Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Diese Antwort habe ich heut vom Bundeskartellamt auf eine Anfrage bekommen:
Sehr geehrter Herr ...........,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese bezieht sich offensichtlich auf zwei - wen auch miteinander zusammenhängende Themenkomplexe.
Lassen Sie mich Ihnen zunächst einige Hintergrundinformationen zu der von Ihnen angesprochenen Entscheidung geben.
Das Bundeskartellamt kann gegen Unternehmen vorgehen, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen das Kartellverbot (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) besteht. So hat das Amt etwa ein Verfahren gegen RTL und ProsiebenSat.1 eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die Sendergruppen Absprachen zur Einführung der Grundverschlüsselung ihrer SD-Signale getroffen und den Abschluss entsprechender Verträge miteinander abgestimmt haben. Das Amt hat daher von den Sendern Zusagen entgegen genommen, die die Wirkungen dieser Absprachen beseitigen, und das Verfahren daraufhin eingestellt. Im Zuge der Ermittlungen wurden jedoch keine ausreichenden Hinweise darauf gefunden, dass es vergleichbare Abstimmungen im Hinblick auf die HD-Verbreitung gegeben hat. Eine Zusage, auch auf die HD-Verschlüsselung zu verzichten, wäre daher unverhältnismäßig gewesen.
Die von Ihnen angesprochene Kartellentscheidung richtet sich zunächst an die beiden privaten Fernsehsendergruppen ProsiebenSat.1 und RTL, nicht gegen Kabelnetzbetreiber. Die Sendergruppen haben sich dazu verpflichtet, ihre SD-Signale in Kabelnetzen und über Satellit (sowie in einigen IPTV-Netzen) unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt zu verbreiten. Somit dürfen RTL und ProsiebenSat.1 ihre SD-Programme auch in Kabelnetzen nur noch unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt anbieten. Sie müssen auch, sofern sie gleichzeitig HD oder PayTV eingespeist haben wollen, gegenüber dem Kabelnetzbetreiber durchsetzen, dass SD tatsächlich unverschlüsselt den Fernsehzuschauer erreicht.
Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen.
Zum Thema der regionalen Monopolstellung der Kabelanbieter kann ich Ihnen folgende Hinweise geben:
Eine Monopolstellung an sich ist gesetzlich nicht verboten. In netzbezogenen Wirtschaftszweigen bestehen regelmäßig sog. natürliche Monopole. Dies liegt daran, dass es in aller Regel unwirtschaftlich ist, eine parallele Netzinfrastruktur aufzubauen. Im Zuge der Privatisierung im Telekommunikationssektor wurde der Infrastrukturbereich Breitbandkabelnetze in eigenständige Regionalgesellschaften aufgeteilt und verkauft. Die heutigen Tätigkeitsgebiete der Kabelanbieter sind auf diese Privatisierungsgeschichte zurückzuführen. Das gilt auch für den Anbieter Kabel Deutschland.
Ein Tätigwerden in Gebieten eines anderen Kabelanbieters mit Mitteln des Kartellrechts nicht erzwungen werden: Es ist die freie unternehmerische Entscheidung der Unternehmen, wo sie tätig werden.
Das Bundeskartellamt kann nur einschreiten, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt - nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestehen hierfür jedoch hohe Voraussetzungen. Die zuständige Beschlussabteilung beim Bundeskartellamt, die in diesem Bereich über sehr gute Branchenkenntnisse verfügt, hat die Branche im Blick - sofern hinreichende Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, wird die Beschlussabteilung dem nachgehen
Im Fusionsfall Kabel Deutschland/Telecolumbus prüft die zuständige Beschlussabteilung derzeit in einem Hauptprüfverfahren die Zulässigkeit. Bislang wird das Vorhaben kritisch gesehen. Hierzu hat das Bundeskartellamt vor einem Monat eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht, die auch in den Medien aufgegriffen wurde: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _12_07.php
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
____________________________________________
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr ...........,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese bezieht sich offensichtlich auf zwei - wen auch miteinander zusammenhängende Themenkomplexe.
Lassen Sie mich Ihnen zunächst einige Hintergrundinformationen zu der von Ihnen angesprochenen Entscheidung geben.
Das Bundeskartellamt kann gegen Unternehmen vorgehen, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen das Kartellverbot (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) besteht. So hat das Amt etwa ein Verfahren gegen RTL und ProsiebenSat.1 eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass die Sendergruppen Absprachen zur Einführung der Grundverschlüsselung ihrer SD-Signale getroffen und den Abschluss entsprechender Verträge miteinander abgestimmt haben. Das Amt hat daher von den Sendern Zusagen entgegen genommen, die die Wirkungen dieser Absprachen beseitigen, und das Verfahren daraufhin eingestellt. Im Zuge der Ermittlungen wurden jedoch keine ausreichenden Hinweise darauf gefunden, dass es vergleichbare Abstimmungen im Hinblick auf die HD-Verbreitung gegeben hat. Eine Zusage, auch auf die HD-Verschlüsselung zu verzichten, wäre daher unverhältnismäßig gewesen.
Die von Ihnen angesprochene Kartellentscheidung richtet sich zunächst an die beiden privaten Fernsehsendergruppen ProsiebenSat.1 und RTL, nicht gegen Kabelnetzbetreiber. Die Sendergruppen haben sich dazu verpflichtet, ihre SD-Signale in Kabelnetzen und über Satellit (sowie in einigen IPTV-Netzen) unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt zu verbreiten. Somit dürfen RTL und ProsiebenSat.1 ihre SD-Programme auch in Kabelnetzen nur noch unverschlüsselt und ohne zusätzliches Entgelt anbieten. Sie müssen auch, sofern sie gleichzeitig HD oder PayTV eingespeist haben wollen, gegenüber dem Kabelnetzbetreiber durchsetzen, dass SD tatsächlich unverschlüsselt den Fernsehzuschauer erreicht.
Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen.
Zum Thema der regionalen Monopolstellung der Kabelanbieter kann ich Ihnen folgende Hinweise geben:
Eine Monopolstellung an sich ist gesetzlich nicht verboten. In netzbezogenen Wirtschaftszweigen bestehen regelmäßig sog. natürliche Monopole. Dies liegt daran, dass es in aller Regel unwirtschaftlich ist, eine parallele Netzinfrastruktur aufzubauen. Im Zuge der Privatisierung im Telekommunikationssektor wurde der Infrastrukturbereich Breitbandkabelnetze in eigenständige Regionalgesellschaften aufgeteilt und verkauft. Die heutigen Tätigkeitsgebiete der Kabelanbieter sind auf diese Privatisierungsgeschichte zurückzuführen. Das gilt auch für den Anbieter Kabel Deutschland.
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Das Bundeskartellamt kann nur einschreiten, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht missbräuchlich ausnutzt - nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestehen hierfür jedoch hohe Voraussetzungen. Die zuständige Beschlussabteilung beim Bundeskartellamt, die in diesem Bereich über sehr gute Branchenkenntnisse verfügt, hat die Branche im Blick - sofern hinreichende Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, wird die Beschlussabteilung dem nachgehen
Im Fusionsfall Kabel Deutschland/Telecolumbus prüft die zuständige Beschlussabteilung derzeit in einem Hauptprüfverfahren die Zulässigkeit. Bislang wird das Vorhaben kritisch gesehen. Hierzu hat das Bundeskartellamt vor einem Monat eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht, die auch in den Medien aufgegriffen wurde: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch ... _12_07.php
Mit freundlichen Grüßen,
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Das Bundeskartellamt arbeitet also auch mit Textbausteinen.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Das ist insofern interessant als klar wird, dass nicht die Verschlüsselung moniert wird, sondern die Dämlichkeit von P7S1 und RTL sich bei Absprachen erwischen zu lassen.diddi4 hat geschrieben:Diese Antwort habe ich heut vom Bundeskartellamt auf eine Anfrage bekommen:
Sehr geehrter Herr ...........,
Bei der HD-Verschlüsselung haben sie es geschickter angestellt, deshalb bleibt die jetzt und für immer.
Beim interessantesten Punkt schweigt der Dichter leider:
Was unter diesen Befugnissen zu verstehen ist und gegen wen sie sich ggf. richten wäre ja der Knackpunkt.Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen.
Dass die Fusion mit TC möglicherweise untersagt wird hat auf jeden Fall auch nichts mit der Verschlüsselung zu tun und wird durch entsprechende Zugeständnisse wohl auch nicht erleichtert werden, nachdem das Hauptkriterium - die Verschlechterung der Wettberwerbssituation in den Gebieten, in denen KDG und TC bisher als Konkurrenten antreten - unabhängig davon bestehen bleibt.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Das ist doch schon seit Bekanntgabe klar, denn genau das war auch die Aussage; die beiden haben sich (heimlich= abgesprochen, dumm. Die Themen Grundverschlüsselung etc. haben dann einige User in den Raum geworfen, seither wird vermehrt darüber diskutiert.exkarlibua hat geschrieben:Das ist insofern interessant als klar wird, dass nicht die Verschlüsselung moniert wird, sondern die Dämlichkeit von P7S1 und RTL sich bei Absprachen erwischen zu lassen.
reklaam *
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Bleibt nur die Frage, was den Privaten teurer kommt: eine mögliche Strafe des Kartellamtes oder die wegen "Vertragsbruch" mit KDG...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Die privaten Sender müssen alle rechtlichen Möglichkeiten Ausschöpfen, die einspeiseverräge zum nächst möglichen Zeitpunkt zu ändern.
So lange sie das machen, kann das Bundeskartellamt gar nichts
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Die Untersuchungen des Kartellamtes laufen schon einige Jahre und das war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt, vielleicht auch schon berücksichtigt.
MfG
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Und Gerichte werden sich sicher um den Punkt wann ist "nächstmöglich" kümmern müssen...und das dauert...
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
berlin69er hat geschrieben:Bleibt nur die Frage, was den Privaten teurer kommt: eine mögliche Strafe des Kartellamtes oder die wegen "Vertragsbruch" mit KDG...
Ich dachte, dass Verträge die gegen geltende Bestimmungen verstossen, unwirksam oder anfechtbar sind......
Gruß brasstube
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Ein 'Strafbefehl' wäre sicher keine einmalige Strafe, mit dersich KDG 'freikaufen' kann. Da würde sicherlich dynamisch nachgelegt.berlin69er hat geschrieben:Bleibt nur die Frage, was den Privaten teurer kommt: eine mögliche Strafe des Kartellamtes oder die wegen "Vertragsbruch" mit KDG...
'Vertragsbruch'mmuss nicht erfolgen, schlicht Nachverhandlungen.
Sicherlich hat KDG da einen Verhandlungsvorteil, weil die Sender eine klare Vorgabe haben; dennoch kann sich KDG da nicht komplett verweigern.
Da stünde dann -jetzt gegen KDG- ein Kartellverfahren an

Das sich so Vertragsverhadlungen nicht von jetzt auf gleich durchführen lassen weiß auch das Kartellamt.