Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Rechnet man die Internet-/Phone-Solo-Kunden nämlich hinzu ist die Zahl der direkten Kunden in der Tat leicht gestiegen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Seit dem Kabeldeutschland eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, heißt es noch stärker:
Kohle verdienen, der Kurs muss weiter steigen, hohe Dividenden der Aktionäre sind das Ziel.
Da die ja wohl offensichtlich genug TV-Internet-Phone-Kunden haben, können sie es bei ARD und ZDF
auf eine Klage ankommen lassen mit dem Ziel noch mehr Gewinn zu machen. So ist das nun mal.
Und der Kunde? Der ist wie immer der Dumme.
Kohle verdienen, der Kurs muss weiter steigen, hohe Dividenden der Aktionäre sind das Ziel.
Da die ja wohl offensichtlich genug TV-Internet-Phone-Kunden haben, können sie es bei ARD und ZDF
auf eine Klage ankommen lassen mit dem Ziel noch mehr Gewinn zu machen. So ist das nun mal.
Und der Kunde? Der ist wie immer der Dumme.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Man muss zusätzlich beachten, das NUR die KDG eine Rechtsstreit-Konfrontation sucht...UM-KabelBW werden trotz der Kündigung seitens der Öffis den Weg des Dialogs suchen und sicherlich auch finden, während die KDG (wie so oft) gegen den Strom schwimmen will. 

Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
" ... deren momentan eingeschlagener Weg sich in den Geschäftszahlen wiederspiegelt."MB-Berlin hat geschrieben:Verstehe ich immer noch nicht.LC_Keule hat geschrieben: Die Kritik bezog sich nicht auf den Gewinn, sondern auf "immer höhere Gewinne". Ein börsennotiertes Unternehmen, deren momentan eingeschlagener Weg sich in den Geschäftszahlen wiederspiegelt.
Hast Du dich mal damit befaßt, seit "wieviel Jahren" die KDG Gewinne macht und in welcher Höhe.
Die Geschäftszahlen spiegeln wieder, dass es sogar 60.000 Kunden im TV-Bereich mehr geworden sind.
MB-Berlin
Ich bitte um Nachsicht wenn das nicht gleich verstanden wurde, denn es sollte zum Nachdenken anregen.
Die momentane Ausrichtung ist NUR gut für das Geschäft. Ich möchte und will die Geschäftszahlen in keiner Weise bewerten.
Ich befasse mich gezwungenermaßen seit 2005 mit KD, seit dem ich Kunde werden mußte. Die Geschäftszahlen tangieren mich eigentlich sonstwo vorbei. Was aus der Kabeldose raus kommt ist für einen "großen KNB" nicht arg viel. Ich verweise immer wieder gerne auf kleine KNB die keine Einspeisegebühren von ARD/ZDF bekommen, die alle öffentlich rechtlichen HD Sender und (fast) alle Sky Sender in HD einspeisen. Ich würde ja liebend gerne bei den teilweise schlechten Kundenservice und dem sinnlos Grundverschlüsseln ein Auge zukneifen, nur solange man Seife- und Glööckler Sendungen in HD einspeist und ganz zu Schweigen von den nicht aufnehmbaren HD Sender der RTL-Gruppe und das ganze noch als Kabeloffensive zu verkaufen, dann bin ich ein unzufriedener Kunde der dieses Jahr so blöd war und geglaubt hat das er zum 31.12.2012 kein Kabel Kunde mehr ist - in aller Euphorie die 2-jährige Vertragslaufzeit übersehen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Das ist aber kein Argument.twen-fm hat geschrieben:Man muss zusätzlich beachten, das NUR die KDG eine Rechtsstreit-Konfrontation sucht...UM-KabelBW werden trotz der Kündigung seitens der Öffis den Weg des Dialogs suchen und sicherlich auch finden, während die KDG (wie so oft) gegen den Strom schwimmen will.
Warum solten andere KNB's auch klagen? Reicht doch, wenn die KDG klagt und dafür ordendlich in die Tasche greifen muss. Ein Urteil "pro KDG " würde dann ja auch für die anderen KNB's gelten. Trotzdem Geld gespart. Fällt das Urteil "contra KDG" aus, dann hat man kein Geld in den Sand gesetzt.
Also, warum sollten z.B. UM/Kabel BW klagen? Da kann man doch besser scheinheilig Verhandlungsbereitschaft aufrecht erhalten und insgeheim hoffen, die KDG hat Erfolg. Dann stehen sie auch in erster Reihe und halten die Hand auf - verhandeln ist dann erst einmal vom Tisch.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Bin zwar kein Rechtsexperte, aber an deine Theorie glaube ich in Deutschland nicht.Mangels hat geschrieben:Ein Urteil "pro KDG " würde dann ja auch für die anderen KNB's gelten.
Auch wenn pro Kabel Deutschland geurteilt würde, müssten die anderen Anbieter jeweils einzeln ebenfalls klagen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Ich denke eher, das würde auf ein sogenanntes Grundsatzurteil hinauslaufen. Die sind allgemeingültig. Aber natürlich ist das nicht unbedingt sicher - wie so ziemlich alles.HSVMichi hat geschrieben:Auch wenn pro Kabel Deutschland geurteilt würde, müssten die anderen Anbieter jeweils einzeln ebenfalls klagen.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Grundsatzurteil schön und gut, bringt aber nix...
Beispiel: vor Kurzem gab es das Grundsatzurteil, dass Bearbeitungsgebühren in (Klein?-)krediten nicht erlaubt sind.
Trotzdem muss sich jeder Kreditnehmer nun an seine Bank wenden, um die Bearbeitungsgebühren zurück zu verlangen - weigert sich die Bank, muss jeder einzelne Kunde klagen.

Beispiel: vor Kurzem gab es das Grundsatzurteil, dass Bearbeitungsgebühren in (Klein?-)krediten nicht erlaubt sind.
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Dass ein Urteil pro (oder auch contra) KDG einfach so auf Unitymedia Kabel BW übertragbar ist, glaube ich auch nicht. Erstmal fallen in der ersten Instanz (in diesem Fall ein Landgericht) in der Regel keine allgemein übertragbaren Grundsatzurteile, auch wenn dieser Fall wahrscheinlich nicht in der ersten Instanz abschließend geklärt werden dürfte. Zum anderen sind die analogen Must Carry-Regelungen ja eben Teil der Landesmediengesetze, so dass sich die Rechtsgrundlage zwischen den Bundesländern unterscheidet und alleine deshalb ein bayerisches Urteil nicht 1:1 auf Baden-Württemberg, NRW oder Hessen übertragen lässt.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Was allerdings auch deutlich zeigt, dass die Länder mit ihrer Gesetzgebung weit hinterherhinken.maniacintosh hat geschrieben: Zum anderen sind die analogen Must Carry-Regelungen ja eben Teil der Landesmediengesetze (...)
Analoge "Must carry-Gesetze"
Da kann ja nun etwas überraupt nicht stimmen.
1. Sind diese Gesetze nur für Kabel gültig? Wenn nein, warum durften die ÖR die analoge Ausstrahlung dann überhaupt beenden und müssten sie dann nicht weiterhin über Sat senden?
2. Wenn ja, warum müssen die Kabelnetzbetreiber selbst reanalogisieren (also auf eigene Kosten) und können aufgrund der Gesetzeslage nicht von den ÖR verlangen, dieses auch weiterhin zu tun?
Es wird also auf Gesetze oder Vorschriften der Landesmedienanstalten verwiesen, die überhaupt nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und somit dringend "renovierungsbedürftig" sind. Solange das Wort analog da noch auftaucht, stinkt die Sache.