Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Die Tatsache, dass ich gedrosselt werde, zu speichern, bedeutet nicht, mein Nutzungsverhalten zu speichern.
Und dann mal was aus eigener Erfahrung:
Bekannter fragt mich, ob ich mal nach seinem PC schauen könnte, weil die Downloads immer mal wieder langsam sind.
Ich freundschaftlich ja gesagt.
PC überprüft und erstmal nix festgestellt.
Ein paar Tage wieder ein Anruf.
Da ich in der Nähe war, bin ich hin und habe das Problem life erlebt.
Mein Laptop angeworfen, gleichen Downloadlink (OCH) getested, gleiches Phänomen.
Mein Handy als Hotspot missbraucht, gleichen Link getested über WLAN und keine Probleme.
Fehler also eingegrenzt auf Modem/Router bzw. irgendwo auf KDG Seite.
Hotline angerufen -> Aussage "Modem ist in Ordnung, Signalwerte auch, kein Fehler feststellbar, Segment auch nicht überlastet"
Auf Nachfrage, ob gedrosselt wird, die Aussage "Nein". Da der Bekannte an diesem Tag jedoch bereits ca 62GB gelden hatte, lag die Drossel ziemlich nahe.
Nochmals gefragt wegen der Drossel und auf Traffic hingewiesen. Wieder die Verneinung der Drossel.
Nach Hause gefahren, mein Modem genommen und beim Bekannten getested -> keine Drossel
Modem des Bekannten angeschlossen und wieder Drossel.
Hier konnte ich den Fehler eindeitig feststellen.
Die Hotline empfahl, den PC mal von einem EDV Dienstleister prüfen zu lassen.
Wer ersetzt nun im Falle einer solchen ohnehin ergebnislosen Prüfung dem Kunden die Kosten?
Existiert bei KDG die Anweisung, die Drossel zu leugnen?
Die Geschichte hat sich mehrfach wiederholt; und nicht nur an einem Anschluß.
In meinen Augen newusste Töuschung, um nicht zu sagen, arglistige Täuschung, was KDG da betreibt.
Und dann mal was aus eigener Erfahrung:
Bekannter fragt mich, ob ich mal nach seinem PC schauen könnte, weil die Downloads immer mal wieder langsam sind.
Ich freundschaftlich ja gesagt.
PC überprüft und erstmal nix festgestellt.
Ein paar Tage wieder ein Anruf.
Da ich in der Nähe war, bin ich hin und habe das Problem life erlebt.
Mein Laptop angeworfen, gleichen Downloadlink (OCH) getested, gleiches Phänomen.
Mein Handy als Hotspot missbraucht, gleichen Link getested über WLAN und keine Probleme.
Fehler also eingegrenzt auf Modem/Router bzw. irgendwo auf KDG Seite.
Hotline angerufen -> Aussage "Modem ist in Ordnung, Signalwerte auch, kein Fehler feststellbar, Segment auch nicht überlastet"
Auf Nachfrage, ob gedrosselt wird, die Aussage "Nein". Da der Bekannte an diesem Tag jedoch bereits ca 62GB gelden hatte, lag die Drossel ziemlich nahe.
Nochmals gefragt wegen der Drossel und auf Traffic hingewiesen. Wieder die Verneinung der Drossel.
Nach Hause gefahren, mein Modem genommen und beim Bekannten getested -> keine Drossel
Modem des Bekannten angeschlossen und wieder Drossel.
Hier konnte ich den Fehler eindeitig feststellen.
Die Hotline empfahl, den PC mal von einem EDV Dienstleister prüfen zu lassen.
Wer ersetzt nun im Falle einer solchen ohnehin ergebnislosen Prüfung dem Kunden die Kosten?
Existiert bei KDG die Anweisung, die Drossel zu leugnen?
Die Geschichte hat sich mehrfach wiederholt; und nicht nur an einem Anschluß.
In meinen Augen newusste Töuschung, um nicht zu sagen, arglistige Täuschung, was KDG da betreibt.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Damit wird dir zugeschrieben, dass du zur Kategorie Powersauger gehörst. Ist das etwa kein deutliches Merkmal deinesmason hat geschrieben:Die Tatsache, dass ich gedrosselt werde, zu speichern, bedeutet nicht, mein Nutzungsverhalten zu speichern.
Nutzungsverhaltens? Damit würdest du gegenüber anderen Kabel Deutschland-Kunden stigmatisiert.
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Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
nein, wir sehen es im Frontoffice nur nicht. man kann auch kein ticket einstellen "nur" wegen einer anfrage, ob man gedrosselt ist.mason hat geschrieben:
Existiert bei KDG die Anweisung, die Drossel zu leugnen?
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Ach, und wenn eine Störung gemeldet wird, wie ich es getan habe?weihnachtsmann hat geschrieben:nein, wir sehen es im Frontoffice nur nicht. man kann auch kein ticket einstellen "nur" wegen einer anfrage, ob man gedrosselt ist.mason hat geschrieben:
Existiert bei KDG die Anweisung, die Drossel zu leugnen?
Warum kommt dann immer wieder die Aussage, es wird nicht gedrosselt, wenn ihr das doch gar nicht kontrollieren könnt?
Statt dessen werden dann unter Umständen Techniker rausgeschickt, die dann 99€ kassieren wollen, weil ja kein Fehler auf KDG Seite vorliegt.
Stimmt dann ja auch, da es kein Fehler ist, sondern eine gewollte Drosselung. Also wieder Verarsche und Abzocke.
Aus den FAQ von KDG:
Wo ist hier das Problem, auch mitzuspeichern, ob in dieser Zeit gedrosselt wurde?Kabel Deutschland speichert Informationen über die Zuordnung von IP-Adressen zu Internet-Kunden für 48 Stunden nach der jeweiligen Internet-Aktivität. Mit Ablauf von 48 Stunden werden diese Informationen in nicht wieder herstellbarer Weise gelöscht.
Natürlich müsste dazu eine Störungsmeldung oder selbst eine simple Anfrage auch mal innerhalb dieser Zeit bearbeitet werden statt Kunden immer erstmal mit Textbausteinen abzuspeisen, in denen meist nur rudimentär, wenn überhaupt, auf das eigentliche Problem eingegangen wird.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Dann lass das Datenschutzgesetz ändern!mason hat geschrieben:Wo ist hier das Problem, auch mitzuspeichern, ob in dieser Zeit gedrosselt wurde?
MB-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Dann verstösst KDG ja bereits gegen das Datenschutzgesetz.
Bei einer Flatrate gibt´s ja keinen Grund, die IP´s überhaupt zu protokollieren und zu speichern, auch nicht für 48 Stunden.
Ebenfalls wäre das Protokollieren und Speichern des verursacten Traffics bereits ein Verstoß.
Da ich einen Flatratevertrag habe, spielt mein Traffic ja auch keine Rolle.
Und hier mal das Antwort von KDG auf eine entsprechende Frage:
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... eutschland
Und vielleicht kan mir einer von KDG in dem Zusammenhang erklären, was KDG unter "Internetaktivität" versteht?
Die Einwahl ins Netz an sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich irgendwann das Modem vom Netz trenne oder Neustarte?
Oder den Download von x Uhr bis y Uhr?
Den Seitenbesuch von x Uhr bis y Uhr?
Nachtrag:
Quelle: http://www.netzwelt.de/news/91086-ip-sp ... ieter.html
Einen Hinweis darauf, das von Providern selbst durchgeführte Maßnahmen nicht protokoliiert werden dürfen, finde ich nirgends.
Bei einer Flatrate gibt´s ja keinen Grund, die IP´s überhaupt zu protokollieren und zu speichern, auch nicht für 48 Stunden.
Ebenfalls wäre das Protokollieren und Speichern des verursacten Traffics bereits ein Verstoß.
Da ich einen Flatratevertrag habe, spielt mein Traffic ja auch keine Rolle.
Und hier mal das Antwort von KDG auf eine entsprechende Frage:
Quelle: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... eutschland
Ich behaupte immer noch, dass sich die reine Tatsache, ob gedrosselt wurde, zum Zwecke der Störungsbeseitigung erlaubt wäre und kein Nutzer ernsthafte Argumente dagegen hätte. Alleine um eben auszuschliessen, dass diese Drossel der Grund für langsame Verbindungen ist.Sehr geehrter Herr ***,
Sie möchten mehr über die Speicherung Ihrer Verbindungsdaten wissen. Das erklären wir Ihnen natürlich gerne: Kabel Deutschland hält sich an das aktuell geltende Recht und speichert zurzeit Informationen über den Inhaber einer bestimmten IP-Adresse nur für Zwecke der Störungsbeseitigung und dies auch nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Wir sind unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Und vielleicht kan mir einer von KDG in dem Zusammenhang erklären, was KDG unter "Internetaktivität" versteht?
Die Einwahl ins Netz an sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich irgendwann das Modem vom Netz trenne oder Neustarte?
Oder den Download von x Uhr bis y Uhr?
Den Seitenbesuch von x Uhr bis y Uhr?
Nachtrag:
Quelle: http://www.netzwelt.de/news/91086-ip-sp ... ieter.html
Und das betrifft nur die Verbindungs-/Verkehrsdatendaten....Bei einer Flatrate bilden technische Gründe wie etwa die Beseitigung von Störungen den Hauptgrund für länger als nötig gespeicherte IP-Adressen von Kunden. Internet-Provider nennen Spam, Bot-Netze und Schadsoftware als häufigste Begründung für eine Speicherung der IP auch nach Ende der Verbindung. Alle Anbieter dürfen, unabhängig davon ob sie eine Flatrate anbieten oder nicht, die IP-Adressen ihrer Kunden zur Beseitigung technischer Störungen speichern. Diese IP-Speicherung ist für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen möglich. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (§100 Abs.1 und § 109)....
Einen Hinweis darauf, das von Providern selbst durchgeführte Maßnahmen nicht protokoliiert werden dürfen, finde ich nirgends.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Wenn man den Ausführungen unserer juristischen Fakultät zu KDG und seiner Drosselung liesst, so ist man dort der Meinung dass KDG mit dieser Drosselung sogar gegen das Grundgesetz verstösst. Nach dem Grundgesetz sind ja alle Bürger gleich zu behandeln egal wie unterschiedlich deren Interessen sind. Eine Einteilung in Gute / Böse Kunden und den Sanktionen gegen die bösen Powernutzer verletzt ja schon die Gleichstellung aller Kunden. KDG kann sich hier nicht einfach anmaßen zu entscheiden was wichtiger ist und was es zu priorisieren gilt...immerhin bezahlt jeder Kunde für seine Leistung das festgelegte Entgeld. Einer surft gerne, der andere liebt Social Network und ein anderer Kunde hat das Hobby mit Freunden und Kolegen Dateien zu tauschen bzw. nutzt die Leitung geschäftlich. Prinzipiell ist alles gleich wichtig denn die Interessen der Kunden sind verschieden und jeder Kunde sollte hier auch den gleichen Stellenwert geniessen und nicht diskriminiert werden so wie es KDG mit Kunden praktiziert.
Eigentlich begibt sich hier KDG bereits auf sehr dünnes Eis und unserer Abgeordneter fand es auch schon fast skandalös wie sich KDG hier mit seiner Taktik von Abstreiten und Verleugnen der Drosselung versucht aus der Affaire zu ziehen. Natürlich werden die von KDG es dem Kunden immer versuchen abzustreiten....die könnten ja sonst sagen "Ja, uns ist das deutsche Grundgesetz doch egal denn wir sind schliesslich Kabel Deutschland und machen unsere eigenen Gesetze".
Zur Zeit findet zwar keine Drosselung statt....aber leider ist das auch nicht verlässlich....man weiß ja nie wann es wieder damit losgeht und die Nutzung der KDG-Anbindung ist immer ein Lotteriespiel.
Gruß
Controlware
Eigentlich begibt sich hier KDG bereits auf sehr dünnes Eis und unserer Abgeordneter fand es auch schon fast skandalös wie sich KDG hier mit seiner Taktik von Abstreiten und Verleugnen der Drosselung versucht aus der Affaire zu ziehen. Natürlich werden die von KDG es dem Kunden immer versuchen abzustreiten....die könnten ja sonst sagen "Ja, uns ist das deutsche Grundgesetz doch egal denn wir sind schliesslich Kabel Deutschland und machen unsere eigenen Gesetze".
Zur Zeit findet zwar keine Drosselung statt....aber leider ist das auch nicht verlässlich....man weiß ja nie wann es wieder damit losgeht und die Nutzung der KDG-Anbindung ist immer ein Lotteriespiel.
Gruß
Controlware
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- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Tja, das mit der Netzneutralität ist eben das Problem.
So wie eure Juristen sehen es wohl auch die Juristen anderer Provider.
Daher wird wohl bei der Telekom z. B. abhängig vom Tarif ab einer bestimmten Datenmenge das Tempo für alle Dienste und Protokolle auf einen festen Wert gedrosselt. Womit die Gleichbehandlung sichergestellt ist.
So wie eure Juristen sehen es wohl auch die Juristen anderer Provider.
Daher wird wohl bei der Telekom z. B. abhängig vom Tarif ab einer bestimmten Datenmenge das Tempo für alle Dienste und Protokolle auf einen festen Wert gedrosselt. Womit die Gleichbehandlung sichergestellt ist.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Wach auf...Gleichbehandlung gibt es in Deutschland nicht! Da reicht schon ein Beispiel: Unterschiede in der Bezahlung zwischen Ost & West bzw. Männern und Frauen...wo ist da die Gleichbehandlung wenn die geleistete Arbeit identisch ist???Controlware hat geschrieben:Nach dem Grundgesetz sind ja alle Bürger gleich zu behandeln egal wie unterschiedlich deren Interessen sind.
Ist zwar oT aber an dem Beispiel siehst du wie viel das GG manchmal wert ist

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- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz
Die zu leistende Arbeit mag identisch sein, aber ob die geleistete Arbeit identisch ist, ist eine andere Frage und schwerer zu beurteilen.Anudeath hat geschrieben:Wach auf...Gleichbehandlung gibt es in Deutschland nicht! Da reicht schon ein Beispiel: Unterschiede in der Bezahlung zwischen Ost & West bzw. Männern und Frauen...wo ist da die Gleichbehandlung wenn die geleistete Arbeit identisch ist???Controlware hat geschrieben:Nach dem Grundgesetz sind ja alle Bürger gleich zu behandeln egal wie unterschiedlich deren Interessen sind.
Ist zwar oT aber an dem Beispiel siehst du wie viel das GG manchmal wert ist

Davon abgesehen, bin ich ohnehin der Meinung, dass ich mehr verdiene, als ich erhalte.

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