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Skyabonnent1734 hat geschrieben:Punkt 01:45 wurde heute München umgestellt, war auf SWR rp dann kam "Datendienst" und dann die infokarte das SWR rp sendeplatz gewechselt hat
Bin eben nach Hause gekommen und habe mir mal die ÖR angesehen (46" Flat)
Jepp, Qualität auf einem 42" LCD ist mit gutem Willen bei den ARD-SD-Sendern eventuell leicht besser als analog. Aber eigentlich mies.
DVB-T ist deutlich besser
Schreiben geht morgen raus, dass ich mir auf Grund der von KDG einseitig vorgenommenen Leistungseinschränkung ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorbehalte, spätestens wenn im April die GV fällt.
Die privaten Sender schaue ich eh so gut wie gar nicht mehr, dafür 132 Euro im Jahr um Formel 1 HD zu sehen, lohnt sich nicht.
Dass vom NDR ausgerechnet Mecklenburg Vorpommern eingespielt wird, ist ja wohl echt nur noch Kundenverarsche; nix gegen die Mecklenburger, aber Niedersachsen dürfte es ein paar mehr geben in Bayern.
joefi hat geschrieben:Schreiben geht morgen raus, dass ich mir auf Grund der von KDG einseitig vorgenommenen Leistungseinschränkung ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorbehalte, spätestens wenn im April die GV fällt.
Moment mal. Die ÖR haben einseitig gekündigt. Darf KDG als nicht reagieren wie Du es nun willst (und Du hast keine Rechtsgrundlage weil die Qualität nicht bestandteil Deines Vertrages ist, im Gegensatz zu einen von den ÖR einseitig gekündigten Einspeisevertrag)?
joefi hat geschrieben:Dass vom NDR ausgerechnet Mecklenburg Vorpommern eingespielt wird, ist ja wohl echt nur noch Kundenverarsche; nix gegen die Mecklenburger, aber Niedersachsen dürfte es ein paar mehr geben in Bayern.
Auch da musst Du Dich bei den ÖR beschweren. KDG übernimmt ab sofort nur noch den Hauptdatendtrom. Die PID Umschaltung wird gefiltert. Und die ÖR (bzw. NDR) sendet nun einmal Mecklenburg als Hauptstream. Alles andere waren nur Unterstreams.
Tschau,
Kai
SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland
Sicher? Ich hatte was anderes im Kopf (und meine, das hier auch so etwas behauptet wurde, werde aber nicht Diskutieren, weil es es wirklich nicht weiß).
OK, dann nehme ich das zurück...
Zuletzt geändert von Maliboy am 18.02.2013, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
Tschau,
Kai
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Maliboy hat geschrieben:Moment mal. Die ÖR haben einseitig gekündigt. Darf KDG als nicht reagieren wie Du es nun willst (und Du hast keine Rechtsgrundlage weil die Qualität nicht bestandteil Deines Vertrages ist, im Gegensatz zu einen von den ÖR einseitig gekündigten Einspeisevertrag)?
Und er hat einen Vertrag mit KDG und nicht der ARD.
Damit ist KDG der "Partner" der einseitig die Leistung kürzt.
Bild: LG OLED65C17LB Ton: Sonos Arc + Sonos Sub (Gen. 3) ISP: GigaZuhause 500 Kabel LAN: FRITZ!Box 6490 Cable (Retail) FRITZ!OS 7.57 Streaming: Amazon Fire TV Stick 4K Max Abos: waipu.tv Perfect Plus inkl. Netflix UHD, Amazon Prime, WOW Sport
joefi hat geschrieben:Schreiben geht morgen raus, dass ich mir auf Grund der von KDG einseitig vorgenommenen Leistungseinschränkung ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorbehalte, spätestens wenn im April die GV fällt.
Moment mal. Die ÖR haben einseitig gekündigt. Darf KDG als nicht reagieren wie Du es nun willst (und Du hast keine Rechtsgrundlage weil die Qualität nicht bestandteil Deines Vertrages ist, im Gegensatz zu einen von den ÖR einseitig gekündigten Einspeisevertrag)?
Dass die ÖR gekündigt haben, dafür kann der Kunde aber nichts, er bezahlt ja weiterhin Rundfunkbeitrag und Kabelgebühren. KDG hingegen kürzt seine Leistungen, in dem es die Qualität der ÖR Sender absichtlich herabsetzt.
Also kann er doch seinen TV Vertrag fristgerecht kündigen und sich nach Alternativen umsehen, oder nicht?
Im Übrigen wird er da sicherlich nicht der Einzige bleiben.
OT: hat KDG nicht. Die Regionalfesnter sind keine eigenständigen Fenster und die Bildqualität nicht Bestandteil deines Vertrages. Er kann also nur Fristgerecht kündigen. Das mag uns nicht schmecken, aber nennt mir eine Stelle in euren Verträgen, wo etwas über die Bildqualität steht?
Tschau,
Kai
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Maliboy hat geschrieben:OT: hat KDG nicht. Die Regionalfesnter sind keine eigenständigen Fenster und die Bildqualität nicht Bestandteil deines Vertrages. Er kann also nur Fristgerecht kündigen. Das mag uns nicht schmecken, aber nennt mir eine Stelle in euren Verträgen, wo etwas über die Bildqualität steht?
Das mag KDG nicht schmecken, aber fristgerecht kündigen kann der Kunde immer...
Ob Vertrag oder nicht, der Kunde muss sich letztendlich mit der schlechteren Qualität abfinden.
Sofern für den Kunden Alternativen zur Empfangsart Kabel zur Verfügung stehen, ist es doch völlig legitim dass der Kunde fristgerecht kündigt, oder?
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber dennoch denke ich, dass es, auch wenn sowas nicht explizit in den AGB festgehalten ist, bei einer so gravierenden Leistungseinschränkung ein Sonderkündigungsrecht erstritten werden könnte. Die Frage ist nur, was dann? Ich persönlich darf weder ne Sat Schüssel anbringen, noch hab ich Lust auf IPTV. Ich will also nicht aus dem Vertrag gelassen werden, sondern verlange von KDG einen angemessenen Gegenwert zu meinen Kabelgebühren. Diesen Gegenwert vermisse ich im Moment ganz gewaltig...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.