Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

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maniacintosh
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von maniacintosh »

Mangels hat geschrieben:
maniacintosh hat geschrieben: Zum anderen sind die analogen Must Carry-Regelungen ja eben Teil der Landesmediengesetze (...)
Was allerdings auch deutlich zeigt, dass die Länder mit ihrer Gesetzgebung weit hinterherhinken.
Analoge "Must carry-Gesetze"
Da kann ja nun etwas überraupt nicht stimmen.
1. Sind diese Gesetze nur für Kabel gültig? Wenn nein, warum durften die ÖR die analoge Ausstrahlung dann überhaupt beenden und müssten sie dann nicht weiterhin über Sat senden?
Die Landesmediengesetze befassen sich zwar nicht ausschließlich mit Kabelanlagen, jedoch sind in der Regel (ich habe nicht alle Landesmediengesetze in ganzer Länge gelesen) nur Must Carry-Regelungen für Betreiber von Kabelanlagen bestimmter Mindestgröße enthalten. Auch muss man bedenken, dass die Satelliten-Betreiber in der Regel keine deutschen Firmen sind, so dass hier die Bundesländer kaum die Möglichkeit haben diesen Firmen die Verbreitung von bestimmten Programmen rechtswirksam aufzuerlegen. Gerade auch weil das Empfangsgebiet von Satelliten nicht auf Deutschland beschränkt ist.

Andere Teile der Landesmediengesetze beschäftigen sich mit der Zulassung von und der Aufsicht über Rundfunkprogramme oder mit der Zuweisung terrestrischer Kapazitäten.

Es gibt übrigens nicht nur analoge Must Carry-Regelungen. Bezüglich der digitalen Verbreitung haben sich die Bundesländer aber im Rundfunkstaatsvertrag auf einheitliche Regeln geeinigt. http://www.ard-digital.de/ARD-Digital/F ... ust-Carry-
2. Wenn ja, warum müssen die Kabelnetzbetreiber selbst reanalogisieren (also auf eigene Kosten) und können aufgrund der Gesetzeslage nicht von den ÖR verlangen, dieses auch weiterhin zu tun?
Weil die Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind bestimmte Programme analog zu verbreiten (leider). Dies gilt aber nicht nur für die ÖR, es gibt ja auch Privatprogramme, die einen Must Carry Status haben. In Bremen sind dies z.B. Programme die am 1.12.2003 in Bremen ohne besonderen Antennenaufwand zu empfangen waren, wobei im Fall des BremLMG der Wortlaut nicht ausdrücklich von einer Verpflichtung zur analogen Verbreitung spricht. Die Programmveranstalter selber sind hingegen nicht zu einer analogen Verbreitung verpflichtet.
Es wird also auf Gesetze oder Vorschriften der Landesmedienanstalten verwiesen, die überhaupt nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und somit dringend "renovierungsbedürftig" sind. Solange das Wort analog da noch auftaucht, stinkt die Sache.
Es kommt auf die genaue Interpretation der Landesmediengesetze an. So könnte man das BremLMG durchaus so interpretieren, dass eine rein digitale Verbreitung der Must Carry-Angebote ausreichend wäre. Aber es ist ja durchaus auch KDG, die auf ein analoges Angebot bestehen. Zumindest so klingt die Werbung der KDG und man hört nichts gegenteiliges. So könnte KDG ja durchaus bei der Politik anklopfen und in den Ländern auf das Ende des analogen Must Carry hinwirken.
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Mangels
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Mangels »

maniacintosh hat geschrieben:Weil die Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind bestimmte Programme analog zu verbreiten (leider).
Okay, steht aber da dann auch irgendwo, dass die KNB's verplichtet sind, Sender, die es in dieser Form gar nicht mehr gibt, trotzdem zu verbreiten.
Wie gesagt, wenn einige Sender auch analog verbreitet werden müssen, warum müssen dann die KNB's die Kosten für die Reanalogisierung tragen und nicht die Sendeanstalten - ist völlig unlogisch.
Knidel
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Knidel »

Mangels hat geschrieben:Wie gesagt, wenn einige Sender auch analog verbreitet werden müssen
Diese Verpflichtung gibt es nicht. Es gibt aber in den Ländern die Verpflichtung, wenn der Kabelnetzbetreiber überhaupt analoge Sender einspeist, dass er bestimmte Sender vorrangig einzuspeisen hat. Das ist völlig legitim und ich sehe nicht, warum irgendwelche Kosten auf die Sender übertragen werden sollten.
Mangels
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Mangels »

Knidel hat geschrieben:
Mangels hat geschrieben:Wie gesagt, wenn einige Sender auch analog verbreitet werden müssen
Diese Verpflichtung gibt es nicht. Es gibt aber in den Ländern die Verpflichtung, wenn der Kabelnetzbetreiber überhaupt analoge Sender einspeist, dass er bestimmte Sender vorrangig einzuspeisen hat. Das ist völlig legitim und ich sehe nicht, warum irgendwelche Kosten auf die Sender übertragen werden sollten.
Das ist dann ja auch etwas anderes. Wenn es sich so verhält, dann ist auch die Sache mit den Kosten so in Ordnung.
Macht dann eine evtl. Ausspeisung von analogen Programmen ab dem 01.01.2013, wie hier mehrheitlich angenommen wird, dann eher unwahrscheinlicher. Es wird dann wohl doch auf die digitalen Varianten hinauslaufen.
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LC_Keule
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von LC_Keule »

Mangels hat geschrieben: Das ist dann ja auch etwas anderes. Wenn es sich so verhält, dann ist auch die Sache mit den Kosten so in Ordnung.
Macht dann eine evtl. Ausspeisung von analogen Programmen ab dem 01.01.2013, wie hier mehrheitlich angenommen wird, dann eher unwahrscheinlicher. Es wird dann wohl doch auf die digitalen Varianten hinauslaufen.
An die digitale Verbreitung darf KD normal nicht rumfummeln, durchaus denkbar wäre aber das die HD Sender von ARD, ZDF und Arte aus der Einspeisung fliegen, denn für diese gibt es keine Pflicht nach diesem § 52 b RStV.
Im Analogbereich stelle ich mir durchaus vor, dass das Angebot auf die 7 (Pflicht-) Sender zusammengestrichen wird. Den technischen Aufwand den KD betreiben muß ist dann auch wieder mit Kosten verbunden wenn die mit ihrer Ausspeisungs-Fummelei anfangen plus die fehlenden Einspeisegebühren. Ist dann wohl erstmal ein Minusgeschäft.
Mangels
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Mangels »

LC_Keule hat geschrieben: An die digitale Verbreitung darf KD normal nicht rumfummeln, durchaus denkbar wäre aber das die HD Sender von ARD, ZDF und Arte aus der Einspeisung fliegen (...)
Also, da bin ich völlig anderer Meinung.
Man muss sich erst einmal die Frage stellen, was die KDG denn überhaupt von den ÖR wollen. Was wollen sie? - Geld! Und zwar für die Einspeisung/Verbreitung der ÖR-Sender.
Warum wollen sie das und weshalb klagen sie? Weil sie der festen Meinung sind, dass"Must carry = Must pay "bedeutet. Und wenn man die ganze Sache unter diesem Aspekt betrachtet, dann können eigentlich nur digitale Kanäle von der Ausspeisung betroffen sein. Und somit ist es auch in den Augen der KDG kein Problem digitale Sender aus dem Netz zu schmeissen. Wer nicht zahlt, der hat hier nichts zu suchen - und must carry, gut und schön, ist aber ebenso zahlungsabhängig.
Und wie/wo schadet es den ÖR, wenn die KDG analoge Programme aus dem Netz schmeisst? Das geht denen meilenweit am Ar.. vorbei.
Analoge Programme aus dem Kabelnetz zu schmeissen um damit auf die ÖR einem gewissen Druck zur Zahlung von Einspeisegebühren auszuüben funktioniert überhaupt nicht. Vielmehr würde ihr eigenes Konzept (Wir stellen auch weiterhin anaoges Signal zur Verfügung) scheitern. (was natürlich ein toller Nebeneffekt wäre)

Ich frage mich ernsthaft, wer tatsächlich glaubt, dass analoge Sender von einer Ausspeisung betroffen wären. Für die Einspeisung der ÖR als analoge Sender kann die KDG nur Geld von sich selbst verlangen. Und, obwohl ich es ihnen zutrauen würde, werden sie sich dann doch wohl nicht selbst verklagen.
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LC_Keule
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von LC_Keule »

Deswegen schrieb ich auch " ... darf KD normal nicht rummfummeln ... " und bin auch ganz deiner Meinung, wenn die das Analogprogramm zusammenschrumpfen den kehrt es den ÖR wahrscheinlich einen feuchten. Ist ja auch das Problem von KD wenn sie digitale Signale analogisieren.

Dieses Jahr wird es kein Grundsatzurteil mehr geben, daher würde es mich interessieren ob gleich im Januar ausgespeist wird oder man abwartet bis zur Rechtsprechung vom BGH, denn darauf wird es hinauslaufen.
Denn wenn KD anfängt im neuen Jahr digitale Sender zu entfernen, dann nehme ich wieder sofort Kontakt auf zu meinen Vermieter und werde nochmals einen Antrag stellen eine Satellitenantenne auf dem Balkon zu montieren.
Die Bedingungen würden sich dann ja schlagartig ändern, wenn in Deutschland aufeinmal ÖR Sender die es vorher gab aufeinmal bei diesem KNB nicht mehr zu empfangen sind und jeder Bürger 2013 "die neue Haushaltsabgabe" zahlt während in einer anderen Region ein KNB alle ÖR Sender einspeist. Da haut dann irgendwas nicht mehr hin.
HeikoinWF
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von HeikoinWF »

Wer den Rundfunkstaatsvertrag mal lesen möchte:

http://www.die-medienanstalten.de/filea ... 010_01.pdf

Viel Spaß dabei! :wink:
Masterflok
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Masterflok »

LC_Keule hat geschrieben: An die digitale Verbreitung darf KD normal nicht rumfummeln, durchaus denkbar wäre aber das die HD Sender von ARD, ZDF und Arte aus der Einspeisung fliegen, denn für diese gibt es keine Pflicht nach diesem § 52 b RStV.
Der typische Kabelzuschauer schaut doch sowieso Analog, sollen sie doch die HD-Sender abschalten :flöt:
Frank Winkel

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Frank Winkel »

LC_Keule hat geschrieben:Denn wenn KD anfängt im neuen Jahr digitale Sender zu entfernen, dann nehme ich wieder sofort Kontakt auf zu meinen Vermieter und werde nochmals einen Antrag stellen eine Satellitenantenne auf dem Balkon zu montieren.
Die Bedingungen würden sich dann ja schlagartig ändern, wenn in Deutschland aufeinmal ÖR Sender die es vorher gab aufeinmal bei diesem KNB nicht mehr zu empfangen sind und jeder Bürger 2013 "die neue Haushaltsabgabe" zahlt während in einer anderen Region ein KNB alle ÖR Sender einspeist. Da haut dann irgendwas nicht mehr hin.
Normalerweise besteht ein Anspruch auf Empfang über Satellit ab 01.01.2013 für alle. Mit der neuen Haushaltsabgabe wird nicht mehr nach Empfangsweg und -geräten unterschieden.