Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
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garkelkarks hat geschrieben:
Ok. Dann wollen die also 2,90€ für Programme, die ohnehin kaum jemand schaut?! Na gut, wenn die meine 3€ für HD weiterhin nur in Verbindung damit haben wollen, kriegen sie eben gar nichts mehr, ätsch. Hab genug (HD) Programme über Sky, da reicht mir auch RTL und Co in SD...
Richtig so. Habe gestern auch meinen "Digitalen Empfang" (also die 2,90€ pro Monat um den privaten Pixelbrei zu empfangen) zum Juni (Kündigungsfrist) gekündigt. Natürlich habe ich in dem Schreiben auch meine Gründe angegeben und der lieben KDG meine Meinung gegeigt, aber das wird dort vermutlich eh niemand interessieren.
Leider kann ich in meiner Wohnung nicht auf Sat umsteigen, aber lieber verzichte ich auf die paar Programme die ab April noch grundverschlüsselt sind als denen noch mehr Geld als nötig in den Rachen zu schieben.
Und meine Wohnungsgenossenschaft (1500 Wohnungen in München) wird auch noch eine Info von mir erhalten mit Alterantivvorschlägen (z.B. MNet). Befürchte nur dass die in nem Knebelvertrag gefangen sind.
schro hat geschrieben:... Befürchte nur dass die in nem Knebelvertrag gefangen sind.
Klar! KDG hat Django unchained verpflichtet um die Wohnungsgesellschaften mit vorgehaltener Knarre zum Unterzeichnen von Unterwerfungsverträgen zu zwingen.
schro hat geschrieben:... Befürchte nur dass die in nem Knebelvertrag gefangen sind.
Klar! KDG hat Django unchained verpflichtet um die Wohnungsgesellschaften mit vorgehaltener Knarre zum Unterzeichnen von Unterwerfungsverträgen zu zwingen.
Nur so als Info auch für dich was das bedeutet:
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, ...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag
Und das hier meist sehr langfristige Verträge abgeschlossen werden ist bekannt. Nichts anderes meinte ich
schro hat geschrieben:... Befürchte nur dass die in nem Knebelvertrag gefangen sind.
Klar! KDG hat Django unchained verpflichtet um die Wohnungsgesellschaften mit vorgehaltener Knarre zum Unterzeichnen von Unterwerfungsverträgen zu zwingen.
Nur so als Info auch für dich was das bedeutet:
Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten. Meist wird das erreicht durch die Gestaltung von Kündigungsfristen oder -bedingungen, ...
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag
Und das hier meist sehr langfristige Verträge abgeschlossen werden ist bekannt. Nichts anderes meinte ich
Nur mal zur Info für dich.
Wohnungsgesellschaften haben entweder eigene Rechtsabteilungen oder beschäftigen Anwälte vom Fach.
Und denen traust du also zu "unausgewogene Vertragsverhältnisse" zu akzeptieren und durch die Geschäftsleitungen unterschreiben zu lassen?
Also kurz gesagt, deine böswillige Unterstellung ist grober Unfug!
exkarlibua hat geschrieben:Und denen traust du also zu "unausgewogene Vertragsverhältnisse" zu akzeptieren und durch die Geschäftsleitungen unterschreiben zu lassen?
Die WoWis haben einen relativ großen Spielraum in der Vertragsgestaltung.
Wobei kürzere Laufzeiten auch höhere Monatspreise bedeuten.
Die WoWi muss wissen, wo sie das Optimum zwischen Preis und Laufzeit sieht.
MB-Berlin hat geschrieben:
Die WoWis haben einen relativ großen Spielraum in der Vertragsgestaltung.
MB-Berlin
Ich finde diese Verträge abartig.
Wäre das Gleiche, wenn der Obsthändler meinem Vermieter ein Angebot macht: je länger er täglich eine garantierte Menge Äpfel annimmt, umso günstiger sind sie.
Und der Vermieter stellt den Mietern jeden Tag einen Sack Äpfel vor die Tür und kassiert sie über die Mietnebenkosten.
Wer lieber Birnen mag, muss sie sich kaufen und die Äpfel trotzdem bezahlen.
Warum solche Verträge überhaupt erlaubt sind, verstehe ich einfach nicht.
MB-Berlin hat geschrieben:
Die WoWis haben einen relativ großen Spielraum in der Vertragsgestaltung.
MB-Berlin
Ich finde diese Verträge abartig.
Wäre das Gleiche, wenn der Obsthändler meinem Vermieter ein Angebot macht: je länger er täglich eine garantierte Menge Äpfel annimmt, umso günstiger sind sie.
Und der Vermieter stellt den Mietern jeden Tag einen Sack Äpfel vor die Tür und kassiert sie über die Mietnebenkosten.
Wer lieber Birnen mag, muss sie sich kaufen und die Äpfel trotzdem bezahlen.
Warum solche Verträge überhaupt erlaubt sind, verstehe ich einfach nicht.
Bin ich ganz deiner Meinung, weil hier Verträge zu Lasten eines Dritten abgeschlossen werden - und das offenbar ganz legal.
Das hat aber nichts mit der oben getroffenen Unterstellung zu tun, dass die WoWi in irgendwelche Knebelverträge gezwungen werden.
Geknebelt wird am Ende nur der Mieter, der gezwungen wird eine Leistung in Anspruch zu nehmen und zu bezahlen, dass er nicht bestellt hat.
Genausogut könnte Bestandteil des Mietvertrags sein, dass man gezwungen wird ein Abo der Bild zu nehmen. Aber wie gesagt, hat nichts mit dem Thema zu tun!
MB-Berlin hat geschrieben:
Das gibt es auch bei anderen Vertragsarten, z.B. bei Versicherungen.
Beispiel?
Also ein passendes Beispiel natürlich, wo ich eine Versicherung bezahlen muss, weil sie der Vermieter abgeschlossen hat und ich sie deshalb zahlen muss. Um beim Beispiel zu bleiben, muss es sich natürlich um eine Versicherung handeln, die mich persönlich finanziell schützt und die ich ansonsten selber wählen könnte (also nicht Versicherungen, die das Gebäude betreffen und umgelegt werden).
MB-Berlin hat geschrieben:
Das gibt es auch bei anderen Vertragsarten, z.B. bei Versicherungen.
Beispiel?
Also ein passendes Beispiel natürlich, wo ich eine Versicherung bezahlen muss, weil sie der Vermieter abgeschlossen hat und ich sie deshalb zahlen muss. Um beim Beispiel zu bleiben, muss es sich natürlich um eine Versicherung handeln, die mich persönlich finanziell schützt und die ich ansonsten selber wählen könnte (also nicht Versicherungen, die das Gebäude betreffen und umgelegt werden).
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.
MB-B hatte sich darauf bezogen, dass es Versicherungen gibt, die für die gleiche Leistung billiger werden, wenn sie längere Laufzeiten haben.