Das ist nicht der Grund, denn diese Einnahmen kann man sich locker durch eine Erhöhung der Grundgebühr holen. Der Grund ist, man möchte SC's in den Haushalten haben um die Vermarktung von Pay TV zu erleichtern.Gespenst hat geschrieben:Es ist doch klar das KDG an der Grundverschlüsselung festhält. Das sind ein paar Millionen Euro im Jahr zusätzlich ohne was dafür zu tun.
Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Gruß brasstube
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Glaube bis auf servustv wäre das zu verschmerzen.aber schauen wir mal wie sich alles entwickelt. Für einzelnutzer ändert sich finanziell ohne hin nix.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Für alle Nebenkostenzahler, die den DVR haben ändert sich auch nichts.soul4ever hat geschrieben: Für einzelnutzer ändert sich finanziell ohne hin nix.
Auch nicht für die, wo der Vermieter schon digitale Vereinbarungen abgeschlossen hat.
Für die Kunden von Kabel Digital Home oder Premium HD ändet soch auch nichts.
Es ändert sich nur etwas für die Kunden, die jetzt ausschließlich den digitalen Empfang zu 2,90 Euro gebucht haben.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Und es ändert sich etwas für die vielen Kunden mit alten Analog-Verträgen. Diese können dann ungehindert auf DVB-C umsteigen.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Und diese Hemmschwelle mit Vertragsbindung und mtl. Gebühren fällt weg !
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Heimkino: Pana SC-PT480 EG-S
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Im Urteil steht ja ganz klar "unverschlüsselte Übertragung bis zum Endkunden". Einige Leute scheinen das hier immer noch nicht verstanden zu haben.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Und was ändert sich für uns?MB-Berlin hat geschrieben:Für alle Nebenkostenzahler, die den DVR haben ändert sich auch nichts.soul4ever hat geschrieben: Für einzelnutzer ändert sich finanziell ohne hin nix.
Auch nicht für die, wo der Vermieter schon digitale Vereinbarungen abgeschlossen hat.
Für die Kunden von Kabel Digital Home oder Premium HD ändet soch auch nichts.
Es ändert sich nur etwas für die Kunden, die jetzt ausschließlich den digitalen Empfang zu 2,90 Euro gebucht haben.
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1) Panasonic Plasma TV P 42 S20ES mit Ci+ Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
2) Grundig VLC 6110 TV mit Ci+Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Es gibt kein Urteil!DarkNike hat geschrieben:Im Urteil
damit greift das Kartellamt in die Verragsfreiheit der KDG ein.DarkNike hat geschrieben:unverschlüsselte Übertragung bis zum Endkunden
Die Grundverschlüsselung an sich ist ja nicht verboten worden.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Der arme Herr MB. Jetzt geht wohl ein bißchen Provision flöten. Naja kann dich ja auch ein bißchen verstehenMB-Berlin hat geschrieben:Es gibt kein Urteil!DarkNike hat geschrieben:Im Urteil
damit greift das Kartellamt in die Verragsfreiheit der KDG ein.DarkNike hat geschrieben:unverschlüsselte Übertragung bis zum Endkunden
Die Grundverschlüsselung an sich ist ja nicht verboten worden.
MB-berlin

Aber immer alles von der KDG schön zu reden...

Allein schon das die KDG jetzt Beschwerde dagegen einlegt zeigt mir schon das die nicht alle Tassen im Schrank haben.
Besonders weil die KDG ja selber einen Antrag beim Kartellamt am laufen haben



Das wirft beim Kartellamt bestimmt ein ganz tolles Bild auf die KDG

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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
In meinem Posting, auf das Du antwortest, stehen reine Fakten!chrisbl1984 hat geschrieben:Aber immer alles von der KDG schön zu reden...
Was ist da "schön geredet"?
Ich würde hierauf um eine Antwort bitten!
Da kannst Dir sicher sein, dass gerade das Produkt, welches hier dann nicht mehr angeboten würde, im Verkauf relativ bedeutungslos ist. Von daher hat es so gut wie keinen Einfluss auf meinen Verdienst.chrisbl1984 hat geschrieben:Der arme Herr MB. Jetzt geht wohl ein bißchen Provision flöten.
Was haben die beiden Sachen miteinander zu tun?chrisbl1984 hat geschrieben:Besonders weil die KDG ja selber einen Antrag beim Kartellamt am laufen haben![]()
![]()
Das wirft beim Kartellamt bestimmt ein ganz tolles Bild auf die KDG
Sollte das Kartellamt die beiden Verfahren vermsichen, würde es selbst einen Verfahrensfehler begehen.
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