auch dir muss ich sagen: du projezierst die Aussage einzelner Mitarbeiter aus das ganze Unternehmen und auch dir kann ich da nur sagen, dass es so nicht offiziell komuniziert wird.
So ist die offizielle Version, welche Kunden auch bei Anfragen per Mail erhalten:
Sie planen einen Umzug - natürlich erläutern wir Ihnen gerne Ihre Kündigungsfrist im Umzugsfall. Seit Mai 2012 (btw: KDG setzt diese Regelung mit der Frist erst seit Dezember um, obwohl man schon eher auf die 3 Monate hätte bestehen können...und da soll mal jemand sagen KDg sei nicht kulant...)gilt nach dem aktuellen Telekommunikationsgesetz folgendes Kündigungsrecht bei einem Umzug:
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Mitnahme Ihres Telekommunikationsvertrages an den neuen Wohnort. Kabel Deutschland darf dabei bei Verfügbarkeit Ihres bisher genutzten Produkts weder den Tarif noch die Vertragslaufzeit verändern - für den Aufwand des Umzugs kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden (§ 46 Abs. 8 Satz 1 und 2 TKG). Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht.
Für den Fall, dass Sie Kabel Deutschland am neuen Wohnort nicht versorgen kann, steht Ihnen allerdings ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG).
Diese Regelung wird durch Kabel Deutschland als Telekommunikationsanbieter ab sofort einheitlich für alle mit Kabel Deutschland geschlossenen Verträge angewandt.