Mike79 hat geschrieben:mason hat geschrieben:Das Bundeskartellamt hat auf Digitalmagazin-Nachfrage bekräftigt, dass RTL und Pro Sieben Sat 1 rechtlich verpflichtet sind, eine Beendigung der SD-Verschlüsselung bei den Plattformbetreibern durchzusetzen.
Alleine diese rechtliche Verpflichtung könnte eine ausreichende Grundlage für die Kündigung bestehender Verträge und deren Neuverhandlung sein.
Könnte nicht nur sein, ist es auch.
Wie schon vor Wochen erwähnt: Kündigung aus wichtigem Grund, da sich die rechtliche Grundlage der Verträge geändert hat.
Im Zuge dessen werden RTL & Co. vermutlich auch versuchen, aus der Zahlung von Einspeisegebühren auszusteigen.
Eine Kündigung des Vertrages ist nicht nötig, wenn die Verträge eine salvatorische Klausel enthalten, wovon auszugehen ist.
Beispiel dafür:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. ....“ (Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel)
Das würde bedeuten, das die betreffende Klausel im Vertrag ungültig wird, ohne das der Vertrag in Frage gestellt wird.
Auch ist eine Kündigung durch die Sender unwahrscheinlich, da in ihm sicher auch Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen stehen und ich bezweifle das die Sender so viel Zeit eingeräumt bekommen.
KD wird wohl auf Zeit spielen, um das Thema Grundverschlüssel bei der Übernahme von Telecolumbus als Verhandlungsmasse in Richtung Kartellamt einzubringen.
Man spielt also auf Zeit, was auch den Sendern gefallen dürfte.
Die Grundverschlüsselung wird kippen, es ist nur die Frage ab wann das passieren wird.