Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
SchlaueFragenSteller hat geschrieben:Mein Opa, wenn er denn an KdG gebunden wäre, wär sehr irritiert darüber sich als Randberliner in Brandenburg nicht mehr über den RBB Berlin über seine Stadt informieren zu können!
Dann muss er nur umschalten (auf S15).Dort läuft die Abendschau auch morgen noch.
petertxt hat geschrieben: Von allen, die hier geschrieben haben und KDG scharf kritisieren, hat, sollte ich nichts übersehen haben, noch niemand angekündigt diese Dritten wirklich zu vermissen.
....
Nach meiner Einschätzung wird die Aufregung nach der Umstellung schnell abklingeln. Es geht ja momentan vor allem um "Nervenkrieg". Richtige "Waffen" können weder KDG noch die ÖR einsetzen. ohne sich selbst zu sehr zu schaden.
Das finde ich jetzt aber auch etwas einseitig argumentiert! hier im Forum treten kaum Leute auf, die die Zielgruppe des gekürzten Angebots betreffen. Ältere Leute oder regional interessierte werden das aber schon bemerken, wenn sie nach wie vor über ihre Heimat informiert sein wollen und auf einmal das dortige Regionalprogramm nicht mehr bekommen. Man braucht ja nur einen Kilometer hinter der Grenze des Bundeslandes wohnen, für das man sich interessiert und ist schon ausgeschlossen von einer Leistung, die man vielleicht einzig über Kabel bekommen kann!
Und nicht das ich falsch verstanden werde: Aber kann es sein, das ein Mitbürger aus Italien, der Türkei und anderen Ländern sich bei Kabel Deutschland jetzt besser mit regionalen Programmen versorgen kann als jemand, der innerhalb Deutschlands mal umgezogen ist?
Nicht das überdramatisiert klingt, aber die Einstellung trifft vorallem die, die sich hier nicht auseinandersetzen. Mein Opa, wenn er denn an KdG gebunden wäre, wär sehr irritiert darüber sich als Randberliner in Brandenburg nicht mehr über den RBB Berlin über seine Stadt informieren zu können!
Jeder Rechtschaffende Bürger zahlt GEZ und auf der anderen Seite als Kabel Deutschlandkunde an eben jene. Damit hat er schon einen Anspruch das Programm zu empfangen. und wenn wegen einem solchen Gezänk dann eben nicht, dann sollte er verdammt nochmal das Anrecht haben außerordentlich zu kündigen oder zu kürzen!
Kaum einer denkt hier objektiv und schreibt immer nur aus Sicht seines eigenen Bedarfs!
Du übersiehst hier aber, dass der betreffende Kunde...oder aber eben dein Opa...kein rechtlichen Anspruch darauf hat.
Erzahlt die Haushaltsabgabe und hat einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl (Must Carry) und mehr eben nicht. KDG setzt hier die gesetzliche Grundlage einfach nur durch...egal ob man nun 1 km oder 1 m von der entsprechenden Grenze entfernt wohnt.
maniacintosh hat geschrieben:Der Laden sollte lieber alles, was analog nicht Must-Carry ist SOFORT! aus dem Netz werfen.
Erstens wären das nicht so viele Sender (max. 10), zweitens würde das auch nicht gehen, da hinter den anderen Sendern auch Einspeiseverträge stehen und die KDG neben mustcarry auch "ausgewogen" einspeisen muss (Was immer das auch bedeutet).
Also wirklich viel Bandbreite gewinnt man da wohl aber nicht.
BR Süd und BR Nord haben bis auf die Regioanlfesnter die gleiche Videopid. Das gleiche beim RBB und NDR. Nur SWR BW/RP sind wirklich zwei Sender. Und ich behaupte mal, das die nicht in den Nichtregionalsendezeit die Doppelte Bandbreite haben.
Und ob man nun anfängt alles zu mischen, wage ich auch zu bezweifeln. Immerhin besteht das Risiko, das sie verlieren und dann müssen sie evtl. alles Rückgängig. machen.
Tschau,
Kai
SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
SONY KDL-40W3000 mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
Kabelanschluß: Vodafone KabelDeutschland
KDNewbie hat geschrieben:Das Kartellamt soll endlich die Monopolstellung aufheben und den Zuschauern freie Wahl des Kabelanbieters ermöglichen, genau wie bei Gas, Strom, DSL etc.
Das ginge praktisch aber nur, wenn man sämtlichen Vermieter auferlegen würde Sat-Schüsseln, die Mieter aufhängen wollen dulden zu müssen. Ein echten Wettbewerb zwischen verschiedenen Kabelanbietern kann es praktisch nicht geben, das es in jeder Region meist nur einen Kabelanbieter gibt, da in der Regel eben nur eine Strippe in der Straße liegt, da es sich für einen zweiten Anbieter nicht lohnt auch eine in die gleiche Straße zu legen. Das gleiche "Problem" haben wir ja auch bei der Telekom, da legt ja auch kaum jemand eine zweite letzte Meile zu den Kunden, weil genau dies das Teuerste ist. Ein Wettbewerb wie er im Telefonnetz herrscht ist über das Kabelnetz rein technisch schon nicht möglich, da das Kabel ein "Shared Medium" ist im Gegensatz zur Kupferdoppelader im Telefonnetz, welche wenigstens zwischen Vermittlungsstelle und Telefondose in der Wohnung exklusiv sind.
Für Wettbewerb im Kabel – insbesondere im TV-Bereich – müsste man das Kabelnetz quasi organisatorisch komplett umkrempeln.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
Heiner hat geschrieben:@Anudeath: Der rechtliche Anspruch ist aber nicht das, woran sich ein ach so kundenorientiertes Unternehmen dran messen sollte.
Ich will das hier nicht schön reden...klar ist das für den Kunden unangenehm, aber folgt KDG nur dem Weg, den die Öffis eingeschlagen haben...sie beziehen sich auf die gesetzliche Grundlage...nichts anderes macht KDG nun auch, indem sie sich nur noch an die gesetzlichen Grundlagen hält und alles darüber hinaus rausschmeisst.
SchlaueFragenSteller hat geschrieben:Mein Opa, wenn er denn an KdG gebunden wäre, wär sehr irritiert darüber sich als Randberliner in Brandenburg nicht mehr über den RBB Berlin über seine Stadt informieren zu können!
Dann muss er nur umschalten (auf S15).Dort läuft die Abendschau auch morgen noch.
MB-Berlin
Es gibt aber regional spezifische eigene Beiträge, die dann wegfallen!
Darum gehts doch und zeigt genau: jeder denkt hier bis zu seinem eigenen Tellerrand. Gutes Beispiel MB Berlin, vielen Dank!
KDG hätte trotzdem warten sollen, bis es rechtlich geklärt ist, statt jetzt mit einer "Nacht & Nebel Aktion" den eigenen Kunden einen Tritt in die Seite zu geben! Alle anderen Anbieter und auch die meisten Übertragungswege entwickeln sich weiter & bauen aus. KDG schraubt das Angebot zurück. Das ist nicht gut & sorgt für schlechtes Blut bei den Kunden.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.