Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Wenn die Kabelnetzbetreiber mit dem Vorhaben der Analogabschaltung auf die Medienanstalten zugehen würden, so wäre es überhaupt kein Problem die Must-Carry-Regelung auf das digitale Angebot zu übertragen. Solange aber die Monopolisten an die analoge Verbreitung festhalten, wird sich auch bei der Must-Carry-Regelung nichts ändern.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Bei Astra (sat) und DVB-T zahlen die Öffenlich-Rechtlichen doch auch
oder etwa nicht?
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Das dachte ich bislang ja auch immer, aber wie erklärst du mir dann das:spooky hat geschrieben:Must Carry ist doch nur Analog, aufgrund von Platzmangel... im Analogen Kabel
Wenn alle digitalen von ARD/ZDF Pflicht sind, hört sich das für mich nach must carry an.Im zweiten Szenario würden alle Programme, die nicht zu den gesetzlich Vorgeschriebenen zählen, wegfallen. Betroffen wäre davon vor allem das analoge Kabel, denn laut Gesetz müssen nur mindestens sieben Programme darüber verbreitet werden. Digital sind alle 22 Sender von ARD und ZDF Pflicht, daher haben Kabel-Kunden mit einem digitalen Anschluss kaum Grund zur Sorge. Im allerschlimmsten Fall könnten die Anbieter die Endkundentarife erhöhen, ein Schritt, vor dem die KDG bereits gewarnt hat.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Es gibt auch digitale Must-Carry-Regelungen. Diese sind im Rundfunkstaatsvertrag bundeseinheitlich geregelt und enthalten derzeit alle digitalen Programme von ARD und ZDF.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Dann können sie ab dem 01.01. von KDG auch nicht ausgespeist werden, oder wie hab ich das zu verstehen?
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Nein.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Du meintest wohl "ja" ("also können sie nicht ausgespeist werden....")Beatmaster hat geschrieben:Nein.

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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Das sind ja auch Dienstleister der Sender und können von den Zuschauern kostenfrei empfangen werden.Kabel-Oldenburg hat geschrieben:Bei Astra (sat) und DVB-T zahlen die Öffenlich-Rechtlichen doch auch
Kabelanbieter sind Dienstleister der Zuschauer. Der Zuschauer selbst beauftragt ihn und entrichtet für den Service "TV-Signal in Digital und Analog direkt aus der Wand" ein monatliches Nutzungsentgelt.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Ja, stimmt.HSVMichi hat geschrieben:Du meintest wohl "ja" ("also können sie nicht ausgespeist werden....")Beatmaster hat geschrieben:Nein.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Das sieht die EU aber mal wieder anders.Masterflok hat geschrieben:Das sind ja auch Dienstleister der Sender und können von den Zuschauern kostenfrei empfangen werden.Kabel-Oldenburg hat geschrieben:Bei Astra (sat) und DVB-T zahlen die Öffenlich-Rechtlichen doch auch
Kabelanbieter sind Dienstleister der Zuschauer. Der Zuschauer selbst beauftragt ihn und entrichtet für den Service "TV-Signal in Digital und Analog direkt aus der Wand" ein monatliches Nutzungsentgelt.
Ich weiß, dieser Artikel wird hier nicht gern gesehen, aber trotzdem:
http://www.digitalfernsehen.de/Neuer-Le ... 827.0.html
eine erste Tendenz, wie dann EU-Gerichte entscheiden werden?
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