
Ich habe da mal eine (recht umfangreiche) Frage an euch; vlt. kann eine(r) von von euch ja helfen.
Also ich wohne (EHF / Eigentum) in einem Gebiet in dem (lt. Bauvorschrift von 1981) das Betreiben von Einzel-Antennen- und sonstigen individualen Empfangsanlagen (z.B. Sat/DVB-T) zum Empfang von Rundfunk/TV/Radio sowohl am Gebäude, als auch auf dem Grundstück verboten ist (Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis 50.000 DM geahndet). Im Kaufvertrag des Grundstücks von 1988 (wir / meine Eltern sind die Erstbesitzer) ist dieses ebenfalls noch einmal wiederholt, mit dem Zusatz, dass RF/TV/Radio ZWINGEND über die Breitbandkabel-Gemeinschaftsantenne der Deutschen Bundespost zu beziehen ist. Weiterhin steht im Kaufvertrag, dass der Eigentümer des Grundstücks mit dem Kauf einen an das Grundstück gebundenen Versorgungsvertrag für die Gemeinschaftsantenne mit der DBP schließt und diesen bis zum Verkauf des Grundstücks aufrecht erhalten muss bzw. dieser dann auf den neuen Eigentümer übergeht. Dieses ist ebenfalls als Grunddienstbarkeit zu Gunsten der DBP im Grundbuch eingetragen. --> Zwangsversorgung durch BK-Anschluss
In dem Versorgungsvertrag für die "Breitbandkabel-Gemeinschaftsantenne" steht sinngemäß:
Garantiert wird die Versorgung mit ALLEN, außer Süd-Westdeutscher Rundfunk, ö.r. Sendern der BRD, dem Rundfunk der DDR, sowie nicht-regionalen TV-Sendern, die ihren Sitz in der BRD haben. Sollten für den Empfang weitere technische Geräte, die nicht dem Funktionsumfang eines haushaltsüblichen Fersehgeräts entsprechen, notwendig sein, so werden diese in benötigter Menge KOSTENFREI durch die DBP zur Verfügung gestellt. Die Gebühr für die Nutzung beträgt 30 DM jährlich.
Irgendwann gabs dann keine DBP mehr, sondern die Telekom und noch ein paar Jahre später ging das ganze dann an KDG. Zur KDG-Zeit wurde die physikalisch tatsächlich vorhandene Gemeinschaftsantenne abgerissen und die Versorgung an "echtes Kabel" angeschlossen.
Nun meine zu meiner eigendlichen Frage:
Da ja in Kürze noch mehr ö.r. Sender aus der analogen Versorgung rausfallen und ja gemäß des Versorgungsvertrags die Verfügbarkeit dieser an dem Anschluss des Gründstücks garantiert ist und der Vertragspartner ja lt. Vertrag z.B. Reciever (digital sind die Sender ja empfangbar) kostenfrei liefern muss, wie kann ich KDG davon überzeugen dies auch zu tun?
Bisherige Anfragen beim Service brachten mir Antworten wie:
"KDG zwingt Sie nicht einen BK-Anschluss von KDG zu nutzen; gehen Sie doch zu einem anderen BK-Netzbetreiber!"

"Gern stellen wir Ihnen die notwendigen Reciever KOSTENFREI zur Verfügung; es fallen nur einmalige Gebühren in Höhe von EUR 113,90 pro Gerät an."

Hat evtl. jemand eine Idee, wie man das Problem sinnvoll lösen kann?
Nachtrag:
Eine Kündigung des Vertrags ist NICHT möglich:
Die erste Kündigung des Vertrags hat meine Vater damals (ca. 1995/1996) an die Telekom geschickt, weil diese plötzlich ca. 16 DM monatlich an Gebühren kassiert hat. -> Wurde abgelehnt mit Bezugnahme auf die Grunddienstbarkeit.
Die zweite und letzte versuchte Kündigung ging dann vor ein paar Jahren an KDG, weil die plötzlich 16,90 EUR monatlich kassiert haben. -> Ebenfalls abgelehnt, wg. der Grunddienstbarkeit.
Bei der Nachfrage nach KOSTENLOSEN digital Recievern will KDG von der Grunddienstbarkeit plötzlich nichts wissen...